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Date(s) - 28/04/2014
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Informations- und Medienrechtliches Kolloquium Saarbrücken

„Im Spannungsfeld von Staatsferne und Demokratie – Der ZDF-Rundfunkstaatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht“

Am Montag, dem 28. April 2014, hat

 

Herr Peter Weber, Justitiar des Zweiten Deutschen Fernsehens,

 

den ersten Vortrag des neuen Informations‐ und Medienrechtlichen Forums Saarbrücken gehalten, das Forum ist von der Universität des Saarlandes und vom Institut für Europäisches Medienrecht e.V. gemeinsam veranstaltet.

Das Thema hatte eine tagesaktuelle Bedeutung: Am 25. März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Regelungen des ZDF‐Staatsvertrags für verfassungswidrig erklärt, weil dem Verwaltungs‐ und dem Fernsehrat des Senders seiner Ansicht nach zu viele „staatsnahe Vertreter“ (Mitglieder von Parlamenten und Regierungen, Beamte in Leitungsfunktionen und Entsandte politischer Parteien) angehören. Der Grundsatz der Staatsferne, der aus der grundrechtlichen Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) herzuleiten sei, verbiete einen bestimmenden Einfluss des Staates auf die Programmgestaltung und andere wesentliche Entscheidungen des Senders. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erging auf Normenkontrollklagen der Regierung von Rheinland‐Pfalz und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Peter Weber hat bei seinem Vortrag in Saarbrücken zu der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der Perspektive der betroffenen Rundfunkanstalt Stellung genommen und erläutert, was sie für die Zukunft des öffentlichen Rundfunks in Deutschland bedeutet. Seinen Ausführungen schloss sich eine Diskussion an, in der Herr Weber auch für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung stand.

Das Dokument können Sie hier anschauen.

Vortrag zum Normenkontrollverfahren_ZDF-Staatsvertrag.pdf

 

Die Vortragsveranstaltung fand im – ausgeschilderten – Fakultätssitzungssaal des Vorlesungsgebäudes der Rechts‐ und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf dem Campus der Universität des Saarlandes (Gebäude B4 1) statt.

Zum Vortragenden: Peter Weber hat Rechtswissenschaften an der Johannes‐ Gutenberg‐Universität Mainz studiert. Nach seinem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 1988 war er als Richter am Landgericht in Koblenz und als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz tätig. Im Jahr 1991 wechselte er in das Justitiariat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Von 2001 bis 2011 Stellvertretender Justitiar des ZDF. Seit dem 1. Juli 2011 ist Peter Weber Justitiar des ZDF.

 

Das Informations‐ und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK Saarbrücken) ist ein neues Forum für Studierende, Wissenschaftler, in der Praxis tätige Juristen und alle, die Interesse an Rechtsfragen der Informationsgesellschaft haben. Es wird von der Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts‐ und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (Saarbrücken) gemeinsam veranstaltet. Das Kolloquium gehört zum Schwerpunktbereich „Deutsches und internationales Informations‐ und Medienrecht“ der Abteilung Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, auf dessen Lehrplan gleichermaßen zivilrechtliche wie öffentlich‐rechtliche Fragen der Informationsgesellschaft stehen. Organisiert und moderiert werden die Vorträge von den Fakultätsangehörigen Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M., Prof. Dr. Jan Henrik Klement,
Prof. Dr. Stephan Ory und Dr. Christopher Wolf.

 

Die Veranstaltungsreihe wird am Donnerstag, dem 12. Juni 2014, 16:00 Uhr, mit einem Vortrag von Richterin am Bundesgerichtshof Vera von Pentz zum Thema „Verantwortlichkeit des Websitebetreibers für Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ fortgesetzt. Eine gesonderte Einladung folgt demnächst.

 
Weitere Informationen erteilen:

 

Lehrstuhl für Staats‐ und Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Jan Henrik Klement), Campus, Gebäude B4 1, D‐66123 Saarbrücken, Tel. +49 681/302‐2104, a.dakhil@mx.uni-saarland.de

 

Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (Prof. Dr. Stephan Ory), Franz-Mai‐Straße 6, D‐66121 Saarbrücken, Tel.: +49 681/99275‐11, emr@emr‐sb.de

 

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