Das georgische Parlament hat sich am 21. Februar 2017 mehrheitlich für die Verabschiedung des Entwurfs eines neuen Rundfunkgesetzes ausgesprochen und damit das zuvor erteilte Veto des Präsidenten überstimmt.

Kern der Neuregelung ist vor allem die sowohl politische als auch finanzielle Stärkung des georgischen öffentlichen Rundfunkbetreibers Georgia Public Broadcaster (GPB). Ziel ist dabei vorrangig die Gewährleistung staatlicher Unabhängigkeit und auch die Herstellung von Medienpluralismus, der – wie der georgische Parlamentsvorsitzende Irakli Kobakhidze in seiner Rede anlässlich des Reformvorschlags betonte – in Georgien vor 2012 wegen der Monopolisierung im Mediensektor noch gefehlt hatte und daher ein besonders schützenswertes Gut für die Nation sei. Dies soll durch eine Reihe verschiedener Regelungen umgesetzt werden, die im Zusammenspiel GPB in eine gegenüber privaten Anbietern wettbewerbsfähige Position versetzen soll. So sieht das neue Gesetz etwa Ausnahmen von den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen vor, die GPB zukünftig bei inhaltsbezogenen Verträge (also etwa solche über den Erwerb, die Entwicklung, die Produktion oder die Koproduktion von Programmmaterialien) von den Belastungen, denen private Medienanbieter grundsätzlich in vollem Umfang unterliegen, befreien sollen. Zudem sollen Werbeerleichterungen die Einnahmen von GPB steigern und damit den Einkauf auch hochwertiger Inhalte ermöglichen. 

Damit reagiert Georgien auf ein Defizit, das im Vergleich zur Lage in anderen europäischen Nationen ausgemacht wurde: Sowohl die staatliche Finanzierung des öffentlichen Rundfunks als auch der gesetzlich zulässige Anteil an kommerziellen Inhalten im Programm ist in Georgien weitaus geringer. Daraus folgt laut der Einschätzung von Medienexperten, der sich mit seiner Abstimmung auch das Parlament anzuschließen scheint, eine Unterfinanzierung des GPB und damit verbunden eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, die mit einem zu geringen sozialen Einfluss einhergeht. 

Allerdings wurde auch betont, dass die Marktentwicklung für das kommende Jahr beobachtet, und, wenn die Gesetzesänderungen negative Auswirkungen auf den kommerziellen Markt haben, das Gesetz überarbeitet werden wird. 

Das Protokoll der parlamentarischen Debatte sowie weiterführende Hinweise sind abrufbar unter:

http://www.parliament.ge/en/saparlamento-saqmianoba/plenaruli-sxdomebi/plenaruli-sxdomebi_news/saqartvelos-parlamentma-mauwyeblobis-shesaxeb-kanonproeqtze-prezidentis-veto-dadzlia.page 

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