Am 15. Februar 2018 hat die Europäische Kommission eine tabellarische Übersicht zu den Änderungen der Nutzungsbedingungen von sozialen Plattformen veröffentlicht, die Verbraucherrechte gewährleisten und diese vor allem transparenter machen sollen. 

Bereits im November 2016 hatten die im Verbraucherschutz zusammenarbeitenden Behörden unter Federführung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) einen gemeinsamen Standpunkt an Facebook, Twitter und Google+ übermittelt, in dem um Änderungen einiger Vertragsbedingungen und andere Verbesserungen im Verbraucherschutz gebeten wurde. Im März 2017 erklärten sich die sozialen Plattformen schließlich vor EU-Verbraucherbehörden und der Europäischen Kommission zu einigen Änderungen bereits. Dies betraf insbesondere Bedingungen, die Haftung von Social-Media-Netzwerken in Bezug auf die Dienstleistung begrenzen oder vollständig ausschließen, Nutzungsbedingungen, die von den Verbrauchern verlangen, auf verbindliche EU-Verbraucherrechte (insb. das Rücktrittsrecht) zu verzichten, Bedingungen, die Verbrauchern das Recht entziehen, ein Gericht des Mitgliedstaates, in dem sie wohnen, anzurufen, und die Anwendung kalifornischen Rechts vorschreiben, sowie die Klausel, mit der die Plattform von der Pflicht zur Kenntlichmachung von kommerzieller Kommunikation und gesponsorten Inhalten entbunden wird.

Wie sich nun aus der veröffentlichten tabellarischen Übersicht sowie aus der begleitenden Pressemitteilung der Kommission ergibt, wurden bereits einige Umstrukturierungen von den sozialen Plattformen eingeleitet, viele Punkte bleiben jedoch noch offen. So ist auch die Kommission der Ansicht, dass hier dringender Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht, um den EU-Verbraucherschutzvorschriften gerecht zu werden. Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fasst – wie sie in der Pressemitteilung zitiert wird – bei Nichteinhaltung sogar Sanktionen ins Auge. 

In der Mitteilung wurde ebenfalls angekündigt, dass die Kommission im April neu gestaltete Rahmenbedingungen für Verbraucher vorstellen wird. Mit dieser Reform sollen die bestehenden Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz modernisiert und ihre ordnungsgemäße Durchsetzung sichergestellt werden.

Die Pressemitteilung der Kommission ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/germany/news/20180215-kommission-fordert-social-media-unternehmen-einhaltung-der-eu-verbraucherschutzregeln_de

Die Übersicht zu den Änderungen in den Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=614254 

Seite Drucken