Seit dem Jahr 2016 besteht am Europarat das Expertenkomitee über Internetintermediäre (MSI-NET). Bereits im Jahr 2016 veröffentlichte diese Kommission eine umfangreiche Studie über die menschenrechtlichen Dimensionen von automatisierten Datenverarbeitungstechniken (insbesondere Algorithmen) und mögliche Implikationen von Regulierungen. Am 7. März diesen Jahres wurden nun die Empfehlungen des Expertenkomitees über die Rolle und Verantwortlichkeiten von Internetintermediären (Recommendation CM/Rec(2018)2 of the Committee of Ministers to member States on the roles and responsibilities of internet intermediaries) vom Ministerrat des Europarats angenommen.

Die Richtlinien lassen sich dabei in zwei Abschnitte aufteilen: Der erste Abschnitt richtet sich unmittelbar an die Staaten und soll den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im digitalen Umfeld sicherstellen. Hier werden insbesondere Inhalt und Grenzen der Etablierung von Überwachungspflichten der Intermediären seitens des Staates sowie die Zusammenarbeit zwischen ihnen behandelt. Währenddessen richtet sich der zweite Abschnitt an die Internetintermediäre, von denen der Europarat vor allem Transparenz und die Achtung der Menschenrechte in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fordert.

Wichtige Feststellungen enthält die Empfehlung auch zu den Themen Medienkonvergenz und Medienpluralismus. Aus diesem Anlass wird das EMR in Kürze ein aktuelles Stichwort im Kontext der Empfehlung des Europarats veröffentlichen, in dem die Feststellungen des Komitees detaillierter erörtert und in einen größeren Bezug zu aktuellen Themen gesetzt werden. 

Die Studie des Expertenkomitees ist abrufbar unter

https://rm.coe.int/study-on-algorithmes-final-version/1680770cbc

Die Empfehlungen sind abrufbar unter

https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectId=0900001680790e14

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