Am 20. Juni 2018 hat sich der EP-Rechtsausschuss mit 14 zu 9 Stimmen auf eine Position in der EU-Urheberrechtsreform geeinigt, die in großen Teilen auch die Kompromissanträge des zuständigen Berichterstatters Axel Voss (EVP, DE) durchsetzt. 

Der Einigung ist eine zweijährige Debatte im Parlament und auch eine langjährige Diskussion bis zum Start der Reform vorausgegangen. Die derzeitigen Urheberrechtsbestimmungen stammen aus dem Jahr 2001 und sind daher weitestgehend nicht (mehr) auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung abgestimmt. Zudem enthalten sie viele Öffnungsklauseln für die Mitgliedstaaten, was bislang eine grenzüberschreitende Harmonisierung, die vor allem im Bereich des Internets wichtiger denn je erscheint, nur langsam vorantreiben. Mit dem Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt soll nunmehr sichergestellt werden, dass Künstler, Nachrichtenverlage, Autoren und Interpreten von der Verwertung ihrer Werke im Internet profitieren.

Das Änderungen des EU-Parlaments am Kommissionsvorschlag zielen vor allem auf eine faire Vergütung von Urhebern ab, die bislang aufgrund der Geschäftsmodelle von Online- Plattformen und Nachrichten-Aggregatoren nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Online-Plattformen müssen für hochgeladene Inhalte demnach entweder Gebühren an Rechteinhaber zahlen oder bereits den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material durch Filter blockieren. Upload-Filter müssen dabei so ausgestaltet sein, dass keine „nicht-verletzenden Werke“ geblockt werden, und ein entsprechendes Beschwerdesystem muss eingerichtet werden, um die Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig einzuschränken. Betroffen von dieser Regelung sind allerdings nur kommerzielle Plattformen wie beispielsweise YouTube, nicht aber auch Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Software-Plattformen wie GitHub. Der Ausschuss stärkt außerdem die Verhandlungsrechte der Autoren und Interpreten durch eine Widerrufsmöglichkeit bei der Nichtinanspruchnahme eingeräumter Lizenzen und dadurch, dass diese eine Zusatzvergütung fordern können, wenn die urspünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den Einnahmen aus der Verwertung des Werkes „unverhältnismäßig“ niedrig ist. 

Während Berichterstatter Voss in der Entscheidung des Ausschusses einen wichtigen und richtigen Schritt in Richtung einer Online-Welt sieht „die die Meinungsfreiheit verteidigt, die aber auch unsere auf Regeln gebaute Gesellschaftsordnung widerspiegelt“, gibt es auch zahlreiche Initiativen gegen die angedachte Regulierung in Form der Etablierung von Upload-Filtern und dem neuen Leistungsschutzrecht wie bspw. SaveYourInternet, die darin erhebliche Gefahren für die Meinungsfreiheit und allgemein für Kommunikationsformate wie Blogs und Diskussionsforen im Internet sehen. 

Die Entscheidung des Rechtausschusses muss in einer Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments noch bestätigt werden, die für den 4. Juli 2018 geplant ist.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen sind abrufbar unter

http://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20180618IPR06024/copyright-meps-update-rules-for-the-digital-age

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