Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.10.2017 die Nichtzulassungsbeschwerde der GEMA gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung zurückgewiesen. Im Ergebnis dürfen sich daher die Kreativen in Zukunft eventuell über höhere Vergütungsanteile freuen, während auf die GEMA unter anderem ein erheblicher Verwaltungsaufwand zukommt.

Der Entscheidung des BGH ist ein Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin vorangegangen. In diesem Rechtsstreit hatten der Musiker Bruno Kramm und sein Bandkollege Stefan Ackermann gegen die Vorgehensweise der GEMA geklagt, pauschal Verlagsanteile von den Vergütungen der Urheber abzuziehen. Das KG hatte der Klage stattgegeben und entschieden, dass die GEMA die aus deren Urheberrecht resultierenden Vergütungsanteile von Künstlern ab dem Jahr 2010 nicht ohne Weiteres um sogenannte Verlegeranteile kürzen dürfe. Das KG hat zur Begründung das BGH-Urteil zur VG Wort und die sich daraus ergebenden Kriterien auch auf die GEMA übertragen. Insbesondere müsse im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob eine entsprechende Vereinbarung zwischen Urhebern und den Verlagen geschlossen wurde.

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH hatte die GEMA jedoch das Urteil des VG lediglich in prozessualer und nicht in materiellrechtlicher Hinsicht angegriffen. Gerügt wurde, dass der vom KG festgesetzte Streitwert von 20.000 Euro nicht den Konsequenzen der Entscheidung des Urteils entspreche. Der BGH wies die Beschwerde zurück, weil die GEMA dies bereits in der Vorinstanz durch eine entsprechend höhere Bezifferung hätte rügen können. Somit hat der Oberste Gerichtshof sich also nicht mit den inhaltlichen Feststellungen des KG auseinandergesetzt.

Dennoch ist das Urteil des KG durch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig und entfaltet entsprechende Konsequenzen für die Beteiligten.

Wie die GEMA meldet, hat sie allerdings mit der Zurückweisung der Beschwerde gerechnet und daher begonnen, die Rechtsbeziehungen zwischen ihren Mitgliedern individuell abzufragen. Da dieser Prozess angesichts von 70.000 Mitgliedern mit einem immensen Verwaltungsaufwand verbunden sei, laufe die Befragung allerdings noch bis zum 13. Januar 2018. Schon jetzt stehe aber fest, dass der Großteil der Autoren die Zahlungen an die Verlage bestätigt habe und nur ein Bruchteil der ausgeschütteten Gelder daher rückabzuwickeln sei.

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