{"id":1493,"date":"2017-01-10T15:14:48","date_gmt":"2017-01-10T14:14:48","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=1493"},"modified":"2017-10-13T12:22:24","modified_gmt":"2017-10-13T10:22:24","slug":"europaeische-kommissionvorschlag-der-kommission-noch-besserer-schutz-der-privatsphaere-fuer-die-gesamte-elektronische-kommunikation-und-moderne-datenschutzvorschriften-fuer-die-eu-organe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/fr\/europaeische-kommissionvorschlag-der-kommission-noch-besserer-schutz-der-privatsphaere-fuer-die-gesamte-elektronische-kommunikation-und-moderne-datenschutzvorschriften-fuer-die-eu-organe\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4ische Kommission: \u201eVorschlag der Kommission &#8211; Noch besserer Schutz der Privatsph\u00e4re f\u00fcr die gesamte elektronische Kommunikation und moderne Datenschutzvorschriften f\u00fcr die EU-Organe\u201c"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><em>Pressemitteilung der Europ\u00e4ischen Kommission vom 10.01.2017\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u201eVorschlag der Kommission: noch besserer Schutz der Privatsph\u00e4re f\u00fcr die gesamte elektronische Kommunikation und moderne Datenschutzvorschriften f\u00fcr die EU-Organe\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Br\u00fcssel, 10. Januar 2017<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eDie Kommission hat heute neue Vorschriften f\u00fcr einen noch besseren Schutz der Privatsph\u00e4re in der elektronischen Kommunikation vorgelegt, die zugleich neue Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit den heute vorgelegten Ma\u00dfnahmen sollen die geltenden Regeln modernisiert und ihr Anwendungsbereich auf alle Anbieter elektronischer Kommunikation ausgeweitet werden. \u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zudem sollen sie neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Verarbeitung von Kommunikationsdaten er\u00f6ffnen und das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt st\u00e4rken sowie dessen Sicherheit erh\u00f6hen \u2013 ein Hauptziel der Strategie f\u00fcr den digitalen Binnenmarkt. \u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gleichzeitig werden mit dem Vorschlag die Vorschriften f\u00fcr die elektronische Kommunikation auf das weltweit einzigartige Niveau der Datenschutz-Grundverordnung angehoben. \u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zudem schl\u00e4gt die Kommission neue Vorschriften vor, mit denen gew\u00e4hrleistet werden soll, dass personenbezogene Daten, die von Organen und Einrichtungen der EU verarbeitet werden, genauso gesch\u00fctzt werden, wie dies in den Mitgliedstaaten unter der Datenschutz-Grundverordnung der Fall ist, und legt ein strategisches Konzept f\u00fcr Fragen im Zusammenhang mit der internationalen Weitergabe personenbezogener Daten vor.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erster Vizepr\u00e4sident Timmermans hierzu: \u201eUnsere Vorschl\u00e4ge erg\u00e4nzen den EU-Datenschutzrahmen. Sie werden gew\u00e4hrleisten, dass die Privatsph\u00e4re in der elektronischen Kommunikation durch moderne und wirksame Vorschriften gesch\u00fctzt wird und die europ\u00e4ischen Organe dieselben hohen Standards anwenden, wie wir sie von unseren Mitgliedstaaten erwarten.\u201c\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Andrus Ansip, f\u00fcr den digitalen Binnenmarkt zust\u00e4ndiger Vizepr\u00e4sident erkl\u00e4rte hierzu: \u201eUnsere Vorschl\u00e4ge werden daf\u00fcr sorgen, dass der digitale Binnenmarkt die Vertrauensw\u00fcrdigkeit erlangt, die die Menschen erwarten. Ich m\u00f6chte die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation und die Privatsph\u00e4re sicherstellen. Unser Entwurf der Verordnung \u00fcber die Privatsph\u00e4re stellt einen gesunden Mittelweg zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und Innovationsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen dar.\u201c\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">V\u011bra Jourov\u00e1, Kommissarin f\u00fcr Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erkl\u00e4rte: \u201eMit den im letzten Jahr verabschiedeten europ\u00e4ischen Datenschutzvorschriften erreichen wir sowohl f\u00fcr die EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger als auch f\u00fcr Unternehmen einen hohen Standard. Heute legen wir auch unsere Strategie vor, mit der der internationale Datenaustausch in der globalen digitalen Wirtschaft erleichtert und weltweit hohe Datenschutzstandards gef\u00f6rdert werden sollen.\u201d\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Besserer Schutz der Privatsph\u00e4re online und neue Gesch\u00e4ftsm\u00f6glichkeiten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die vorgeschlagene Verordnung \u00fcber Privatsph\u00e4re und elektronische Kommunikation erh\u00f6ht den Schutz des Privatlebens und bietet neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Unternehmen.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Neue Marktteilnehmer:<\/strong> 92\u00a0% der Europ\u00e4erinnen und Europ\u00e4erhalten es f\u00fcr wichtig, dass ihre E-Mails und Online-Nachrichten vertraulich bleiben. Die aktuelle e-Datenschutz-Richtlinie gilt jedoch nur f\u00fcr die herk\u00f6mmlichen Telekommunikationsanbieter. Die Vorschriften zum Schutz der Privatsph\u00e4re werden sich jetzt auch auf neue Unternehmen erstrecken, die elektronische Kommunikationsdienste\u00a0 wie WhatsApp, Facebook, Messenger, Skype, Gmail, iMessage oder Viber anbieten.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Wirksamere Vorschriften:<\/strong> F\u00fcr alle Menschen und Unternehmen in der EU wird in der elektronischen Kommunikation dasselbe Schutzniveau gelten, denn zur Aktualisierung der e-Datenschutz-Richtlinie wurde eine unmittelbar geltende Verordnung gew\u00e4hlt.Die Unternehmen werden ebenfalls davon profitieren, dass EU-weit einheitliche Vorschriften gelten werden.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Inhalt und Metadaten:<\/strong> Der Schutz der Privatsph\u00e4re wird sowohl f\u00fcr den Inhalt als auch die Metadaten (z.\u00a0B. Zeitpunkt eines Anrufs oder Standortdaten) gew\u00e4hrleistet. Beide haben eine hohe Relevanz f\u00fcr den Schutz der Privatsph\u00e4re und m\u00fcssen nach dem Verordnungsvorschlag anonymisiert oder gel\u00f6scht werden, sofern die Nutzer nicht ihre Zustimmung erteilt haben und die Daten nicht beispielsweise f\u00fcr Rechnungsstellungszwecke ben\u00f6tigt werden.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Neue Gesch\u00e4ftschancen:<\/strong> Stimmt ein Nutzer der Verarbeitung von Kommunikationsdaten \u2013 Inhalt und\/oder Metadaten \u2013 zu, haben herk\u00f6mmliche Telekommunikationsbetreiber k\u00fcnftig mehr M\u00f6glichkeiten, die Daten zu nutzen und zus\u00e4tzliche Dienste anzubieten. Sie k\u00f6nnten z.\u00a0B. sogenannte \u201eHeatmaps\u201c erstellen, aus denen hervorgeht, wo sich bestimmte Personen befinden. Dies k\u00f6nnte beispielsweise Beh\u00f6rden oder Transportunternehmen bei der Entwicklung neuer Infrastrukturprojekte helfen.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Einfachere Vorschriften zu Cookies:<\/strong> Die sogenannte \u201eCookie-Bestimmung\u201c, die den Nutzer mit vielen Zustimmungsanfragen konfrontiert, wird gestrafft. Die neuen Vorschriften werden die Einstellungen wieder mehr den Nutzern \u00fcberlassen, da bei einer Gef\u00e4hrdung der Privatsph\u00e4re Cookies und andere Identifikatoren k\u00fcnftig leicht akzeptiert oder abgelehnt werden k\u00f6nnen. Mit dem Vorschlag wird klargestellt, dass f\u00fcr Cookies, die keine Gef\u00e4hrdung der Privatsph\u00e4re darstellen, keine Zustimmung erteilt werden muss, wodurch sich das Internet-Erlebnis verbessert (z.\u00a0B. Speichern des Inhalts eines Warenkorbs). Auch f\u00fcr Cookies, die von einer besuchten Website gespeichert werden, um die Zahl ihrer Besucher zu ermitteln, wird keine Einwilligung mehr n\u00f6tig sein.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Schutz gegen Spam:<\/strong> Der heute ver\u00f6ffentlichte Vorschlag untersagt unerbetene elektronische Kommunikation (u.\u00a0a. in Form von E-Mails, SMS und im Prinzip auch Telefonanrufen) g\u00e4nzlich, sofern der Nutzer nicht zugestimmt hat. Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen sich f\u00fcr eine L\u00f6sung entscheiden, bei die Verbraucher das Recht haben zu erkl\u00e4ren, dass sie keine pers\u00f6nlichen Marketinganrufe erhalten wollen (z.\u00a0B. durch Registrierung ihrer Nummer auf einer Sperrliste gegen Werbeanrufe). Bei Marketinganrufen muss k\u00fcnftig die Rufnummernanzeige eingeschaltet sein oder durch eine besondere Vorwahl angezeigt werden, dass es sich um Telefonmarketing handelt.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Wirksamere Rechtsdurchsetzung:<\/strong> F\u00fcr die Durchsetzung der Vertraulichkeitsregeln der Verordnung sind die gleichen nationalen Datenschutzbeh\u00f6rden zust\u00e4ndig.<br \/>\n \u00a0\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Datenschutzvorschriften f\u00fcr EU-Organe und -Einrichtungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der vorgeschlagenen Verordnung \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten in den Organen und Einrichtungen der EU sollen die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr\u00a02001 an die neueren, strengeren Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr\u00a02016 angepasst werden. Jede Person, deren personenbezogene Daten durch die europ\u00e4ischen Organe und Einrichtungen verarbeitet werden, wird dadurch von h\u00f6heren Schutzstandards profitieren.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Internationaler Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der vorgeschlagenen Mitteilung wird ein strategischer Ansatz f\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten auf internationaler Ebene darlegt, der den gewerblichen Datenaustausch erleichtern und die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung ohne Abstriche beim Datenschutzniveau verbessern soll. Die Kommission wird sich aktiv an den Gespr\u00e4chen zur \u201eFeststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus\u201d (die den freien Fluss personenbezogener Daten in L\u00e4nder mit im Wesentlichen gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU erm\u00f6glicht) mit wichtigen Handelspartnern in Ost- und S\u00fcdost-Asien (beginnend im Jahr\u00a02017 mit Japan und Korea), aber auch mit interessierten L\u00e4ndern in Lateinamerika und den Nachbarl\u00e4ndern der EU beteiligen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sie wird zudem umfassend auf andere Mechanismen des EU-Datenschutzrechts (Datenschutz-Grundverordnung und Polizei-Richtlinie) zur\u00fcckgreifen, um den Austausch personenbezogener Daten mit weiteren Drittl\u00e4nder zu erleichtern, mit denen keine Einigung hinsichtlich des angemessenen Datenschutzniveau erreicht werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Mitteilung best\u00e4tigt die Kommission au\u00dferdem erneut, dass sie sich weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene f\u00fcr die Entwicklung hoher internationaler Datenschutzstandards einsetzen wird.\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0N\u00e4chste Schritte<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Zuge der heutigen Vorlage der Vorschl\u00e4ge ruft die Kommission das Europ\u00e4ische Parlament und den Rat auf, die Arbeiten z\u00fcgig abzuschlie\u00dfen, damit die Legislativvorschl\u00e4ge bis zum 25.\u00a0Mai 2018 \u2013 dem Beginn der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung \u2013 angenommen werden k\u00f6nnen. Dadurch soll den B\u00fcrgern und Unternehmen ab diesem Zeitpunkt ein ausgereifter, vollst\u00e4ndiger Rechtsrahmen f\u00fcr den Schutz der Privatsph\u00e4re und der personenbezogenen Daten in Europa zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zeitgleich mit den Vorschl\u00e4gen hat die Kommission heute auch eine Mitteilung vorgelegt, um die Datenwirtschaft anzukurbeln. Weitere Informationen dazu finden Sie hier\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die Original-Pressemitteilung sowie weitere Informationen auf der <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-17-16_de.htm\">Webseite der Europ\u00e4ischen Kommission<\/a>.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemitteilung der Europ\u00e4ischen Kommission vom 10.01.2017\u00a0 &nbsp; \u201eVorschlag der Kommission: noch besserer Schutz der Privatsph\u00e4re f\u00fcr die gesamte elektronische Kommunikation und moderne Datenschutzvorschriften f\u00fcr die EU-Organe\u201c \u00a0 \u00a0 Br\u00fcssel, 10. 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