{"id":5137,"date":"2020-02-21T16:14:35","date_gmt":"2020-02-21T15:14:35","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=5137"},"modified":"2020-02-21T16:15:18","modified_gmt":"2020-02-21T15:15:18","slug":"kommission-veroeffentlicht-europaeische-datenstrategie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/fr\/kommission-veroeffentlicht-europaeische-datenstrategie\/","title":{"rendered":"Kommission ver\u00f6ffentlicht europ\u00e4ische Datenstrategie"},"content":{"rendered":"<p>Am 19. Februar hat die Europ\u00e4ische Kommission ihre <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/sites\/info\/files\/communication-european-strategy-data-19feb2020_de.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\">europ\u00e4ische Datenstrategie<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Der Daten<em>schutz<\/em> spielt dabei zwar insofern eine Rolle, als B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sich nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen und ihnen Vertrauen entgegenbringen werden, wenn ihre Daten auch wirksam gesch\u00fctzt werden. Allerdings geht es in der Datenschutzstrategie mehr um eben jene datengetriebenen Innovationen und damit um (nicht unbedingt personenbezogene) Daten als eine potenzielle Quelle f\u00fcr Wachstum, die unbedingt genutzt werden sollte.<\/p>\n<p>\u201eDaten sind die Lebensader der wirtschaftlichen Entwicklung\u201c und bieten Vorteile in den verschiedensten Bereichen. Die Kommission nennt dabei beispielhaft einen (bewussteren) Energieverbrauch, die Gesundheitsvorsorge (Stichwort \u201epersonalisierte Medizin\u201c), die industrielle Fertigung (durch das Erzeugen digitaler Zwillinge kann beispielsweise die Lebensdauer von Maschinen kalkuliert und damit Prozesse optimiert werden) und die Entwicklung\/den Einsatz von K\u00fcnstlicher Intelligenz (KI).<\/p>\n<p>Die EU soll in Zukunft eine f\u00fchrende Rolle in dieser wachsenden Datenwirtschaft \u00fcbernehmen. Insbesondere soll sie besser auf die kommende Datenwelle vorbereitet sein als auf die letzte, bei der, wie die Kommission einr\u00e4umt, momentan au\u00dfereurop\u00e4ische (vor allem US-amerikanische und chinesische) Unternehmen insbesondere im Bereich Online-Plattformen einen (Wettbewerbs-)Vorsprung haben. Der Tatsache, dass sich derzeit ein gro\u00dfer Teil der weltweit vorhandenen Daten in der Hand einer kleinen Zahl gro\u00dfer Technologieunternehmen befindet, begegnet die Kommission optimistisch: Ein Gro\u00dfteil der Daten werde k\u00fcnftig aus industriellen und beruflichen Anwendungen, aus Bereichen von \u00f6ffentlichem Interesse oder aus Alltagsanwendungen des Internets der Dinge stammen \u2013 Bereichen, in denen die EU stark ist. Die EU hat \u2013 so die Kommission w\u00f6rtlich in ihrer Datenstrategie \u2013 \u201edas Zeug, um in der datenagilen Wirtschaft erfolgreich zu sein\u201c. Das wird nicht nur aus den Potentialen in den Bereichen Technik, Know-how und hoch qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte abgeleitet, sondern auch aus dem starken Rechtsrahmen, den die EU in Bezug auf die n\u00f6tigen Randbedingungen f\u00fcr Datenschutz, Grundrechte, Sicherheit und Cybersicherheit hat.<\/p>\n<p>Nach dem Binnenmarkt und dem digitalen Binnenmarkt soll daher nun auch ein echter Binnenmarkt f\u00fcr Daten in der EU entstehen. Das sportlich formulierte Ziel: Bis 2030 soll \u2013 \u201eaus freien St\u00fccken und ohne Zwang\u201c \u2013 der Anteil der EU an der Datenwirtschaft mindestens ihrem wirtschaftlichen Gewicht entsprechen. Zur Erreichung dieses Ziels soll gew\u00e4hrleistet werden, dass Daten innerhalb der EU und branchen\u00fcbergreifend weitergegeben werden k\u00f6nnen, die Regeln f\u00fcr Datenzugang und Datennutzung gerecht, praktikabel und eindeutig sind, und es schlie\u00dflich klare und vertrauensw\u00fcrdige Mechanismen f\u00fcr die Daten-Governance gibt. All das, selbstverst\u00e4ndlich, unter Wahrung der Grundrechte, Vorschriften und Werte der EU.<\/p>\n<p>H\u00fcrden sieht die Kommission dabei vor allem bei der Verf\u00fcgbarkeit und Interoperabilit\u00e4t von Daten. W\u00e4hrend im \u00f6ffentlichen Sektor gewonnene Daten, dem privaten Sektor bereits unterst\u00fctzt durch entsprechende rechtliche Vorgaben regelm\u00e4\u00dfig zur Verf\u00fcgung stehen (Government-to-Business, G2B), verlaufe dies umgekehrt (B2G) und innerhalb des privaten Sektors (B2B) noch nicht optimal. Auch, dass es keine Normung gebe, die das Kombinieren von Daten aus verschiedenen Quellen erm\u00f6glicht, sei ein Problem. Weitere Gefahren werden in ungleichen Marktmachtverh\u00e4ltnissen und, damit verbunden, im (Nicht-)Vorhandensein von Dateninfrastrukturen und -technologien gesehen. Das adressiert vor allem kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen (KMU), die geringere Chance haben von Datenwerten zu profitieren. Offen spricht die Datenstrategie dabei das Problem der Einbindung von Cloud-Diensten an, die vor allem gegen\u00fcber den gro\u00dfen amerikanischen Anbietern trotz des Cloud Acts nicht auf rechtssicheren (sprich: DS-GVO-konformen) Pfeilern stehe und daher in der Vergangenheit f\u00fcr viel Verunsicherung gesorgt hat. Schlie\u00dflich \u2013 so die Kommission zwar meinend, aber nicht in der Deutlichkeit &#8211; n\u00fctzen die st\u00e4rksten gesetzlich garantierten Betroffenenrecht nichts, wenn den Betroffenen keine technischen Instrumente und Standards an die Hand gegeben werden, um sie durchzusetzen.<\/p>\n<p>Diese Probleme und H\u00fcrden will die Kommission nun durch die auf vier S\u00e4ulen basierende Datenstrategie \u00fcberwinden:<\/p>\n<p><strong>Erstens<\/strong>, soll im letzten Quartal 2020 ein sektor\u00fcbergreifender Governance-Rahmen f\u00fcr Datenzugang und Datennutzung geschaffen werden. Dieser soll nicht zuletzt (einfacher) regeln, welche Daten, wie und von wem zu wissenschaftlichen Forschungszwecken verwendet werden d\u00fcrfen, und wann Einzelpersonen die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten zum Wohl der Allgemeinheit gestatten k\u00f6nnen. Zur Verbesserung des Zugangs zu Daten und ihrer Interoperabilit\u00e4t soll zudem ein Verfahren zur Annahme eines Durchf\u00fchrungsrechtsakts \u00fcber hochwertige Datens\u00e4tze (1. Quartal 2021) eingeleitet werden, damit solche Datens\u00e4tze in der gesamten EU kostenlos, in maschinenlesbarem Format und \u00fcber genormte Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Kommission wird au\u00dferdem pr\u00fcfen, ob gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Akteuren der datenagilen Wirtschaft erforderlich sind. In Bezug auf die (besorgniserregende) Anh\u00e4ufung riesiger Datenmengen durch gro\u00dfe Technologieunternehmen, verspricht die Kommission nicht nur eine besondere Beobachtung unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern verweist auch explizit auf das kommende Legislativpaket zum Digital Services Act. Letzteres k\u00f6nnte im Zusammenhang mit der \u00dcberarbeitung der derzeitigen Verpflichtungen von Plattformanbietern stehen.<\/p>\n<p><strong>Zweitens<\/strong> will die Kommission Investitionen in Daten und in die damit verbundenen europ\u00e4ischen Kapazit\u00e4ten und Infrastrukturen erh\u00f6hen. Das betrifft ganz ma\u00dfgeblich Cloud-L\u00f6sungen. Im Zeitraum 2021\u20132027 will die Kommission in ein High-Impact-Projekt f\u00fcr europ\u00e4ische Datenr\u00e4ume und zusammengeschlossene Cloud-Infrastrukturen investieren, das im Ergebnis in europ\u00e4ischen Cloud-Alternativen m\u00fcnden k\u00f6nnte. Zudem soll 2022 ein europ\u00e4ischer Marktplatz f\u00fcr Cloud-Dienste geschaffen werden, der das vollst\u00e4ndige Angebot von Cloud-Diensten umfasst, und auch ein EU-Cloud-Regelwerk (auch zur Selbstregulierung).<\/p>\n<p><strong>Drittens<\/strong> sollen Kompetenzen des Einzelnen und von KMU gest\u00e4rkt werden. In Bezug auf den Einzelnen will die Kommission \u00fcberpr\u00fcfen, ob das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) weiter ausgebaut werden muss, was insbesondere auch die Schaffung von (weiteren) Schnittstellen durch Datenverarbeiter betreffen k\u00f6nnte. F\u00fcr KMU hingegen soll die k\u00fcnftige europ\u00e4ische KMU-Strategie Ma\u00dfnahmen zum Aufbau notwendiger Kapazit\u00e4ten vorsehen, wobei insbesondere Investitionen durch Programme und Fonds der EU angesprochen werden.<\/p>\n<p><strong>Viertens<\/strong> schlie\u00dflich sollen gemeinsame europ\u00e4ische Datenr\u00e4ume in strategischen Sektoren und Bereichen von \u00f6ffentlichem Interesse geschaffen werden. Das soll vor allem die Sektoren Industrie (Fertigung), Umwelt, Mobilit\u00e4t, Gesundheit, Finanzen, Agrarwirtschaft, Energie, \u00f6ffentliche Verwaltung und Bildung betreffen. Durch gro\u00dfe Datenpools soll der Austausch von Daten einfacher, schneller und damit innovativer werden.<\/p>\n<p>Die Datenstrategie endet mit einem Satz, der auf die Dringlichkeit hinweist, mit der sie angegangen werden muss. \u201eUm ihre digitale Zukunft zu sichern, muss die EU ihre einmalige Chance in der Datenwirtschaft jetzt nutzen.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 19. Februar hat die Europ\u00e4ische Kommission ihre europ\u00e4ische Datenstrategie ver\u00f6ffentlicht. Der Datenschutz spielt dabei zwar insofern eine Rolle, als B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sich nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen und ihnen Vertrauen entgegenbringen werden, wenn ihre Daten auch wirksam gesch\u00fctzt werden. 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