{"id":5631,"date":"2021-01-28T19:56:37","date_gmt":"2021-01-28T18:56:37","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=5631"},"modified":"2021-01-29T12:45:54","modified_gmt":"2021-01-29T11:45:54","slug":"imk-algoreg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/fr\/imk-algoreg\/","title":{"rendered":"VoD: Die Verantwortung der Medienintermedi\u00e4re f\u00fcr die demokratische Diskursvielfalt &#8211; Algorithmenregulierung f\u00fcr Facebook, Twitter &#038; Co.?"},"content":{"rendered":"<p>Die Bedeutung der Medienintermedi\u00e4re wie Facebook, Twitter oder YouTube ist dramatisch gestiegen. Die algorithmenbasierte Inhalteselektion generiert dabei erhebliche Gefahren f\u00fcr den Schutz der medialen \u00d6ffentlichkeit und damit f\u00fcr die Demokratie. Die Verrohung des \u00f6ffentlichen Diskurses durch die massenhafte Zunahme hasserf\u00fcllter Meinungsbeitr\u00e4ge und die Zunahme faktenverachtender Inhalte sind insoweit zwei besonders sichere Kollateralsch\u00e4den des Aufstiegs der Intermedi\u00e4re. Beide Negativentwicklungen werden durch die algorithmengetriebene Funktionsweise der Medienintermedi\u00e4re beg\u00fcnstigt. Zu Recht ist insoweit ein Handeln der Unternehmen wie des Staates gefordert, auch wenn bislang noch nicht L\u00f6sungen gefunden wurden, die an der Wurzel der Selektionsprozesse selbst ansetzen, sondern nur die Symptome abmildern. Mit Blick auf den R\u00fcckgriff auf Algorithmen zur Selektion und Pr\u00e4sentation der Inhalte f\u00fcr die Nutzer ist dennoch eine Regulierung mit Augenma\u00df erforderlich und ein vorsichtiges Ausprobieren des richtigen Instrumentenmixes.<\/p>\n<p>Einer Analyse und Bewertung dieser Themen widmete sich der Vortrag von Prof. Dr. J\u00fcrgen K\u00fchling LL.M., Universit\u00e4t Regensburg, Vorsitzender der Monopolkommission, im Rahmen des digitalen \u00a0Informations- und Medienrechtliche Kolloquium (IMK) Saarbr\u00fccken am 27. Januar 2021, den wir auf diesem Wege nun auch als Video zum Abruf bereitstellen.\u00a0<\/p>\n<p>K\u00fchling er\u00f6ffnet seinen Vortrag dabei mit einer Problembeschreibung: Eine gro\u00dfe Vielfalt von Medienintermedi\u00e4ren von Suchmaschinen \u00fcber soziale Netzwerke wie Facebook hin zu Microblogging-Diensten wie Twitter befinden sich nach wie vor im Aufstieg. Diesen Diensten, so verschieden sie auch im Hinblick auf ihre konkreten Funktionen und Ausgestaltung auch sein k\u00f6nnen, sei gemeinsam, dass sie Inhalte Dritter verf\u00fcgbar machen, diese pr\u00e4sentieren und dabei nicht selbst redaktionell t\u00e4tig werden. Algorithmen spielen bei dieser Auswahl eine gro\u00dfe Rolle &#8211; auch und gerade, wenn sie in Verbindung mit verwandten problematischen Ph\u00e4nomenen wie Hate Speech und Desinformation kommen. Der rasante Anstieg an Nutzern, der faktische Markzuwachs und die strukturierende Intermediationsfunktionalit\u00e4t stellten dabei vor allem die Herausforderungen dar, die eine m\u00f6gliche Regulierung ber\u00fccksichtigen m\u00fcsse. Gerade die j\u00fcngsten Entwicklungen rund um den US-Wahlkampf, in denen die Plattformen eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben, zeigten dabei die potentiellen Gefahren f\u00fcr Kommunikationsr\u00e4ume. Regulatorische Schritte, die an diesen Punkten ansetzen, seien auch in den Vorschl\u00e4gen der EU-Kommission f\u00fcr einen Digital Services Act und einen Digital Markets Act zu erkennen, die spezielle und strengere Regeln f\u00fcr sehr gro\u00dfe Online-Plattformen und marktm\u00e4chtige Intermedi\u00e4re vorsehen.\u00a0<\/p>\n<p>Als Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr eine m\u00f6gliche Regulierung von Intermedi\u00e4ren vor dem Hintergrund dieser Problemdarstellung konnte sich K\u00fchling insbesondere Informationsasymmetrien (durch Intransparenz der Intermedi\u00e4re), Marktmachtprobleme (durch Diskriminierung von bestimmten Inhalten durch Intermedi\u00e4re und damit verbunden Gefahren f\u00fcr die Vielfaltssicherung) sowie externe Effekte (wie das Entstehen verzerrter Nutzerpr\u00e4ferenzen) vorstellen. Bei jedweder Regulierung seien aber vor allem grundrechtliche Erw\u00e4gungen zu ber\u00fccksichtigen. Bekannte Modelle, die sich f\u00fcr Presse und Rundfunk aus den Prinzipien der Grundrechte und deren Ausgestaltung durch die Rechtsprechung des BVerfG ergeben haben, seien nicht ohne weiteres auf Intermedi\u00e4re \u00fcbertragbar. Hier best\u00fcnde eine v\u00f6llig andere Ausgangslage. Eine Rechtsprechung des BVerfG existiere ebenso noch nicht. Auch vor dem Hintergrund einer mindestens mittelbaren Grundrechtsbindung der Intermedi\u00e4re, k\u00f6nne Regulierung dabei nur unter Mitwirkung der Intermedi\u00e4re geschaffen werden im Sinne einer grundrechtsorientierten Verantwortungsteilung zwischen Staat und Medienintermedi\u00e4r. Transparenzgebote und Diskriminierungsverbote, wie sie bereits jetzt im neuen Medienstaatsvertrag vorgesehen seien und auch im DSA aufgegriffen w\u00fcrden, seien sinnvolle Schritte in eine richtige Richtung. Zur Zeit sieht K\u00fchling aber noch keine Notwendigkeit einer positiven Vielfaltsregulierung im Sinne einer Erzwingung von vielfaltsorientierten Zusatzangeboten. Letzteres sei in der Praxis, wenn man die tats\u00e4chlichen Realit\u00e4ten auf den Plattformen bedenkt, auch kaum sinnvoll umsetzbar. \u00c4hnlich kritisch sieht K\u00fchling binnenpluralistische Modelle innerhalb von (eigentlich inhaltsneutralen!) Plattformen\u00a0 und Must-be-found-Regeln. Er pl\u00e4diert daher vielmehr f\u00fcr eine St\u00e4rkung von Qualit\u00e4tsinhalten auch durch finanzielle Sicherung.\u00a0<\/p>\n<p>K\u00fchling schloss mit folgenden Thesen in einem Fazit, die in die anschlie\u00dfende Diskussion \u00fcberleiteten:\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>Es ist keine L\u00f6sung f\u00fcr die Beg\u00fcnstigung von \u201eFake News\u201c und \u201eHate speech\u201c durch Einsatz von Algorithmen ersichtlich<\/li>\n<li>Daher sei jedenfalls eine konsequente Bek\u00e4mpfung von \u201eFake News\u201c und \u201eHate speech\u201c erforderlich<\/li>\n<li>Algorithmenregulierung muss \u201emit Augenma\u00df\u201c erfolgen<\/li>\n<li>Es bedarf einer sorgf\u00e4ltigen Analyse der tats\u00e4chlichen Defizite und Gef\u00e4hrdungen<\/li>\n<li>Der Medienstaatsvertrag ist hierzu ein erster sinnvoller Schritt<\/li>\n<li>Das dort geregelte Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot sind begr\u00fc\u00dfenswert<\/li>\n<li>Es ist allerdings eine weitere Ausdifferenzierung, Forschungsdatenzugang und unabh\u00e4ngige Kontrollinstanzen erforderlich<\/li>\n<li>\u00dcbertragung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkmodells ggw. nicht indiziert<\/li>\n<li>Die Einnahmequellen f\u00fcr \u201epublic value\u201c-Inhalte m\u00fcssen gesichert werden\u00a0<\/li>\n<li>Die Verbesserung der Medienkompetenz der Nutzer ist wichtig<\/li>\n<\/ul>\n<p>In der anschlie\u00dfenden Diskussion wurden insbesondere Fragen des (engeren) Verst\u00e4ndnisses von public value Inhalten &#8211; auch vor dem Hintergrund einer negativen Informationsfreiheit -, die Problemrelevanz der Anonymit\u00e4t und von geschlossenen Benutzergruppen im Internet, die technische Umsetzbarkeit einer Algorithmenregulierung, die M\u00f6glichkeit einer globalen Standardisierung von Intermedi\u00e4rsregeln und das Verh\u00e4ltnis von nationalen Regeln zu Regeln des Unionsrechts angesprochen.\u00a0<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"et_pb_extra_column_main\">\n<article id=\"post-5542\" class=\"module single-post-module post-5542 event type-event status-publish has-post-thumbnail hentry\">\n<div class=\"post-wrap\">\n<div class=\"post-content entry-content\">\n<p><em>Zum IMK Saarbr\u00fccken: Das Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbr\u00fccken (IMK) wurde im Jahr 2014 an der Universit\u00e4t des Saarlandes gegr\u00fcndet. Es versteht sich als ein Forum f\u00fcr Studierende, Wissenschaftler, in der Praxis t\u00e4tige Juristen und alle, die Interesse an Rechtsfragen der Informationsgesellschaft haben. Als gemeinsame Veranstalter fungieren die rechtswissenschaftliche Fakult\u00e4t und das Institut f\u00fcr Europ\u00e4isches Medienrecht e.V. (Saarbr\u00fccken). Das Kolloquium geh\u00f6rt zu den Schwerpunktbereichen \u201eDeutsches und internationales Informations- und Medienrecht\u201c sowie \u201eIT-Recht und Rechtsinformatik\u201c, auf deren Lehrpl\u00e4nen zivilrechtliche wie \u00f6ffentlich-rechtliche Fragen der Informationsgesellschaft stehen. Organisatoren des IMK sind Prof. Dr. Georg Borges, Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M., Prof. Dr. Jan Henrik Klement, Prof. Dr. Stephan Ory, Prof. Dr. Christoph Sorge und Dr. Christopher Wolf.<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/article>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bedeutung der Medienintermedi\u00e4re wie Facebook, Twitter oder YouTube ist dramatisch gestiegen. Die algorithmenbasierte Inhalteselektion generiert dabei erhebliche Gefahren f\u00fcr den Schutz der medialen \u00d6ffentlichkeit und damit f\u00fcr die Demokratie. 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