<style type="text/css">a[data-mtli~="mtli_filesize2,97MB"]:after {content:" (2,97 MB)"}</style>{"id":6150,"date":"2022-02-21T17:57:25","date_gmt":"2022-02-21T16:57:25","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=6150"},"modified":"2022-03-24T14:40:49","modified_gmt":"2022-03-24T13:40:49","slug":"vod-dsa-vor-dem-trilog","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/fr\/vod-dsa-vor-dem-trilog\/","title":{"rendered":"VoD: DSA vor dem Trilog"},"content":{"rendered":"<p>Etwas mehr als ein Jahr nach Ver\u00f6ffentlichung des<a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=CELEX:52020PC0825\">\u00a0Verordnungsvorschlags f\u00fcr ein\u00a0<strong>Gesetz \u00fcber digitale Dienste (DSA)<\/strong><\/a> durch die Europ\u00e4ische Kommission, befinden wir uns an einem Punkt, an dem der Rat und das Europ\u00e4ische Parlament ihre Basis-Verhandlungspositionen gefunden haben. Die ersten beiden Termine f\u00fcr die Trilogverhandlungen haben bereits Ende Januar und Mitte Februar stattgefunden, weitere sind f\u00fcr Mitte M\u00e4rze und April (Stand jetzt) geplant.\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Der Mediensektor sollte dabei einen genauen Blick auf den Trilog werfen, betreffen die vorgeschlagenen Regeln zur Regulierung von Online-Vermittlungsdiensten doch insbesondere\u00a0<strong>Online-Verbreitungswege f\u00fcr (mediale) Inhalte und den Umgang mit illegalen Inhalten<\/strong>. Vor allem geht es dabei um Haftungsfragen, mehr Transparenz auf Plattformen und die Gew\u00e4hrleistung von Nutzerrechten. Aber auch neue Regeln f\u00fcr eine effektive(re) \u00dcberwachung und Rechtsdurchsetzung werden angestrebt, wobei neue Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die sog. Koordinatoren f\u00fcr digitale Dienste sowie Kooperationsmechanismen vorgeschlagen werden und die Kommission eine st\u00e4rkere Rolle dabei einnehmen soll.\u00a0<\/p>\n<p>In unserem heutigen Webinar &#8220;DSA vor dem Trilog &#8211; Wo stehen wir, wie geht es weiter?&#8221; hat Prof. Dr. Mark D Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, den aktuellen Diskussionsstand in aufbereiteter Form dargestellt und dabei besonderes Augenmerk auf die Perspektive des Mediensektors gelegt. Das Webinar stellen wir Ihnen hiermit auch als VoD zur Verf\u00fcgung.\u00a0<\/p>\n<p>Nach einer generellen inhaltlichen und zeitlichen Einordnung des DSA, seiner Rechtsnatur, Zielsetzung und den von ihm adressierten digitalen Diensten, legte Cole besonderes Augenmerk zun\u00e4chst auf den Anwendungsbereich. An dem derzeitigen Diskussionstand zu Art. 1 Abs. 5 und den Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden 9 f. lasse sich erkennen, dass die koh\u00e4rente Einf\u00fcgung des horizontalen Regelungswerks in den sektoralen Rahmen ein wichtiges Thema sei. Sowohl Parlament als auch Rat nehmen hier im Vergleich zum Kommissionsvorschlags weitere Konkretisierungen vor. Interessant sei dabei vor allem der Vorschlag des Parlaments, mit einem neuen Art. 1a Abs. 4 der Kommission eine Leitlinienbefugnis zur Konkretisierung des Verh\u00e4ltnisses von DSA mit den als unber\u00fchrt bleibend aufgef\u00fchrten Rechtsakten (wie zum Beispiel der AVMD-Richtlinie) zu \u00fcbertragen.\u00a0<\/p>\n<p>In Bezug auf das Kapitel zur Haftung unterstrich Cole als markante Punkte f\u00fcr den Trilog vor allem die Positionen des Parlaments in Bezug auf die Klausel zu freiwilligen Untersuchungen der Vermittlungsdienste (Art. 6) und das Verbot der Auferlegung allgemeiner \u00dcberwachungspflichten (Art. 7) . So hebt die Position des Parlaments, die nun (auch) Grundlage f\u00fcr die Trilogverhandlungen ist, etwa hervor, dass solche freiwillige Untersuchungen bestimmten Kriterien entsprechen m\u00fcssen, also zum Beispiel mit angemessenen Schutzma\u00dfnahmen einhergehen m\u00fcssen. Art. 7, der zuvor in der e-Commerce-Richtlinie nur als allgemeine \u201eSchranke\u201c zur Verfestigung der Haftungsprivilegien diente, werde in Bezug auf aktuelle Gegebenheiten und Entwicklungen der Online-Umgebung aus Sicht des Parlaments deutlich erweitert. Hier werde ein Bekenntnis zur menschlichen (nicht automatisierten und algorithmischen) Inhalte-Moderation im Blick auf Gefahren f\u00fcr die Meinungsfreiheit, zur Bedeutung von Datensicherheit im Kontext von Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselungen, zum Verbot einer generellen Online-Klarnamenpflicht und der Abkehr von daten\u201cfinanzierten \u201c Gesch\u00e4ftsmodellen in den Text eingef\u00fcgt.\u00a0<\/p>\n<p>Auch in Bezug auf den Pflichtenkatalog des DSA gebe es offenbar noch einigen Diskussionsbedarf. Dabei ging Cole insbesondere auf die Vorschriften zu Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (Art. 12), das Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 14), die Regeln f\u00fcr vertrauensw\u00fcrdige Hinweisgeber (Art. 19), die Nachverfolgbarkeit von Unternehmen (Art. 22) und zur Transparenz der Online-Werbung (Art. 24 und 30) sowie von Empfehlungssystemen (Art. 30) n\u00e4her ein. Sowohl von Seiten des Rates als auch des Parlaments w\u00fcrde hier an einigen wichtigen Stellschrauben im Vergleich zum Kommissionsvorschlag gedreht werden. Gesondert wies Cole auch auf die Vorschl\u00e4ge seitens des Parlaments f\u00fcr eine Erweiterung der (hier: antragsgebundenen) Ausnahme von den Verpflichtungen des 3. Abschnitts f\u00fcr Vermittlungsdienste in Form von gemeinn\u00fctzigen oder mittleren Unternehmen (die keine systemischen Risiken darstellen) hin sowie einen neuen Art. 24a zur Transparenz von Empfehlungssystem und neuen Art. 24b mit zus\u00e4tzlichen Verpflichtungen f\u00fcr Plattformen, die in erster Linie f\u00fcr die Verbreitung von von Nutzern erzeugten pornografischen Inhalten verwendet werden.\u00a0<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend wies Cole darauf hin, dass die vorgenannten Haftungsprivilegien und Pflichtenkataloge auch im Licht des \u201eneuen\u201c Systems der \u00dcberwachung und Rechtsdurchsetzung zu betrachten seien, dessen eingehende Betrachtung aber den Rahmen des Webinars sprengen w\u00fcrde.\u00a0<\/p>\n<div class='et-box et-bio'>\n\t\t\t\t\t<div class='et-box-content'><p>Die Pr\u00e4sentation von Mark D. Cole ist <strong><a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/DSA-vor-dem-Trilog-Wo-stehen-wir-wir-geht-es-weiter.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\" data-mtli=\"mtli_filesize2,97MB\">HIER<\/a> <\/strong>abrufbar\u00a0<\/p>\n<p>Die Synopse zum DSA wird in den kommenden Tagen <strong><a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/synopsis-dsa\/\">HIER<\/a> <\/strong>abrufbar sein<\/p>\n<p>Unser Webinar zum DMA k\u00f6nnen Sie <strong><a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/rueckblick-und-vod-webinar-dma-vor-dem-trilog-vom-18-januar-2022\/\">HIER<\/a> <\/strong>und die Synopse zum DMA <strong><a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/synopsis-dma\/\">HIER<\/a> <\/strong>abrufen.\u00a0<\/p><\/div><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Etwas mehr als ein Jahr nach Ver\u00f6ffentlichung des\u00a0Verordnungsvorschlags f\u00fcr ein\u00a0Gesetz \u00fcber digitale Dienste (DSA) durch die Europ\u00e4ische Kommission, befinden wir uns an einem Punkt, an dem der Rat und das Europ\u00e4ische Parlament ihre Basis-Verhandlungspositionen gefunden haben. 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