{"id":2302,"date":"2017-09-06T16:53:01","date_gmt":"2017-09-06T14:53:01","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/themen\/rundfunkrecht\/"},"modified":"2017-11-10T14:15:02","modified_gmt":"2017-11-10T13:15:02","slug":"rundfunkrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/emr-sb.de\/gb\/themen\/rundfunkrecht\/","title":{"rendered":"Rundfunkrecht"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section bb_built=&#8221;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text]<\/p>\n<p>Vergleichbar zum Presserecht bezeichnet der Begriff des Rundfunkrechts all jene rechtlichen Regularien, die sich mit einem bestimmten Teilbereich des Medienrechts besch\u00e4ftigen \u2013 hier nun namentlich dem Rundfunk. Somit umfasst das Rundfunkrecht die rechtlichen Rahmbedingungen der Rundfunkveranstaltung. Wann es sich bei einem Angebot um Rundfunk handelt und somit die einschl\u00e4gigen Regularien einzuhalten sind, ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Insbesondere bei \u00fcber das Internet verbreiteten Angeboten muss man sich die Frage stellen, inwiefern diese die seitens des BVerfG f\u00fcr unabdingbar angesehene Breitenwirkung, Aktualit\u00e4t und Suggestivkraft als Merkmale aufweisen. Nur f\u00fcr den H\u00f6rfunk hat der Gesetzgeber dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung durch einen Verzicht auf ein Zulassungsverfahren f\u00fcr Rundfunkveranstalter, deren Angebot ausschlie\u00dflich \u00fcber das Internet verbreitet wird, Rechnung getragen. Ebenfalls nicht unstrittig, insbesondere im Zusammenhang mit der\u00a0 Frage des Auftrags der ARD-Anstalten und des ZDF, ist die Abgrenzung zur Presse. Der Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur \u00c4nderung rundfunkrechtlicher Staatsvertr\u00e4ge) definiert den Rundfunk in \u00a7 2 Abs. 1 als ein \u201eein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die f\u00fcr die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schlie\u00dft Angebote ein, die verschl\u00fcsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind dagegen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach \u00a7 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der \u00dcbertragung von Signalen \u00fcber Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgest\u00fctzte Dienste nach \u00a7 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.\u201c<\/p>\n<p>Das grundgesetzliche Fundament des Rundfunkrechts ist die Rundfunkfreiheit gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Wie die anderen Kommunikationsfreiheiten soll sie den Prozess der Meinungsbildung der B\u00fcrger sch\u00fctzen und den notwendigen Raum hierf\u00fcr geben. Darauf aufbauend sowie aufbauend auf dem verfassungsrechtlichen Gebot einer positiven Ordnung des Rundfunks wird das Rundfunkrecht in rundfunkrechtlichen Staatsvertr\u00e4gen (RStV, JMStV, ARD-StV, ZDF-StV, DLR-StV, RFinStV, RBStV)\u00a0 sowie in den Rundfunk- und Mediengesetzen der L\u00e4nder konkretisiert.<\/p>\n<p>Beispiele f\u00fcr die sich aus den genannten Regularien ergebenden Regelungsbereiche sind die Programmgrunds\u00e4tze, die quantitativen und qualitativen Regelung der Rundfunkwerbung und die \u00dcbertragung von Gro\u00dfereignissen.<\/p>\n<p>In Deutschland bilden die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen mit den privatrechtlichen Rundfunkveranstalter gemeinsam das sogenannte duale System. Die Besonderheit dieses System ist, dass sich die Anforderungen als Ausformung f\u00fcr beide Pfeiler des Systems z.T. deutlich unterscheiden.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_blog _builder_version=&#8221;3.0.64&#8243; show_thumbnail=&#8221;on&#8221; show_more=&#8221;off&#8221; show_author=&#8221;off&#8221; show_date=&#8221;on&#8221; show_categories=&#8221;on&#8221; show_comments=&#8221;off&#8221; show_pagination=&#8221;off&#8221; include_categories=&#8221;220&#8243; show_content=&#8221;off&#8221; offset_number=&#8221;0&#8243; use_overlay=&#8221;off&#8221; fullwidth=&#8221;off&#8221; use_dropshadow=&#8221;off&#8221; background_layout=&#8221;light&#8221; border_style=&#8221;solid&#8221; \/][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><div class=\"et_pb_row et_pb_row_0 et_pb_row_empty\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div><div class=\"et_pb_module et_pb_text et_pb_text_0  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div> Vergleichbar zum Presserecht bezeichnet der Begriff des Rundfunkrechts all jene rechtlichen Regularien, die sich mit einem bestimmten Teilbereich des Medienrechts besch\u00e4ftigen \u2013 hier nun namentlich dem Rundfunk. 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Der Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur \u00c4nderung rundfunkrechtlicher Staatsvertr\u00e4ge) definiert den Rundfunk in \u00a7 2 Abs. 1 als ein \u201eein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die f\u00fcr die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schlie\u00dft Angebote ein, die verschl\u00fcsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind dagegen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach \u00a7 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der \u00dcbertragung von Signalen \u00fcber Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgest\u00fctzte Dienste nach \u00a7 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.\u201c<\/p><p>Das grundgesetzliche Fundament des Rundfunkrechts ist die Rundfunkfreiheit gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Wie die anderen Kommunikationsfreiheiten soll sie den Prozess der Meinungsbildung der B\u00fcrger sch\u00fctzen und den notwendigen Raum hierf\u00fcr geben. 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