{"id":2306,"date":"2017-09-06T16:53:01","date_gmt":"2017-09-06T14:53:01","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/themen\/telekommunikationsrecht\/"},"modified":"2017-11-10T14:20:07","modified_gmt":"2017-11-10T13:20:07","slug":"telekommunikationsrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/emr-sb.de\/gb\/themen\/telekommunikationsrecht\/","title":{"rendered":"Telekommunikationsrecht"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section bb_built=&#8221;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text]<\/p>\n<p>Das Telekommunikationsrecht, im Sprachgebrauch der EU: das \u201eRecht der elektronischen Kommunikation(snetze und \u2013dienste)\u201c ist in erster Linie sektorspezifisches Wettbewerbsrecht. Vom allgemeinen Wettbewerbsrecht (oder: Kartellrecht), das sich haupts\u00e4chlich Kartellen, Marktmachtmissbrauch und daneben Zusammenschl\u00fcssen (Fusionen) widmet, unterscheidet es sich einerseits durch die sektorbezogene Regulierung, andererseits dadurch, dass ein breites Instrumentarium zur Vorabregulierung (ex ante-Kontrolle) zur Verf\u00fcgung steht, dem marktm\u00e4chtige Unternehmen unterworfen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In kaum einem anderen Wirtschaftssektor verlangt die Natur des gehandelten Guts so sehr nach einem grenz\u00fcberschreitenden Regelungsansatz wie in der Telekommunikation. Vor allem die Regulierung der drahtlosen und somit grenz\u00fcberschreitenden Kommunikation ist nur in internationaler Zusammenarbeit m\u00f6glich. Die weltweiten Standards hierf\u00fcr setzt seit 1865 die Internationale Fernmeldeunion (ITU, fr\u00fcher: Internationaler Telegraphenverein), eine der \u00e4ltesten internationalen Organisationen \u00fcberhaupt. Innerhalb der EU wird die Regulierung der Telekommunikationsm\u00e4rkte durch den Rechtsrahmen f\u00fcr elektronische Kommunikation harmonisiert.<\/p>\n<p>Die ersten Anl\u00e4ufe zu einer gemeinsamen europ\u00e4ischen Regelung des Telekommunikationssektors reichen bis in die sp\u00e4ten 1980er Jahre zur\u00fcck. Ein Hauptziel der zu Beginn der 1990er Jahre schlie\u00dflich verabschiedeten Richtlinien war die Liberalisierung der bis dato von staatlichen Monopolen beherrschten Telekommunikationsm\u00e4rkte. Nach der vollst\u00e4ndigen \u00d6ffnung der M\u00e4rkte zum 01. Januar 1998 wurden die Bestimmungen 2002 ersetzt durch einen neuen Rechtsrahmen, dessen Schwerpunkt nun weniger in der schrittweisen Schaffung als vielmehr in der Aufrechterhaltung und St\u00e4rkung des Wettbewerbs liegt: Die Ma\u00dfnahmen zielen vor allem darauf ab, die Regulierung der M\u00e4rkte zu verbessern. Dar\u00fcber hinaus sollen sie den Binnenmarkt f\u00fcr elektronische Kommunikation vollenden und Verbraucherschutz und Nutzerrechte f\u00f6rdern. Umfangreiche \u00c4nderungen, mit denen die zwischenzeitlichen technischen und marktbezogenen Entwicklungen nachvollzogen wurden, erfuhr das Regelwerk Ende 2009. Diese \u00c4nderungen beinhalten u. a. eine weitere Liberalisierung der Frequenzverwaltung, neue Regeln zur Beteiligung Zugang begehrender Dienstanbieter an den Kosten, die Netzbetreiber f\u00fcr Investitionen in schnellere Netze zu tragen haben, sowie die St\u00e4rkung von Endnutzerrechten (Verbrauchern), etwa hinsichtlich der anzubietenden Mindestdienstqualit\u00e4t, der Vertragstransparenz und der beschleunigten Nummern\u00fcbertragung.<\/p>\n<p>Die Telekommunikationsm\u00e4rkte unterliegen gem\u00e4\u00df dem EU-Rechtsrahmen der sogenannten sektorspezifischen Regulierung. Auf diesen M\u00e4rkten t\u00e4tige Unternehmen k\u00f6nnen also \u2013 erg\u00e4nzend zu den Eingriffsm\u00f6glichkeiten nach dem allgemeinen Wettbewerbsrecht \u2013 zus\u00e4tzlichen Ma\u00dfnahmen unterworfen werden, mit denen die besonderen Wettbewerbsprobleme im Telekommunikationssektor effektiv(er) beseitigt werden sollen. Die sektorspezifischen Abhilfema\u00dfnahmen werden dem betreffenden (meist einem besonders marktm\u00e4chtigen, z. B. ehemaligen Monopol-) Unternehmen durch eine in jedem Mitgliedsstaat einzurichtende, unabh\u00e4ngige Regulierungsbeh\u00f6rde auferlegt. In Deutschland nimmt diese Funktion die Bundesnetzagentur wahr.<\/p>\n<p>Mit einer unmittelbar in den Mitgliedsstaaten anwendbaren Verordnung wurden 2015 Regeln geschaffen, die sicherstellen sollen, dass Internetzugangsanbieter bei der Behandlung des Datenverkehrs nicht einzelne Anwendungen oder Dienste bevorzugen oder benachteiligen. Endnutzer sollen damit in die Lage versetzt werden, auf Internetdienste ihrer Wahl zuzugreifen und in nicht diskriminierender Weise, insbesondere in der gleichen Geschwindigkeit, zu nutzen (sogenannte Netzneutralit\u00e4t). Dar\u00fcber hinaus \u00e4ndert die Verordnung Bestimmungen, die eine schrittweise Abschaffung der Roaming-Geb\u00fchren im Mobilfunk innerhalb der EU vorsehen. Die Bestimmungen werden bis zur Erreichung dieses Ziels regelm\u00e4\u00dfig entsprechend der Marktentwicklung angepasst.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_blog _builder_version=&#8221;3.0.64&#8243; show_thumbnail=&#8221;on&#8221; show_more=&#8221;off&#8221; show_author=&#8221;off&#8221; show_date=&#8221;on&#8221; show_categories=&#8221;on&#8221; show_comments=&#8221;off&#8221; show_pagination=&#8221;off&#8221; include_categories=&#8221;27&#8243; show_content=&#8221;off&#8221; offset_number=&#8221;0&#8243; use_overlay=&#8221;off&#8221; fullwidth=&#8221;off&#8221; use_dropshadow=&#8221;off&#8221; background_layout=&#8221;light&#8221; border_style=&#8221;solid&#8221; \/][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><div class=\"et_pb_row et_pb_row_0 et_pb_row_empty\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div><div class=\"et_pb_module et_pb_text et_pb_text_0  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div> Das Telekommunikationsrecht, im Sprachgebrauch der EU: das \u201eRecht der elektronischen Kommunikation(snetze und \u2013dienste)\u201c ist in erster Linie sektorspezifisches Wettbewerbsrecht. 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Innerhalb der EU wird die Regulierung der Telekommunikationsm\u00e4rkte durch den Rechtsrahmen f\u00fcr elektronische Kommunikation harmonisiert.<\/p><p>Die ersten Anl\u00e4ufe zu einer gemeinsamen europ\u00e4ischen Regelung des Telekommunikationssektors reichen bis in die sp\u00e4ten 1980er Jahre zur\u00fcck. Ein Hauptziel der zu Beginn der 1990er Jahre schlie\u00dflich verabschiedeten Richtlinien war die Liberalisierung der bis dato von staatlichen Monopolen beherrschten Telekommunikationsm\u00e4rkte. Nach der vollst\u00e4ndigen \u00d6ffnung der M\u00e4rkte zum 01. Januar 1998 wurden die Bestimmungen 2002 ersetzt durch einen neuen Rechtsrahmen, dessen Schwerpunkt nun weniger in der schrittweisen Schaffung als vielmehr in der Aufrechterhaltung und St\u00e4rkung des Wettbewerbs liegt: Die Ma\u00dfnahmen zielen vor allem darauf ab, die Regulierung der M\u00e4rkte zu verbessern. Dar\u00fcber hinaus sollen sie den Binnenmarkt f\u00fcr elektronische Kommunikation vollenden und Verbraucherschutz und Nutzerrechte f\u00f6rdern. Umfangreiche \u00c4nderungen, mit denen die zwischenzeitlichen technischen und marktbezogenen Entwicklungen nachvollzogen wurden, erfuhr das Regelwerk Ende 2009. Diese \u00c4nderungen beinhalten u. a. eine weitere Liberalisierung der Frequenzverwaltung, neue Regeln zur Beteiligung Zugang begehrender Dienstanbieter an den Kosten, die Netzbetreiber f\u00fcr Investitionen in schnellere Netze zu tragen haben, sowie die St\u00e4rkung von Endnutzerrechten (Verbrauchern), etwa hinsichtlich der anzubietenden Mindestdienstqualit\u00e4t, der Vertragstransparenz und der beschleunigten Nummern\u00fcbertragung.<\/p><p>Die Telekommunikationsm\u00e4rkte unterliegen gem\u00e4\u00df dem EU-Rechtsrahmen der sogenannten sektorspezifischen Regulierung. 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