{"id":2308,"date":"2017-09-06T16:53:01","date_gmt":"2017-09-06T14:53:01","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/themen\/verbraucherschutzrecht\/"},"modified":"2017-11-10T14:23:38","modified_gmt":"2017-11-10T13:23:38","slug":"verbraucherschutzrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/emr-sb.de\/gb\/themen\/verbraucherschutzrecht\/","title":{"rendered":"Verbraucherschutzrecht"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section bb_built=&#8221;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243;][et_pb_text]<\/p>\n<p>Das Verbraucherrecht bzw. Verbraucherschutzrecht ist ein sehr weitl\u00e4ufiges Rechtsgebiet, das sich in den verschiedensten Bereichen als Querschnittsmaterie darstellt. Verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften finden sich nahezu in jedem Rechtsgebiet, sodass es ein eigenst\u00e4ndiges Regelungswerk nicht gibt und auch nicht geben kann. Diese haben das Ziel, den B\u00fcrger, der sich im Bereich seiner privaten Lebensgestaltung regelm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Unternehmen in einer schw\u00e4cheren Verhandlungs- und Kenntnissituation befindet, zu sch\u00fctzen und das Recht sowie den Verkehr von G\u00fctern und Dienstleistungen f\u00fcr ihn transparenter und fairer zu gestalten.<\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Kommission und Europ\u00e4isches Parlament haben sich der Umsetzung dieser Ziele in einer umfassenden Verbraucherpolitik verschrieben. Mit EU-weiten Verbraucherschutzvorschriften, der Bereitstellung von Hilfe bei der schnellen und effizienten Beilegung von Streitigkeiten mit H\u00e4ndlern (z. B. alternative Streitbeilegung und Europ\u00e4ische Verbraucherzentren) sowie der Gew\u00e4hrleistung der allgemeinen Produktsicherheit auf dem Binnenmarkt soll ein sicheres Umfeld f\u00fcr alle B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen in der EU geschaffen werden. Die EU bek\u00e4mpft dabei unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken, irref\u00fchrende und vergleichende Werbung, missbr\u00e4uchliche Vertragsklauseln und gestaltet die Bereiche der Preisangaben und Etikettierungen, des Fernabsatzes und der Haust\u00fcrgesch\u00e4fte sowie des Reiserechts transparenter, ausgewogener und vor allem grenz\u00fcbergreifend einheitlicher.<\/p>\n<p>Auch bei seinen Ber\u00fchrungspunkten mit den Medien wird der Verbraucher von zahlreichen europ\u00e4ischen Vorschriften gesch\u00fctzt. Auch hier ist angesichts des wachsenden Online-Handels, neuer Kommunikationswege und grenz\u00fcberschreitenden Ein- und Verkaufs Verbraucherschutz eines der zentralen Ziele der EU.<\/p>\n<p>Das betrifft zun\u00e4chst den Bereich der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, der durch die Richtlinie \u00fcber audiovisuelle Mediendienste (RL 2010\/13\/EU, AVMD-RL), die in erster Linie werberechtliche Grunds\u00e4tze und Prinzipien festlegt bestimmt und durch produkt- und sektorspezifische Vorschriften, wie z.B. das Tabakwerbe- und -sponsoringverbot (RL 2003\/33\/EG) und Werbeverbote und -einschr\u00e4nkungen f\u00fcr Arzneimittel (RL 2001\/83\/EG), Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Vermarktung von Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1924\/2006) und die Richtlinie 2005\/29\/EG \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken erg\u00e4nzt.<\/p>\n<p>Weiter betrifft die europ\u00e4ische Regulierung aber auch den Schutz der \u2013 regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber weniger Fachkenntnisse als Unternehmer verf\u00fcgenden \u2013 Verbraucher. Sie sollen vor etwaigen, aus diesem Ungleichgewicht resultierenden Nachteilen gesch\u00fctzt werden. Mittel hierf\u00fcr sind zum Beispiel die Auferlegung von Informationspflichten, Widerrufsrechte (etwa bei Fernabsatz- oder Haust\u00fcrgesch\u00e4ften) und Regelungen zu Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB).<\/p>\n<p>Auch im Telekommunikationssektor kommt der Verbraucherschutz zum Tragen. So soll etwa die Universaldiensterichtlinie die Erschwinglichkeit der Tarife, die M\u00f6glichkeit zur Rufnummernmitnahme und die z\u00fcgige sowie reibungslose Abwicklung beim Anbieterwechsel gew\u00e4hrleisten. Mit dieser Richtlinie soll auch die Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen f\u00fcr die Verbraucher verbessert und sollen ihre Rechte gest\u00e4rkt werden. In Deutschland ist es insbesondere Aufgabe der Bundesnetzagentur, \u00fcber die Einhaltung dieser Vorgaben zu wachen. Eine verbrauchersch\u00fctzende Bedeutung kommt im \u00dcbrigen auch der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu, in dem sie z.B. die Mitnahme von Daten beim Anbieterwechsel regelt. In \u00e4hnlicher Art kommt auch der E-Privacy-Verordnung, die 2018 in Kraft treten soll, verbrauchersch\u00fctzende Wirkung zu, indem sie Aspekte der digitalen Privatsph\u00e4re und der Werbeansprachen regelt.<\/p>\n<p>In den letzten Jahren hat aber insbesondere auch der Online-Handel betr\u00e4chtlich zugenommen. Das Internet ist zu einer wesentlichen Verkaufsplattform geworden was auch den grenz\u00fcberschreitenden Einkauf bei ausl\u00e4ndischen Anbietern vereinfacht hat. Im Rahmen der digitalen Agenda der EU-Kommission soll ein digitaler Binnenmarkt geschaffen werden. Im Vordergrund steht dabei die Beseitigung nationaler Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Online Handel. Zum Aufbau eines gemeinsamen Marktes ohne Handelsbarrieren\u00a0 wurden bereits verschiedene Richtlinien und Verordnungen erlassen um europaweit die gesetzlichen Regelungen zu vereinheitlichen.<\/p>\n<p>Zur Bek\u00e4mpfung der so genannten \u201eOnline-Abzocke\u201c wurde beispielsweise die Verbraucherrechtsrichtlinie (Richtlinie 2011\/83\/EU) erlassen. In Deutschland ist sie mit dem \u201eGesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr\u201c umgesetzt. Bei kostenpflichtigen Vertr\u00e4gen im Internet soll der Verbraucher unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen werden. Erfolgt die Bestellung durch das Anklicken einer Schaltfl\u00e4che (sog. Bestellbutton), muss diese gut lesbar und mit nichts anderem als den W\u00f6rtern &#8220;zahlungspflichtig bestellen&#8221; oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. &#8220;Kaufen&#8221;) beschriftet sein. Fehlt eine Beschriftung des Bestellbuttons oder ist diese falsch, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.<\/p>\n<p>Um das Vertrauen von sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern bei Online Eink\u00e4ufen zu st\u00e4rken, wurde die M\u00f6glichkeit der Online-Streitbeilegung von Rechtsgesch\u00e4ften eingef\u00fchrt. Seit Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524\/2013 \u00fcber die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Diese Verordnung muss in Verbindung mit der Richtlinie 2013\/11\/EU \u00fcber die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten gesehen werden. Die Regelungen sind auf die au\u00dfergerichtliche Beilegung von inl\u00e4ndischen wie grenz\u00fcberschreitenden Streitigkeiten gerichtet. Unstimmigkeiten \u00fcber vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufvertr\u00e4gen oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4gen zwischen einem in der EU wohnhaften Verbraucher und einem in der EU niedergelassenen Unternehmer sollen so leichter gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Unter anderem m\u00fcssen Online-H\u00e4ndler einen Link zur Plattform der Online-Streitbeilegung leicht zug\u00e4nglich auf ihren Websites einstellen.<\/p>\n<p>Zum Schutz der Verbraucher vor ausufernden Kosten beim mobilen Telefonieren und Surfen im EU-Ausland, wurde als politisches Ziel in der Verordnung (EU) Nr. 531\/2012 festgelegt, dass der Unterschied zwischen Roaming- und Inlandstarifen gegen Null gehen sollte. Mit der Verordnung (EU) 2015\/2120 vom 25. November 2015 wurde beschlossen, dass die Roaming-Entgelte bis zum 15.06.2017 abgeschafft werden sollen. Zum Schutz vor Missbrauch beinhaltet die Verordnung jedoch eine \u201eFair Use\u201c-Klausel, die eine Nutzung im \u00dcberma\u00df verhindern soll. Die Bedingungen dieser Klausel sind von der EU-Kommission gesondert auszugestalten.<\/p>\n<p>Verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften auf nationaler Ebene finden sich vorrangig in den Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wobei f\u00fcr den medienrechtlich relevanten Bereich \u00a0vor allem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertr\u00e4gen (\u00a7\u00a7 312, bis 312k) zu nennen sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Bereich der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation ist Deutschland den europarechtlichen Vorgaben durch entsprechende Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, im Telemediengesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nachgekommen. Die jeweiligen sektor- und produktspezifischen Vorschriften finden sich im 2016 verabschiedeten Gesetz \u00fcber Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse\u00a0 sowie im Heilmittelwerbegesetz und im Arzneimittelgesetz. Werbeverbote f\u00fcr Gl\u00fcckspiele ergeben sich aus dem Gl\u00fccksspielstaatsvertrag. Daneben konkretisieren die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten die gesetzlichen Werberegelungen f\u00fcr den Rundfunk; Verhaltenskodizes des Deutschen Werberates regeln bestimmte Aspekte der kommerziellen Kommunikation auf co- und selbstregulatorischer\u00a0 Ebene. <br \/>\n Auch Bestimmungen des UWG f\u00fchren teilweise unmittelbar und teilweise blo\u00df reflexhaft zum Schutz der Verbraucher, in dem sie unlautere Handlungen von Unternehmern bek\u00e4mpfen.\u00a0 So unterliegen etwa Werbeansprachen nach \u00a7 7 UWG besonders engen Voraussetzungen und aggressive gesch\u00e4ftliche Handlungen sind gegen\u00fcber Verbrauchern verboten (\u00a7 4a UWG).<\/p>\n<p>Den gesundheitlichen Verbraucherschutz auf europ\u00e4ischer Ebene erg\u00e4nzen nationale Bestimmungen zur Einhaltung bestimmter Mindeststandards im Herstellungsverfahren und bei der Verpackung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenst\u00e4nden vor allem im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und Arzneimittelgesetz.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_blog _builder_version=&#8221;3.0.64&#8243; show_thumbnail=&#8221;on&#8221; show_more=&#8221;off&#8221; show_author=&#8221;off&#8221; show_date=&#8221;on&#8221; show_categories=&#8221;on&#8221; show_comments=&#8221;off&#8221; show_pagination=&#8221;off&#8221; include_categories=&#8221;222&#8243; meta_date=&#8221;j. 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Auch hier ist angesichts des wachsenden Online-Handels, neuer Kommunikationswege und grenz\u00fcberschreitenden Ein- und Verkaufs Verbraucherschutz eines der zentralen Ziele der EU.<\/p><p>Das betrifft zun\u00e4chst den Bereich der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, der durch die Richtlinie \u00fcber audiovisuelle Mediendienste (RL 2010\/13\/EU, AVMD-RL), die in erster Linie werberechtliche Grunds\u00e4tze und Prinzipien festlegt bestimmt und durch produkt- und sektorspezifische Vorschriften, wie z.B. das Tabakwerbe- und -sponsoringverbot (RL 2003\/33\/EG) und Werbeverbote und -einschr\u00e4nkungen f\u00fcr Arzneimittel (RL 2001\/83\/EG), Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Vermarktung von Lebensmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1924\/2006) und die Richtlinie 2005\/29\/EG \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken erg\u00e4nzt.<\/p><p>Weiter betrifft die europ\u00e4ische Regulierung aber auch den Schutz der \u2013 regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber weniger Fachkenntnisse als Unternehmer verf\u00fcgenden \u2013 Verbraucher. Sie sollen vor etwaigen, aus diesem Ungleichgewicht resultierenden Nachteilen gesch\u00fctzt werden. Mittel hierf\u00fcr sind zum Beispiel die Auferlegung von Informationspflichten, Widerrufsrechte (etwa bei Fernabsatz- oder Haust\u00fcrgesch\u00e4ften) und Regelungen zu Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB).<\/p><p>Auch im Telekommunikationssektor kommt der Verbraucherschutz zum Tragen. So soll etwa die Universaldiensterichtlinie die Erschwinglichkeit der Tarife, die M\u00f6glichkeit zur Rufnummernmitnahme und die z\u00fcgige sowie reibungslose Abwicklung beim Anbieterwechsel gew\u00e4hrleisten. Mit dieser Richtlinie soll auch die Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen f\u00fcr die Verbraucher verbessert und sollen ihre Rechte gest\u00e4rkt werden. In Deutschland ist es insbesondere Aufgabe der Bundesnetzagentur, \u00fcber die Einhaltung dieser Vorgaben zu wachen. Eine verbrauchersch\u00fctzende Bedeutung kommt im \u00dcbrigen auch der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu, in dem sie z.B. die Mitnahme von Daten beim Anbieterwechsel regelt. In \u00e4hnlicher Art kommt auch der E-Privacy-Verordnung, die 2018 in Kraft treten soll, verbrauchersch\u00fctzende Wirkung zu, indem sie Aspekte der digitalen Privatsph\u00e4re und der Werbeansprachen regelt.<\/p><p>In den letzten Jahren hat aber insbesondere auch der Online-Handel betr\u00e4chtlich zugenommen. Das Internet ist zu einer wesentlichen Verkaufsplattform geworden was auch den grenz\u00fcberschreitenden Einkauf bei ausl\u00e4ndischen Anbietern vereinfacht hat. Im Rahmen der digitalen Agenda der EU-Kommission soll ein digitaler Binnenmarkt geschaffen werden. Im Vordergrund steht dabei die Beseitigung nationaler Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Online Handel. Zum Aufbau eines gemeinsamen Marktes ohne Handelsbarrieren\u00a0 wurden bereits verschiedene Richtlinien und Verordnungen erlassen um europaweit die gesetzlichen Regelungen zu vereinheitlichen.<\/p><p>Zur Bek\u00e4mpfung der so genannten \u201eOnline-Abzocke\u201c wurde beispielsweise die Verbraucherrechtsrichtlinie (Richtlinie 2011\/83\/EU) erlassen. In Deutschland ist sie mit dem \u201eGesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr\u201c umgesetzt. Bei kostenpflichtigen Vertr\u00e4gen im Internet soll der Verbraucher unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen werden. Erfolgt die Bestellung durch das Anklicken einer Schaltfl\u00e4che (sog. Bestellbutton), muss diese gut lesbar und mit nichts anderem als den W\u00f6rtern \"zahlungspflichtig bestellen\" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. \"Kaufen\") beschriftet sein. Fehlt eine Beschriftung des Bestellbuttons oder ist diese falsch, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.<\/p><p>Um das Vertrauen von sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern bei Online Eink\u00e4ufen zu st\u00e4rken, wurde die M\u00f6glichkeit der Online-Streitbeilegung von Rechtsgesch\u00e4ften eingef\u00fchrt. Seit Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524\/2013 \u00fcber die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Diese Verordnung muss in Verbindung mit der Richtlinie 2013\/11\/EU \u00fcber die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten gesehen werden. Die Regelungen sind auf die au\u00dfergerichtliche Beilegung von inl\u00e4ndischen wie grenz\u00fcberschreitenden Streitigkeiten gerichtet. Unstimmigkeiten \u00fcber vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufvertr\u00e4gen oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4gen zwischen einem in der EU wohnhaften Verbraucher und einem in der EU niedergelassenen Unternehmer sollen so leichter gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Unter anderem m\u00fcssen Online-H\u00e4ndler einen Link zur Plattform der Online-Streitbeilegung leicht zug\u00e4nglich auf ihren Websites einstellen.<\/p><p>Zum Schutz der Verbraucher vor ausufernden Kosten beim mobilen Telefonieren und Surfen im EU-Ausland, wurde als politisches Ziel in der Verordnung (EU) Nr. 531\/2012 festgelegt, dass der Unterschied zwischen Roaming- und Inlandstarifen gegen Null gehen sollte. Mit der Verordnung (EU) 2015\/2120 vom 25. November 2015 wurde beschlossen, dass die Roaming-Entgelte bis zum 15.06.2017 abgeschafft werden sollen. Zum Schutz vor Missbrauch beinhaltet die Verordnung jedoch eine \u201eFair Use\u201c-Klausel, die eine Nutzung im \u00dcberma\u00df verhindern soll. Die Bedingungen dieser Klausel sind von der EU-Kommission gesondert auszugestalten.<\/p><p>Verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften auf nationaler Ebene finden sich vorrangig in den Bestimmungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wobei f\u00fcr den medienrechtlich relevanten Bereich \u00a0vor allem die Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertr\u00e4gen (\u00a7\u00a7 312, bis 312k) zu nennen sind.<\/p><p>F\u00fcr den Bereich der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation ist Deutschland den europarechtlichen Vorgaben durch entsprechende Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, im Telemediengesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nachgekommen. Die jeweiligen sektor- und produktspezifischen Vorschriften finden sich im 2016 verabschiedeten Gesetz \u00fcber Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse\u00a0 sowie im Heilmittelwerbegesetz und im Arzneimittelgesetz. Werbeverbote f\u00fcr Gl\u00fcckspiele ergeben sich aus dem Gl\u00fccksspielstaatsvertrag. 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