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Das war Gegenstand einer Veranstaltung des EMR mit Unterst\u00fctzung der ProSiebenSat.1 Media SE. Die M\u00fcnchner Unternehmensgruppe hat Prof. Dr. Mark D. Cole als Rechtslehrer an der Universit\u00e4t Luxemburg im vergangenen Jahr mit einem Gutachten beauftragt. Ziel der zusammen mit Prof. Dr. Jan Oster von der Universit\u00e4t Leiden erstellten Studie war den Rechtsrahmen zu kl\u00e4ren, ob angesichts ihrer eigenst\u00e4ndigen Rolle f\u00fcr Medien- und Meinungspluralismus auch private Rundfunkveranstalter eine finanzielle Unterst\u00fctzung erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>M\u00f6glichkeiten und Grenzen staatlich veranlasster Finanzierung von Medieninhalten<\/h2>\n<p>In seiner Einf\u00fchrung bezog Cole Position, dass es mit der Studie nicht darum gegangen sei, die Beitragsfinanzierung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks zu thematisieren. Auch wenn wie von Professor Dr. Stephan Ory &#8211; dem Moderator der Veranstaltung &#8211; in seiner Einleitung dargestellt, die Studie teilweise so wiedergegeben wurde, als ginge es ProSiebenSat.1 darum, einen Anteil am Rundfunkbeitrag zu erhalten, zeigte auch der Diskussionsverlauf der Veranstaltung deutlich, dass die Frage des Rundfunkbeitrags von der Frage einer Vielfaltsf\u00f6rderung im dualen System getrennt zu sehen ist.<\/p>\n<p>Der wissenschaftliche Direktor des EMR Cole machte deutlich, dass es darum gerade nicht gehe. Vielmehr sei die Finanzierung der Rundfunkanstalten eine gesondert zu sehende Frage, bei der das Bundesverfassungsgericht aus der Bestands- und Entwicklungsgarantie und dem Finanzgew\u00e4hrleistungsanspruch der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Rahmenbedingungen abgeleitet habe. In seinem Vortrag ging es Cole darum, angesichts globaler Herausforderungen f\u00fcr Medienanbieter Denkverbote bei Finanzierungsfragen auszur\u00e4umen. So werde in den relevanten Regelungen der EU in der englischen Sprachfassung von \u201ePublic Service Broadcasting\u201c gesprochen \u2013 \u00e4hnlich wie in der franz\u00f6sischen Sprachfassung. Von diesem angebotsorientierten Ansatz weiche das deutsche Verst\u00e4ndnis ab und gehe von einer institutionellen Auspr\u00e4gung aus, die meistens mit \u201e\u00f6ffentlich-rechtlichem Rundfunk\u201c \u00fcbersetzt und mit den Rundfunkanstalten in Verbindung gebracht werde.<\/p>\n<p>Sowohl aus dem deutschen Verfassungsrecht als auch aus dem europ\u00e4ischen Beihilferecht folgert Cole, dass entsprechende Angebote privater Medien durch \u00f6ffentlich veranlasste Finanzierung unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnten. Voraussetzung sei eine exakte Beauftragung mit bestimmten Angeboten und eine staatsferne Finanzierung sowie eine Kontrolle der Mittelverwendung. Medienpolitisch m\u00fcsse man sich \u00fcberlegen, welche Angebote darunterfallen sollten. Cole sieht bei einer weiter schwierigen Situation von Medienangeboten ab einem bestimmten Punkt auch die Pflicht des Gesetzgebers, sich derartige Instrumente einfallen zu lassen. Der Gesetzgeber habe nicht nur die Pflicht, der Bestands- und Entwicklungsgarantie des\u00a0 \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks Rechnung zu tragen. Seine Aufgabe sei auch, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit privater Anbieter dauerhaft durch einen entsprechenden Regelungsrahmen zu sichern.<\/p>\n<h2>Die Finanzierungsmodelle aus Sicht von Medienanbietern<\/h2>\n<p>In einem ersten Panel diskutierten Medienunternehmen: Conrad Albert als Vorstandsvorsitzender von ProSiebenSat.1, Dr. Susanne Pfab als ARD-Generalsekret\u00e4rin und Valdo Lehari jun. als Verleger. Auch Albert legte Wert auf die Feststellung, dass es seinem Unternehmen gerade nicht darum gehe, f\u00fcr bestehende Angebote Beitr\u00e4ge aus dem Rundfunkbeitrag oder andere \u00f6ffentliche Mittel zu erhalten. Mit dem Modell einer \u201aMedienordnung 4.0\u2018 \u2013 die Finanzierung von Inhalten statt Institutionen &#8211; wolle ProSiebenSat.1 einen konstruktiven Beitrag zum laufenden medienpolitischen Diskurs leisten. Denn globale Player dominierten den Zugang zu Inhalten. Dies sei eine gesellschaftlich relevante Herausforderung, da Informationen immer st\u00e4rker \u00fcber Algorithmen gefiltert werden und sich vor allem die j\u00fcngeren Zielgruppen zunehmend in digitalen Parallelwelten bewegen. Es sei daher elementar, sich jetzt f\u00fcr den Erhalt unserer ausgepr\u00e4gten Medien- und Meinungsvielfalt zu engagieren. Albert forderte eine Strukturkommission f\u00fcr einen \u201aRestart\u2019 des dualen-Systems, um einen zukunftsfesten Rahmen zu schaffen und gemeinsam ein Pendant zum bisherigen, noch stark der analogen Welt verhafteten Rundfunkstaatsvertrag zu definieren.<\/p>\n<p>Pfab betonte die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber zuerst einmal nachweist, dass die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten ein Defizit haben, bevor er \u00f6ffentliche Finanzierung f\u00fcr andere Angebote beschlie\u00dft &#8211; hierin in der Tendenz vom ZDF-Justiziar Peter Weber in der Diskussion unterst\u00fctzt. In dieser Diskussion wurde auch die Frage des Reformbedarfs im \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso kontrovers diskutiert wie die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob und ggf. wie dessen Auftrag grunds\u00e4tzlich \u00fcberarbeitet und den Gegebenheiten einer konvergenten Medienlandschaft angepasst werden muss.<\/p>\n<p>Lehari verwies im Panel auf verfassungsrechtliche Grunds\u00e4tze. Die Presse lehne eine aus seiner Sicht eine Inhaltefinanzierung ab. So werde in Baden-W\u00fcrttemberg Lokalfernsehen finanziert und greife Werbeeinnahmen ab, die eigentlich f\u00fcr das Radio gedacht seien &#8211; ohne die Subventionierung sei das Lokalfernsehen aber nicht lebensf\u00e4hig. Die Medienpolitik solle viel lieber auf nationaler und europ\u00e4ischer Ebene eine konsistente Politik machen etwa im Bereich von Datenschutz und vor allem beim Leistungsschutz der Presseverleger, damit \u00fcber diesen Weg von den internationalen Plattformen Mittel erwirtschaftet w\u00fcrden, mit denen man Journalismus finanzieren kann.<\/p>\n<h2>Die Sichtweise von Regulierern und Politik auf unterschiedliche Finanzierungsmodelle<\/h2>\n<p>In einem zweiten Panel der Regulierer und der Politik wies Dr. Matthias Knothe, Staatskanzlei Schleswig-Holstein, den w\u00e4hrend der vorhergehenden Debatte an die Medienpolitik erhobenen Vorwurf unzureichender Vorsorge f\u00fcr die Vielfaltssicherung zur\u00fcck. Die Medienpolitik sei aktiv und im Sommer erwarte er weitere Ergebnisse laufender Arbeitsgruppen u.a. zu Rundfunkbegriff, Plattformregulierung, Informationsintermedi\u00e4ren und Medienkonzentrationsrecht mit beschlussf\u00e4higen Vorlagen. Er sah keine Defizite, die eine Finanzierung von Medienangeboten Privater durch \u00f6ffentliche Mittel rechtfertigen. Auch die DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten sah in der Auffindbarkeit von Angeboten in der digitalen Welt einen gr\u00f6\u00dferen Vorteil, den der Regulierer Medienanbietern schaffen k\u00f6nne als in der \u00f6ffentlichen Finanzierung. Bewusst klammerte sie lokale und regionale Angebote aus dieser Diskussion aus. Marcel Regnotto vom BAKOM stellte die schweizerische Betrauungsl\u00f6sung vor, bei der sein Amt sich bewusst bei der inhaltlichen Bewertung von Angeboten zur\u00fcckhalte und stattdessen durch strukturelle F\u00f6rderungsma\u00dfnahmen wie die Verwendung der Mittel zur Einsetzung von Redakteuren eine Erwartungshaltung an die entsprechende Produktion von relevanten Inhalten habe. Auch in der Schweiz werde seit Jahren kritisiert, dass man medienpolitisch nicht von der Stelle komme.<\/p>\n<p>Am Ende der Debatte betonte Cole nochmals den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und regte an, dass die Medienpolitik in neuen Dimensionen denken solle. Eine Medienpolitik auf der H\u00f6he der digitalen und globalen Herausforderungen sollte einen verst\u00e4ndlichen und f\u00fcr alle Formen digitaler und klassischer Angebote nach gleichen Grunds\u00e4tzen ausgestalteten Rahmen definieren. Im Detail sei dieser Rahmen aber zwischen den Akteuren hoch kontrovers und eine koh\u00e4rente Reform des Rundfunkstaatsvertrages \u00e4u\u00dferst komplex, was es den politischen Akteuren auch nicht leichter mache.<\/p>\n<p>Hier k\u00f6nnen Sie die einleitende <a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Ory-Kopie.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\" data-mtli=\"mtli_filesize1,00260kB\">Pr\u00e4sentation <\/a>\u00a0von Prof. Dr. Stephan Ory herunterladen.\u00a0<\/p>\n<p>Hier k\u00f6nnen Sie die <a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Cole-Kopie.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\" data-mtli=\"mtli_filesize51712kB\">Pr\u00e4sentation <\/a>\u00a0von Prof. Dr. Mark D. Cole herunterladen.\u00a0<\/p>\n<p>Hier k\u00f6nnen Sie den\u00a0<a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Tagungsbericht_Finanzierungs-publizistischer-Inhalte-09.April-2018.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\" data-mtli=\"mtli_filesize22721kB\">Tagungsbericht<\/a>\u00a0 im PDF-Format herunterladen.\u00a0<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong><a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/bildergalerie-veranstaltung-finanzierung-publizistischer-inhalte-vom-09-april-2018-in-berlin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hier geht es zur Bildergalerie<\/a><\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie finanziert man guten Journalismus als Public Value, wo das aus dem Markt heraus schwierig ist? Das war Gegenstand einer Veranstaltung des EMR mit Unterst\u00fctzung der ProSiebenSat.1 Media SE. Die M\u00fcnchner Unternehmensgruppe hat Prof. Dr. Mark D. 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Cole sieht bei einer weiter schwierigen Situation von Medienangeboten ab einem bestimmten Punkt auch die Pflicht des Gesetzgebers, sich derartige Instrumente einfallen zu lassen. Der Gesetzgeber habe nicht nur die Pflicht, der Bestands- und Entwicklungsgarantie des\u00a0 \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks Rechnung zu tragen. Seine Aufgabe sei auch, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit privater Anbieter dauerhaft durch einen entsprechenden Regelungsrahmen zu sichern.<\/p><h2>Die Finanzierungsmodelle aus Sicht von Medienanbietern<\/h2><p>In einem ersten Panel diskutierten Medienunternehmen: Conrad Albert als Vorstandsvorsitzender von ProSiebenSat.1, Dr. Susanne Pfab als ARD-Generalsekret\u00e4rin und Valdo Lehari jun. als Verleger. Auch Albert legte Wert auf die Feststellung, dass es seinem Unternehmen gerade nicht darum gehe, f\u00fcr bestehende Angebote Beitr\u00e4ge aus dem Rundfunkbeitrag oder andere \u00f6ffentliche Mittel zu erhalten. 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Albert forderte eine Strukturkommission f\u00fcr einen \u201aRestart\u2019 des dualen-Systems, um einen zukunftsfesten Rahmen zu schaffen und gemeinsam ein Pendant zum bisherigen, noch stark der analogen Welt verhafteten Rundfunkstaatsvertrag zu definieren.<\/p><p>Pfab betonte die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber zuerst einmal nachweist, dass die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten ein Defizit haben, bevor er \u00f6ffentliche Finanzierung f\u00fcr andere Angebote beschlie\u00dft - hierin in der Tendenz vom ZDF-Justiziar Peter Weber in der Diskussion unterst\u00fctzt. In dieser Diskussion wurde auch die Frage des Reformbedarfs im \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso kontrovers diskutiert wie die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob und ggf. wie dessen Auftrag grunds\u00e4tzlich \u00fcberarbeitet und den Gegebenheiten einer konvergenten Medienlandschaft angepasst werden muss.<\/p><p>Lehari verwies im Panel auf verfassungsrechtliche Grunds\u00e4tze. Die Presse lehne eine aus seiner Sicht eine Inhaltefinanzierung ab. So werde in Baden-W\u00fcrttemberg Lokalfernsehen finanziert und greife Werbeeinnahmen ab, die eigentlich f\u00fcr das Radio gedacht seien - ohne die Subventionierung sei das Lokalfernsehen aber nicht lebensf\u00e4hig. Die Medienpolitik solle viel lieber auf nationaler und europ\u00e4ischer Ebene eine konsistente Politik machen etwa im Bereich von Datenschutz und vor allem beim Leistungsschutz der Presseverleger, damit \u00fcber diesen Weg von den internationalen Plattformen Mittel erwirtschaftet w\u00fcrden, mit denen man Journalismus finanzieren kann.<\/p><h2>Die Sichtweise von Regulierern und Politik auf unterschiedliche Finanzierungsmodelle<\/h2><p>In einem zweiten Panel der Regulierer und der Politik wies Dr. Matthias Knothe, Staatskanzlei Schleswig-Holstein, den w\u00e4hrend der vorhergehenden Debatte an die Medienpolitik erhobenen Vorwurf unzureichender Vorsorge f\u00fcr die Vielfaltssicherung zur\u00fcck. Die Medienpolitik sei aktiv und im Sommer erwarte er weitere Ergebnisse laufender Arbeitsgruppen u.a. zu Rundfunkbegriff, Plattformregulierung, Informationsintermedi\u00e4ren und Medienkonzentrationsrecht mit beschlussf\u00e4higen Vorlagen. Er sah keine Defizite, die eine Finanzierung von Medienangeboten Privater durch \u00f6ffentliche Mittel rechtfertigen. Auch die DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten sah in der Auffindbarkeit von Angeboten in der digitalen Welt einen gr\u00f6\u00dferen Vorteil, den der Regulierer Medienanbietern schaffen k\u00f6nne als in der \u00f6ffentlichen Finanzierung. Bewusst klammerte sie lokale und regionale Angebote aus dieser Diskussion aus. Marcel Regnotto vom BAKOM stellte die schweizerische Betrauungsl\u00f6sung vor, bei der sein Amt sich bewusst bei der inhaltlichen Bewertung von Angeboten zur\u00fcckhalte und stattdessen durch strukturelle F\u00f6rderungsma\u00dfnahmen wie die Verwendung der Mittel zur Einsetzung von Redakteuren eine Erwartungshaltung an die entsprechende Produktion von relevanten Inhalten habe. Auch in der Schweiz werde seit Jahren kritisiert, dass man medienpolitisch nicht von der Stelle komme.<\/p><p>Am Ende der Debatte betonte Cole nochmals den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und regte an, dass die Medienpolitik in neuen Dimensionen denken solle. Eine Medienpolitik auf der H\u00f6he der digitalen und globalen Herausforderungen sollte einen verst\u00e4ndlichen und f\u00fcr alle Formen digitaler und klassischer Angebote nach gleichen Grunds\u00e4tzen ausgestalteten Rahmen definieren. Im Detail sei dieser Rahmen aber zwischen den Akteuren hoch kontrovers und eine koh\u00e4rente Reform des Rundfunkstaatsvertrages \u00e4u\u00dferst komplex, was es den politischen Akteuren auch nicht leichter mache.<\/p><p>Hier k\u00f6nnen Sie die einleitende <a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Ory-Kopie.pdf\">Pr\u00e4sentation <\/a>\u00a0von Prof. Dr. Stephan Ory herunterladen.\u00a0<\/p><p>Hier k\u00f6nnen Sie die <a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Cole-Kopie.pdf\">Pr\u00e4sentation <\/a>\u00a0von Prof. Dr. Mark D. 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