{"id":3657,"date":"2018-04-24T14:19:10","date_gmt":"2018-04-24T12:19:10","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=3657"},"modified":"2018-04-24T14:20:28","modified_gmt":"2018-04-24T12:20:28","slug":"kommission-schlaegt-whistleblowing-richtlinie-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/gb\/kommission-schlaegt-whistleblowing-richtlinie-vor\/","title":{"rendered":"Kommission schl\u00e4gt Whistleblowing-Richtlinie vor"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat heute eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verst\u00f6\u00dfe gegen europ\u00e4isches Recht melden, vorgestellt. Bereits seit zwei Jahren laufen Verhandlungen \u00fcber eine solche Richtlinie, seine Urspr\u00fcnge hat der Vorschlag bei der Gr\u00fcnen Fraktion \/ EFA im Europ\u00e4ischen Parlament unter der Federf\u00fchrung des ungarischen Abgeordneten Benedek J\u00e1vor.<\/p>\n<p>Hintergrund dieses Vorschlages sind mehrere F\u00e4lle aus der n\u00e4heren Vergangenheit, in der Whistleblower zur Aufdeckung eines gr\u00f6\u00dferen Unrechts im \u00f6ffentlichen Interesse vertrauliche Interna ver\u00f6ffentlicht haben. Stichworte sind in diesem Zusammenhang die Panama Papers, die Luxleaks-Aff\u00e4re, aber auch der VW-Dieselskandal oder die neusten Enth\u00fcllungen rund um Facebook und Camebridge Analytica. Momentan verf\u00fcgen nur zehn der 28 EU-Staaten \u00fcber einen gesetzlichen Schutz von Whistleblowern, darunter Frankreich und Irland.<\/p>\n<p>Die nun vorgeschlagene Richtlinie soll einen europaweiten Mindeststandard zum Schutz von Whistleblowern gew\u00e4hrleisten. Anwendung soll sie bei Unternehmen mit mehr als 50 Besch\u00e4ftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR, sowie Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern finden. Ein Schutz besteht dabei bei Meldungen von Verst\u00f6\u00dfen in verschiedenen Bereichen des EU-Rechts wie beispielsweise Datenschutz, \u00f6ffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldw\u00e4sche oder auch Verst\u00f6\u00dfen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften und die K\u00f6rperschaftsteuer-Vorschriften sowie bei Sch\u00e4digungen der finanziellen Interessen der EU.\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<\/p>\n<p>Ein wirksamer Schutz von Hinweisgebern soll dabei auf mehrere Weisen erreicht werden: So enth\u00e4lt der Richtlinienvorschlag das Modell eines dreigliedrigen Meldesystems. Dabei stehen an der ersten Stufe einzurichtende anonyme interne Meldekan\u00e4le, gefolgt von Meldungen an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, falls die Meldung auf der ersten Stufe nicht erfolgreich ist, sowie \u2013 als ultima ratio \u2013 die Meldung an die \u00d6ffentlichkeit und Medien, wenn nach der Meldung \u00fcber andere Kan\u00e4le keine geeigneten Ma\u00dfnahmen ergriffen werden oder wenn eine unmittelbare oder offenkundige Gef\u00e4hrdung des \u00f6ffentlichen Interesses oder die Gefahr eines irreparablen Schadens besteht. Dar\u00fcber hinaus sind f\u00fcr die Unternehmen und Beh\u00f6rden R\u00fcckmeldepflichten innerhalb von drei Monaten vorgesehen.<\/p>\n<p>Weiter sollen aber auch enttarnte Whistleblower vor innerbetrieblichen Konsequenzen wie Entlassungen, Degradierungen und \u00e4hnlichem gesch\u00fctzt werden. So sieht der Richtlinienvorschlag eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Whistleblower vor. Demnach muss die von der Meldung betroffene Person oder Organisation nachweisen, dass sie keine Vergeltungsma\u00dfnahmen gegen den Hinweisgeber ergreift.<\/p>\n<p>Dabei sieht der Vorschlag aber auch Sicherungsma\u00dfnahmen f\u00fcr die betroffenen Personen oder Unternehmen in Form der Unschuldsvermutung und Rechtsmitteln vor, sodass der Schutz sich nur auf solche Hinweisgeber entfaltet, die tats\u00e4chlich im \u00f6ffentlichen Interesse handeln. So sollen Unternehmen und Einzelpersonen vor Rufmord und Verleumdungen gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Begr\u00fc\u00dft wird der Richtlinienvorschlag von dem Europ\u00e4ischen Zentrum f\u00fcr Presse- und Medienfreiheit (ECPMF), wobei ausdr\u00fccklich der weite Anwendungsbereich des Vorschlages hervorgehoben wird. Das Institut k\u00fcndigte dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die n\u00e4chsten Wochen eine weitere Pr\u00fcfung des Vorschlages unter dem Blickpunkt der Meinungs- und Pressefreiheit an.<\/p>\n<p>Der Richtlinienvorschlag (COM(2018) 218 final) vom 23.04.2018 ist im Volltext abrufbar unter: <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/files\/proposal-directive-european-parliament-and-council-protection-persons-reporting-breaches-union-law_en\">https:\/\/ec.europa.eu\/info\/files\/proposal-directive-european-parliament-and-council-protection-persons-reporting-breaches-union-law_en<\/a>, eine Pressemitteilung der Kommission unter <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-18-3441_de.htm\">http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-18-3441_de.htm<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat heute eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verst\u00f6\u00dfe gegen europ\u00e4isches Recht melden, vorgestellt. 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