<style type="text/css">a[data-mtli~="mtli_filesize616MB"]:after {content:" (6.16 MB)"}</style>{"id":6225,"date":"2022-03-24T20:33:34","date_gmt":"2022-03-24T19:33:34","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=6225"},"modified":"2022-03-25T00:07:06","modified_gmt":"2022-03-24T23:07:06","slug":"vod-durchsetzung-von-medienrecht-vor-neuen-herausforderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/gb\/vod-durchsetzung-von-medienrecht-vor-neuen-herausforderungen\/","title":{"rendered":"VoD: Durchsetzung von Medienrecht vor neuen Herausforderungen"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDer 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende \u2013 auch f\u00fcr das Medienrecht\u201c \u2013 mit dieser Pr\u00e4misse leitete Dr. J\u00f6rg Ukrow, gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Vorstandsmitglied des EMR, seinen Vortrag zum Thema \u201eDurchsetzung von Medienrecht vor neuen Herausforderungen &#8211; Cyberattacken, Hasskriminalit\u00e4t, Kriegspropaganda und eine neue digitale Grundordnung f\u00fcr ein souver\u00e4nes, wehrhaftes Europa\u201c im heutigen Webinar ein.<\/p>\n<p>Diese Zeitenwende, ausgel\u00f6st durch den russischen Angriff auf die Ukraine, ordnete Ukrow zun\u00e4chst in den v\u00f6lkerrechtlichen Kontext \u2013 unter Hinweis auf Verst\u00f6\u00dfe Russlands gegen das v\u00f6lkerrechtliche Gewaltverbot und menschenrechtliche Vorgaben sowie bereits erfolgte Reaktionen seitens der UN-Generalversammlung und des Internationalen Gerichtshofs \u2013 sowie verfassungsrechtliche Fragen an den Schnittstellen von verfassungsrechtlichem Normalzustand bis zum Verteidigungsfall ein. Im Hinblick auf die prim\u00e4runionsrechtliche Einordnung wies er insbesondere daraufhin, dass es im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Mittel g\u00e4be, die auch im medialen Kontext grunds\u00e4tzlich nutzbar gemacht werden k\u00f6nnten, wobei aber Grenzen der Grundrechte und Kompetenzen zu beachten seien. M\u00f6glicherweise, so Ukrow, k\u00f6nne vor dem Hintergrund der aktuellen Lage aber eine andere Gewichtung erforderlich sein, insbesondere in Bezug auf eine gr\u00f6\u00dfere Relevanz von Ausnahmeklauseln zu Grundfreiheiten, die Auslegung der Grundrechtecharta, das Subsidiarit\u00e4tsprinzip und den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Das gelte sowohl bei Anwendung bestehenden EU-Rechts als auch bei Schaffung neuen Sekund\u00e4rrechts.<\/p>\n<p>Auf Basis dieser Einordnung ging Ukrow sodann n\u00e4her auf die auf die Angebote von RT und Sputnik bezogene Verordnung (EU) 2022\/350 \u00fcber restriktive Ma\u00dfnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ein. In Bezug auf die Frage, ob sich eine solche Inhalteregulierung der EU als\u00a0 \u00dcberschreitung von Kompetenzen und Verletzung von Grundrechten darstellen k\u00f6nne, verwies er darauf, dass es zun\u00e4chst keine generelle Bereichsausnahme in Bezug auf Inhalteregulierung f\u00fcr die EU gebe. Unabh\u00e4ngig davon sei auch die grundrechtliche Bindung der handelnden Akteure zu beachten: F\u00fcr jedwede Sanktionen gelten die von der Informations- und Meinungsfreiheit gesetzten Grenzen; die Unterbindung von medialer Friedensgef\u00e4hrdung sei allerdings als zwingender Grund des Gemeinwohls anzuerkennen, der Beschr\u00e4nkungen von Grundrechten wie Grundfreiheiten rechtfertige. Offene Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung sah Ukrow insbesondere in Bezug auf die benutzten unbestimmten Rechtsbegriffe sowie bei der (bislang ungekl\u00e4rten) Frage der \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Verordnung. Zur Frage der Erfolgsaussichten des Rechtsschutzes, den RT France derzeit vor dem EuG sucht (T-125\/22), ging Ukrow n\u00e4her auf das (antragsabweisende) Urteil des EuG vom 15. Juni 2017 in der Rechtssache Kiselev\/Rat (Rs. T 262\/15) ein und zog Parallelen zum aktuellen Hintergrund \u2013 nicht zuletzt mit Blick auf Schranken des Grundrechtsschutzes bei Propaganda-Aktivit\u00e4ten eines staatlich dominierten Akteurs.<\/p>\n<p>Unter einem weiteren Aspekt aktueller Herausforderungen der Durchsetzung von Medienrecht widmete sich Ukrow der bislang auf EU-Ebene fehlenden Einordnung von Medien als kritische Infrastrukturen in Krisensituation. Zwar seien Medien bislang nicht oder nur sehr partiell von den entsprechenden KRITIS-Regelungen auf EU-Ebene erfasst. Es bestehe aber grunds\u00e4tzlich eine Vergleichbarkeit mit der Bedeutung gesch\u00fctzter technischer Infrastruktur wegen der essentiellen demokratischen Bedeutung der Medien, die m\u00f6glicherweise einen Bedarf nach Neujustierung der Cybersicherheits-Regulierung der EU hervorrufe. Dass es auch anders gehe, zeige etwa das Vorbild der Screening-Verordnung (EU) 2019\/452.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Frage nach einer staatsfernen effektiven Rechtsdurchsetzung widmete sich Ukrow schlie\u00dflich der Frage, ob die derzeitigen Leitplanken reformbed\u00fcrftig sind und ging dabei auf (v\u00f6lker- und strafrechtliche) Grenzen im grenz\u00fcberschreitenden Bereich auch vor dem Hintergrund des Herkunftslandprinzips ein.\u00a0 Er veranschaulichte die Problematiken anhand von Beispielen aus dem Jugendmedienschutzrecht und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zuletzt verwies er auf m\u00f6gliche Vorbilder f\u00fcr eine zukunftsorientierte Medienregulierung im Mehrebenensystem aus dem (neuen) Gl\u00fccksspielrecht. Das Motto \u201ein Vielfalt vereint\u201c k\u00f6nne auch st\u00e4rker als bislang f\u00fcr die sektor\u00fcbergreifende Zusammenarbeit von Verb\u00fcnden von Regulierungsbeh\u00f6rden fruchtbar gemacht werden, um \u00fcber ein solches kooperatives und koordiniertes Miteinander die Erreichung von grundwerteorientierten Schutzzwecken zu verbessern.<\/p>\n<div class='et-box et-download'>\n\t\t\t\t\t<div class='et-box-content'><p>Die Pr\u00e4sentationsfolien von Herrn Dr. Ukrow sind hier abrufbar: <a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/Durchsetzung-von-Medienrecht-vor-neuen-Herausforderungen.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\" data-mtli=\"mtli_filesize616MB\">Durchsetzung von Medienrecht vor neuen Herausforderungen<\/a><\/p><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eDer 24. 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