{"id":6419,"date":"2022-07-28T10:55:31","date_gmt":"2022-07-28T08:55:31","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=6419"},"modified":"2022-07-28T10:55:31","modified_gmt":"2022-07-28T08:55:31","slug":"gericht-der-europaeischen-union-weist-klage-von-rt-france-gegen-austrahlungsverbot-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/gb\/gericht-der-europaeischen-union-weist-klage-von-rt-france-gegen-austrahlungsverbot-ab\/","title":{"rendered":"Gericht der Europ\u00e4ischen Union weist Klage von RT France gegen Austrahlungsverbot ab"},"content":{"rendered":"<p>Mit <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=263501&amp;pageIndex=0&amp;doclang=FR&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=37266\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil vom 27. Juli 2022<\/a> hat die Gro\u00dfe Kammer des Gerichts der Europ\u00e4ischen Union die Klage von RT France auf Nichtigerkl\u00e4rung der nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine erlassenen Rechtsakte des Rates abgewiesen, mit denen dem Sender vor\u00fcbergehend die Ausstrahlung von Inhalten untersagt wird.<\/p>\n<p>Mit <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.065.01.0005.01.DEU&amp;toc=OJ%3AL%3A2022%3A065%3ATOC\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beschluss<\/a> und <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX%3A32022R0350\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung<\/a> vom 1. M\u00e4rz 2022 hatte der Rat der Europ\u00e4ischen Union mit restriktiven Ma\u00dfnahmen auf von der Russischen F\u00f6deration kontinuierlich und konzertiert betriebene Propagandaaktionen reagiert, die sich gegen die Zivilgesellschaft in der Union und ihrer Nachbarl\u00e4nder richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Im Zuge dessen wurden insbesondere vor\u00fcbergehende Sendverbote gegen Medien verh\u00e4ngt, die von Russland gesteuerte Desinformation in der EU verbreiten: Sender der Gruppe RT (Russia Today English RT, Russia Today UK RT, Russia Today Germany RT, Russia Today France RT, Russia Today Spanish) und Sputnik. Hiergegen hatte RT France beim Gericht der Europ\u00e4ischen Union Nichtigkeitsklage gest\u00fctzt auf vier Klagegr\u00fcnde erhoben: Ger\u00fcgt wurde eine Verletzung der Verteidigungsrechte, der Meinungs- und Informationsfreiheit, des Rechts auf unternehmerische Bet\u00e4tigung und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus Gr\u00fcnden der Staatsangeh\u00f6rigkeit. Dar\u00fcber hinaus wurde die Zust\u00e4ndigkeit des Rates f\u00fcr den Erlass der angefochtenen Rechtsakte in Frage gestellt.<\/p>\n<p>In seinem Urteil, das im Anschluss an ein beschleunigtes Verfahren mit einer Dauer von vier Monaten und 19 Tagen ergangen ist, wies das Gericht die Klage nunmehr zur\u00fcck. Hervorgehoben wird darin zun\u00e4chst der gro\u00dfe Ermessenspielraum \u00fcber den der Rat im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik (GASP) verf\u00fcgt. Hiervon sei es gedeckt, auch Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die sich gegen schwerwiegende Bedrohungen des Friedens an den Grenzen Europas und die Verletzung des V\u00f6lkerrechts richten, indem vor\u00fcbergehende Verbote der Ausstrahlung von Inhalten durch bestimmte vom russischen Staat finanzierte Medien verh\u00e4ngt werden. Hieran \u00e4ndere es auch nichts, dass die franz\u00f6sische Regulierungsbeh\u00f6rde f\u00fcr audiovisuelle und digitale Kommunikation (Arcom) f\u00fcr den Erlass von Sanktionen gegen RT France wegen unangemessener redaktioneller Inhalte zust\u00e4ndig ist. Das tangiere nicht die eigene Zust\u00e4ndigkeit des Rates, die sich (auch) auf RT France erstrecken.\u00a0<\/p>\n<p>Auch inhaltliche Bedenken weist die Gro\u00dfe Kammer zur\u00fcck. In Bezug auf die ger\u00fcgte die Verletzung der Verteidigungsrechte des Senders, weist das Gericht auf den au\u00dfergew\u00f6hnlichen Kontext und die \u00e4u\u00dferste Dringlichkeit der Ma\u00dfnahmen hin. Vor diesem Hintergrund seien unverz\u00fcgliche Gegenma\u00dfnahmen gegen die Propagandat\u00e4tigkeit zur Unterst\u00fctzung des milit\u00e4rischen Angriffs unerl\u00e4sslich gewesen, sodass insbesondere keine vorherige Anh\u00f6rung von RT France erforderlich gewesen sei. Auch die R\u00fcge einer unzureichenden Begr\u00fcndung der Ma\u00dfnahmen wies das Gericht zur\u00fcck: Unter Ber\u00fccksichtigung des spezifischen Kontextes und der besonderen Umst\u00e4nde ihres Erlasses, seien die Rechtsakte ausreichend verst\u00e4ndlich und hinreichend genau, um RT France eine Anfechtung zu erm\u00f6glichen. Auch die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die unternehmerische Freiheit seien nicht verletzt, da der Eingriff gerechtfertigt, insbesondere vorhersehbar und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei. Hierbei hebt das Gericht vor allem die Bedeutung der audiovisuellen Medien in der modernen Gesellschaft hervor und dass deshalb einer umfassenden medialen Unterst\u00fctzung der milit\u00e4rischen Aggression der Russischen F\u00f6deration gegen die Ukraine, die im Rahmen von Sendungen im Fernsehen und im Internet durch ein vollst\u00e4ndig vom russischen Staat finanziertes Medienunternehmen erfolge, mit einem umfassenden Verbot entgegengewirkt werden k\u00f6nne. RT France habe insbesondere Informationen ausgestrahlt , die die milit\u00e4rische Aggression gegen die Ukraine rechtfertigten und geeignet waren, eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung und Sicherheit der Union darzustellen. Das sei auch von der Verfolgung von anerkannten Zielen von allgemeinem Interesse gedeckt,\u00a0 und zwar einerseits die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu sch\u00fctzen, die durch die systematische Propagandakampagne bedroht sei, und andererseits mit einer Reihe von restriktiven Ma\u00dfnahmen Druck auszu\u00fcben, damit Russland die milit\u00e4rische Aggression gegen die Ukraine beende.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 27. Juli 2022 hat die Gro\u00dfe Kammer des Gerichts der Europ\u00e4ischen Union die Klage von RT France auf Nichtigerkl\u00e4rung der nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine erlassenen Rechtsakte des Rates abgewiesen, mit denen dem Sender vor\u00fcbergehend die Ausstrahlung von Inhalten untersagt wird. Mit Beschluss und Verordnung vom 1. 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