<style type="text/css">a[data-mtli~="mtli_filesize133MB"]:after {content:" (1.33 MB)"}</style>{"id":6575,"date":"2022-10-18T09:09:53","date_gmt":"2022-10-18T07:09:53","guid":{"rendered":"https:\/\/emr-sb.de\/?p=6575"},"modified":"2022-10-18T09:09:53","modified_gmt":"2022-10-18T07:09:53","slug":"vod-emfa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/emr-sb.de\/gb\/vod-emfa\/","title":{"rendered":"VoD und Q&#038;A: European Media Freedom Act"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 16. September 2022 einen Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung und eine erg\u00e4nzende Empfehlung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens f\u00fcr Mediendienste im Binnenmarkt der EU vorgestellt. Mit diesem \u201eEurop\u00e4ischen Rechtsakt zur Medienfreiheit\u201c (<strong>European Media Freedom Act, EMFA<\/strong>) sollen der Medienpluralismus und die Unabh\u00e4ngigkeit der Medien in der EU gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagene Verordnung sieht u.a. Schutzma\u00dfnahmen gegen politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen und gegen \u00dcberwachung vor. Einer der Schwerpunkte des Regelwerks liegt auf der Unabh\u00e4ngigkeit und stabilen Finanzierung \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien. Zudem sind in der vorgeschlagenen Verordnung Regelungen zur Transparenz der Eigentumsverh\u00e4ltnisse im Medienbereich, zum Umgang mit Medienkonzentration und zur Verwendung staatlicher Mittel etwa durch Werbung in Medien vorgesehen. Ferner werden Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Unabh\u00e4ngigkeit von Redakteuren, zur Offenlegung von Interessenkonflikten und zum Schutz der Medien vor ungerechtfertigter Entfernung von Online-Inhalten durch Plattformen festgelegt. Schlie\u00dflich sieht der Vorschlag ein neues unabh\u00e4ngiges Europ\u00e4isches Gremium f\u00fcr Mediendienste vor (European Board for Media Services), das an die Stelle der bisherigen ERGA treten soll.<\/p>\n<p>Die geplanten Regelungsinhalte ber\u00fchren Fragen, die nicht nur mit Blick auf die Grundwerte der EU besondere Beachtung verdienen, sondern auch Ber\u00fchrungspunkte zu einer Vielzahl von kritisch diskutierten Entwicklungen in Mitgliedstaaten der EU betreffen.<\/p>\n<p>In unserem Webinar \u201e<strong>European Media Freedom Act &#8211; Das Medienrecht der EU vor weiterer Harmonisierung?<\/strong>\u201c am 17. Oktober 2022 haben unser wissenschaftlicher Direktor\u00a0<strong><em>Prof. Dr.<\/em><\/strong> <strong><em>Mark D. Cole<\/em><\/strong>\u00a0und unser gesch\u00e4ftsf\u00fchrendes Vorstandsmitglied\u00a0<strong><em>Dr. J\u00f6rg Ukrow, LL.M.Eur<\/em><\/strong>.,\u00a0moderiert von unserem Direktor <strong><em>Prof. Dr. Stephan Ory<\/em><\/strong>, einen ersten \u00dcberblick \u00fcber die geplanten Regelungen, deren Einordnung in das Gef\u00fcge j\u00fcngster Aktivit\u00e4ten der EU zur Herstellung eines digitalen Binnenmarkts und eine vorl\u00e4ufige Bestandsaufnahme zu Chancen und Risiken des Kommissionsvorschlags vorgenommen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Webinar wurden verschiedene Punkte aus dem Teilnehmerkreis in Frageform angebracht, die nur noch zum Teil beantwortet werden konnten. Wir haben daher im Nachgang zum Webinar die Folien noch an manchen Stellen aktualisiert, um die Fragen in allgemeiner Art zu beantworten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Konkret wurde etwa der Adressatenkreis mancher der geplanten EMFA-Bestimmungen angesprochen. Insoweit sind zwar, wie Ukrow im Webinar aufzeigte, individuelle nat\u00fcrliche Personen als Betreiber von Mediendiensten (z.B. eines Audio-Podcasts) auch erfasst von den Rechten und Pflichten, soweit diese f\u00fcr Mediendienstenanbieter gelten sollen. Hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten hingegen sind, soweit sie als festangestellte oder freie Besch\u00e4ftigte t\u00e4tig sind, selbst nicht die Verpflichteten, w\u00fcrden aber als Mitarbeitende von Medienunternehmen etwa von den (auf die redaktionelle Arbeit bezogenenen) Regelungen in Art. 4 zum Schutz vor Quellen-Offenlegung profitieren.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die besondere Hervorhebung der \u00f6ffentlich-rechtlichen Medienanbieter geht einher mit der \u2013 so von Cole im Webinar bezeichneten \u2013 \u00abErwartungshaltung\u00bb, dass diese eine bestimmte Rolle ausf\u00fcllen. Die gew\u00e4hlte Formulierung sollte nicht zum Ausdruck bringen, dass damit zur rechtlichen Voraussetzung der Einordnung eines Angebots als \u00f6ffentlich-rechtliches Medium w\u00fcrde, dass es einen entsprechenden Auftrag durch die Mitgliedstaaten an die betroffenen Anbieter gibt, auch wenn das sog. \u00abAmsterdamer Protokoll\u00bb (bzw. Protokoll Nr. 29) die Kompetenz der Mitgliedstaaten hervorhebt, den public service-Auftrag im Einzelnen festzulegen. Der EMFA kann im \u00dcbrigen als Sekund\u00e4rrecht der EU ohnedies nicht das Amsterdamer Protokoll als Prim\u00e4rrecht ab\u00e4ndern.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Soweit es um die Kompetenz der Mitgliedstaaten geht ist auch die in Folie 14 angesprochene Frage, ob die Formulierung \u00abdetailliertere\u00bb Regelungen auch strengere und nicht nur ausf\u00fchrlichere umfasst, relevant. Der gew\u00e4hlte Wortlaut weicht von vergleichbaren Vorschriften (etwa in der AVMD-Richtlinie ab), worin allein aber noch nicht zwingend eine Einschr\u00e4nkung zu den den Mitgliedstaaten verbleibenden Gestaltungsm\u00f6glichkeiten gesehen werden muss. Auch hier sind im weiteren Rechtsetzungsprozess Klarstellungen sowohjl im Text als auch in den Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden des EMFA vorstellbar.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Schlie\u00dflich wurde auch zum Art. 17 wertend nachgefragt: wie im Vortrag erw\u00e4hnt (vgl. auch Folie 29) bietet die Vorschrift den Rahmen f\u00fcr eine \u00abprivilegierte\u00bb Behandlung von Medienangeboten auf VLOPs, die in Zusammenschau mit Art. 18 sogar noch weiterreichend sein kann. Die Ausgestaltung der letzteren Vorschrift ist jedoch, wie sich schon aus der Bezeichnung ergibt, mit einem \u00abstrukturierten Dialog\u00bb weniger im Sinne einer strengen Regulierung mit konkreten Rechtsfolgen zu sehen.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class='et-box et-download'>\n\t\t\t\t\t<div class='et-box-content'>\u00a0<strong>Die Pr\u00e4sentationsfolien finden Sie <a href=\"https:\/\/emr-sb.de\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/221017EMFA-1.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\" data-mtli=\"mtli_filesize133MB\">hier<\/a>.<\/strong><\/p><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 16. September 2022 einen Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung und eine erg\u00e4nzende Empfehlung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens f\u00fcr Mediendienste im Binnenmarkt der EU vorgestellt. 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