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Datum/Zeit
Date(s) - 27/11/2014
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Veranstaltungsort
Campus der Universität, Gebäude B4 1 (Audimax-Gebäude)

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Informations- und Medienrechtliches Kolloquium Saarbrücken

Vortragsankündigung

 

Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
im Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben
und gesellschaftlicher Akzeptanz

Donnerstag, 27. November 2014, 18 Uhr c.t.

Campus der Universität, Gebäude B4 1 (Audimax-Gebäude)

Hörsaal 0.07 (siehe Anfahrtsskizze unten)

Mit der Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2013 haben die deutschen Länder eine politisch und rechtlich umstrittene Kehrtwende vollzogen. Die gerätebezogene Rundfunkgebühr wurde durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, dessen richtige finanzverfassungsrechtliche Einordnung – Beitrag, Steuer oder Sonderabgabe – bis heute umstritten ist. Nicht nur mehr als 40 Millionen Privathaushalte, sondern auch die Unternehmen in Deutschland sind von der Reform betroffen. Die neue Finanzierung im Wege einer pauschalen Veranlagung nach Wohnung bzw. nach Betriebsstätte ist erheblich einfacher und transparenter als das bisherige Modell. Die Rundfunkanstalten werben mit dem Slogan „Einfach. Für Alle“ um Akzeptanz. Die nutzungsunabhängige Abgabenerhebung führt aber auch zu vielfach als ungerechtfertigt empfundenen Belastungen.

Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks (SWR), war an der Reform der Rundfunkfinanzierung für die ARD federführend beteiligt. Er kennt die Hintergründe des neuen Rechts und die mit ihm verbundenen Fragen wie kaum ein Zweiter. In seinem Vortrag in Saarbrücken wird er die Herausforderungen skizzieren, vor der Länder, Rundfunkanstalten und GEZ bei der „Milliardenreform“ standen und stehen. Er wird auf die Auswirkungen des Rundfunkbeitrags auf die Arbeit der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu sprechen kommen und darlegen, welcher Korrekturbedarf sich rund zwei Jahre nach Einführung des neuen Modells abzeichnet. Seinem Vortrag schließt sich eine Diskussion an, in welcher der Referent auch auf Fragen aus dem Publikum eingehen wird.

Zum Vortragenden: Dr. Hermann Eicher studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg/Br. und Mainz. In Mainz war er auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und wurde mit einer Arbeit über den „Machtverlust der Landesparlamente“ promoviert. Nach einer Tätigkeit als Sozialrichter in Koblenz und Mainz kam er im Jahr 1989 zum SWR. 1998 wurde er zum Justitiar des Senders gewählt. Zweimal (in den Jahren 1999/2000 und 2009/2010) war er Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD und ZDF. Seit 1998 ist er in der ARD federführend für das Rundfunkgebührenrecht zuständig.

Das Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK) wurde im Sommersemester 2014 an der Universität des Saarlandes gegründet. Es versteht sich als ein neues Forum für Studierende, Wissenschaftler, in der Praxis tätige Juristen und alle, die Interesse an Rechtsfragen der Informationsgesellschaft haben. Als gemeinsame Veranstalter fungieren die Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und das Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (Saarbrücken). Das Kolloquium gehört zum Schwerpunktbereich „Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht“, auf dessen Lehrplan gleichermaßen zivilrechtliche wie öffentlich-rechtliche Fragen der Informationsgesellschaft stehen.
Organisiert und moderiert werden die Vorträge von den Fakultätsangehörigen Prof. Dr. Georg Borges, Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M., Prof. Dr. Jan Henrik Klement, Prof. Dr. Stephan Ory, Prof. Dr. Christoph Sorge und Dr. Christopher Wolf.

 
Weitere Informationen erteilen:

 

Lehrstuhl für Staats‐ und Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Jan Henrik Klement), Campus, Gebäude B4 1, D‐66123 Saarbrücken, Tel. +49 681/302‐2104, a.dakhil@mx.uni-saarland.de

 

Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (Prof. Dr. Stephan Ory), Franz-Mai‐Straße 6, D‐66121 Saarbrücken, Tel.: +49 681/99275‐11, emr@emr‐sb.de

Anfahrtsskizze