Datum/Zeit
Date(s) - 07/05/2020
10:00 - 11:30
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Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) und der Deutsche EDV-Gerichtstag (EDV-GT) laden Sie herzlich am Donnerstag, 7. Mai 2020, 10.00 bis 11.30 Uhr zum digitalen Workshop
NetzDG 2.0 – Überforderung für den Rechtsstaat?
Eine kritische Bewertung der geplanten Neuerungen in der deutschen Gesetzgebung an der Schnittstelle von Medien-, Datenschutz- und Strafrecht
ein. Das Zeitalter der Digitalisierung hat für Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur Vorteile hervorgebracht, sondern uns auch mit zahlreichen Negativphänomenen konfrontiert, die vor allem in der Online-Umgebung gedeihen. Hierzu gehört auch die Verrohung des öffentlichen Diskurses, die auf allen Plattformen stattzufinden scheint, auf denen Nutzer Inhalte und Gedanken teilen können. Die (vermeintliche) Anonymität des Internets senkt dabei nicht nur die Hemmschwelle, sondern erschwert auch den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtsrelevanten Inhalten. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wollte der deutsche Gesetzgeber vor knapp zwei Jahren der wachsenden Verbreitung von Online-Hassrede mit der Pflicht zur Etablierung von Beschwerdesystemen und verkürzten Löschfristen für die Betreiber sozialer Netzwerke entgegenwirken. Aktuelle Änderungsvorhaben, die das Ziel der Gesetzgebung weiter befördern sollen, betreffen unter anderem die Stärkung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Vereinfachung der Meldesysteme und Überprüfungsrechte der Beteiligten im Löschverfahren. Die vorhandene und angestrebte Regulierung wirft dabei allerdings nicht nur bereits vielfach im Vorfeld diskutierte Fragen über potentielle Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf, sondern stellt Plattformbetreiber und Strafverfolgungs-behörden in der Umsetzung vor materiell-rechtliche sowie verfahrensrechtliche Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Rechten und Pflichten einerseits aus dem materiellen, insbesondere Datenschutzrecht und andererseits aus dem Straf(prozess)recht. Wie können Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung mit Strafverfolgungsinteressen in Einklang gebracht werden? Wie lassen sich vorhandene prozedurale Regeln der Strafprozessordnung in der digitalen Umgebung umsetzen?
Diese Fragen und weitere juristische Herausforderungen beleuchtet der digitale Workshop im Rahmen von einleitenden Kurzvorträgen und einer anschließenden Diskussion anhand aktueller Erfahrungswerte im Umgang mit dem NetzDG, Datenschutz und im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU aus Sicht der Wissenschaft, Strafverfolgung und der beteiligten Plattformbetreiber. Dabei sollen auch Impulse für den aktuellen Gesetzgebungsprozess gegeben werden.
Sie können ohne Anmeldung unter diesem Link am Workshop teilnehmen.
Technische Hinweise: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Beim Aufruf des Links müssen Sie zunächst den Zugriff auf Mikrofon und Kamera zulassen. Wir bitten die Teilnehmer jedoch vor Betreten des Workshops, Mikrofon und Kamera durch Klick auf die entsprechenden Symbole auf dem Bildschirm stumm- bzw. auszuschalten, um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Teilnahme erbitten“ werden Sie für den Workshop freigeschaltet. Alternativ können Sie sich auch per Telefon einwählen (+49 30 300195140, PIN: 939445106).
Datenschutzhinweise: Der Workshop wird über die Plattform Google Hangouts Meet gehalten. Datenschutzhinweise finden Sie unter https://policies.google.com/privacy.
Der Workshop wird aufgezeichnet, um später als Video-on-Demand zur Verfügung gestellt zu werden. Das betrifft Daten der Teilnehmer nur, wenn freiwillige Wortmeldungen erfolgen. Fragen und Diskussionsbeiträge können (anonym) über den moderierten Chat eingebracht werden.
Programm
09:50 Uhr | Öffnung des Webinarraums |
10.00 Uhr |
Begrüßung Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht und Vorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstag |
10.05 Uhr |
Einblicke in die Praxis: Wie YouTube das NetzDG umsetzt und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bewertet Sabine Frank, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz, Google Germany |
10.20 Uhr |
Strafrecht und soziale Medien – eine prognostische Analyse der NetzDG-Reform Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen, Staatsanwaltschaft Köln |
10.35 Uhr |
NetzDG 2.0 – Eine neue Strafrechtsarchitektur durch die Hintertür? Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn), Juniorprofessur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität des Saarlandes |
10.50 Uhr |
Das Bundes-NetzDG aus Sicht des Medienrechts: Regulierungsmodelle, Aufsicht und Zuständigkeitsfragen Prof. Dr. Mark D. Cole, Professor für das Recht der neuen Informationstechnologien, Medien- und Kommunikationsrecht, Universität Luxemburg, und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht |
11.05 Uhr |
Diskussion und Fragerunde Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn) Moderation: Prof. Dr. Stephan Ory |
11.30 Uhr |
Ende der Veranstaltung (optionale Verlängerung bis 12.00 Uhr) |