Am 6. März 2026 richteten das Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. (IUM) gemeinsam mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) im Literaturhaus München ein interdisziplinäres Symposium zum Thema „KI-Nutzungen am Beispiel von Audio – Ein Blick in die Praxis“ aus.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Potenziale künstlicher Intelligenz (KI) im Audiobereich ebenso wie die damit verbundenen Risiken. Insbesondere wurde diskutiert, inwiefern kreative Leistungen durch KI-basierte Anwendungen substituiert werden und welche rechtlichen sowie wirtschaftlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Die dynamische Entwicklung generativer KI wirft eine Vielzahl komplexer Fragen auf: Reichen bestehende europäische Regelwerke – etwa die KI-Verordnung, die DSM-Richtlinie und Initiativen zum digitalen Binnenmarkt – aus, um den technologischen Fortschritt auch im Audiobereich angemessen zu regulieren, oder besteht Anpassungsbedarf?
Eröffnet wurde das Symposium von Prof. Dr. Michael Grünberger LL.M. (NYU), Direktor des IUM, Präsident und Claussen-Simon-Stiftungsprofessor für Privatrecht und Responsive Rechtswissenschaft, Bucerius Law School, Hamburg, sowie Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR und Rechtsanwalt.
Insgesamt fünf Themenblöcke mit acht Fachvorträgen boten differenzierte Einblicke aus Wissenschaft und Praxis:
Den Auftakt bildeten Dr.-Ing. Christian Dittmar, Group Manager Spoken Language Processing – Audio and Media Technologies, Fraunhofer Institute for Integrated Circuits, Erlangen, und Hanna Lukashevich, Head of the Semantic Music Technologies Research Group, Fraunhofer Institute for Digital Media Technology, Ilmenau, die die technischen Grundlagen von KI-Modellen im Audiobereich erläuterten. Besonders eindrücklich war die Demonstration, wie schwer es inzwischen fällt, KI-generierte Sprachaufnahmen von echten menschlichen Stimmen zu unterscheiden.
Praxisnahe Perspektiven lieferten anschließend Jott Lischka, Solutions Architect – Product Lead AI, Radio.Cloud NexCast GmbH, Garching, Jürgen Kraus, Leiter des Programmbereichs WDR 2 und WDR 4, Köln, und Sven Thölen, CEO, RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG – K.I. Spot Creator, Hamburg. Die Referenten veranschaulichten anhand konkreter Anwendungsfälle, wie KI bereits heute produktiv im Audiobereich eingesetzt wird.
Dr. Kai Welp, General Counsel/Director, Justiziariat, GEMA, München, teilte im Anschluss seine Überlegungen zu Möglichkeiten der Lizenzierung für KI-Audionutzungen von Werken. Ein Vergütungsmodell muss sicherstellen, dass Urheber entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Training der KI über die Generierung bis hin zur Nutzung der Ergebnisse – angemessen beteiligt werden. Zudem ging er auf aktuelle Gerichtsverfahren der GEMA gegen große KI-Anbieter wie Suno und OpenAI ein.
Nach der Mittagspause leitete Prof. Dr. Nadine Klass LL.M. (Wellington), Co-Direktorin des IUM, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Universität Augsburg, den Themenblock zu den (persönlichkeits-)rechtlichen Herausforderungen und Substitutionsgefahren der Stimmnutzung von KI-generierten Audioinhalten ein. Christoph Engel-Bunsas, Maîtr. en Droit, LL.M., MBA, M.A., Avocat à la Cour, Paris/Koblenz, Advokat, Basel, Partner ENGEL-BUNSAS GmbH, Doktorand am Zug Institute for Blockchain Research, Universität Luzern, sowie Opern- und Konzertbariton, setzte sich intensiv mit dem Recht an der eigenen Stimme auseinander und plädierte für eine gesetzliche Verankerung dieses Rechts. Ergänzend schilderte Anna-Sophia Lumpe, Sprecherin und 1. Vorsitzende, Verband Deutscher Sprecher:innen e.V., Köln, die aktuelle Situation von Synchronsprechern und berichtete über den laufenden Rechtsstreit mit Netflix im Zusammenhang mit KI-Klauseln in Synchronsprecher-Verträgen des Unternehmens.
Den Abschluss bildete ein Vortrag von Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments, EVP-Fraktion, Brüssel, der die regulatorische Perspektive aufgriff. Im Fokus stand die Frage, ob das bestehende Recht ausreichend ist oder Änderungen bedarf. Voss verwies auf aktuelle Initiativen des Europäischen Parlaments und sprach sich insbesondere für klare und verbindliche Regeln bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von KI-Systemen aus.
Das Symposium machte deutlich, dass die Nutzung von KI im Audiobereich erhebliche Innovationspotenziale birgt, zugleich aber grundlegende rechtliche und gesellschaftliche Fragen aufwirft. Ein von Mia Christ, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, IUM, verfasster Tagungsbericht erscheint in der Ausgabe 7/2026 der Zeitschrift für Medien- und Urheberrecht. Des Weiteren werden die Videomitschnitte der einzelnen Vorträge zeitnah auf dem YouTube-Kanal des IUM veröffentlicht.