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Datum/Zeit
Date(s) - 26/11/2020
10:00 - 11:00

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Am 13. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den – noch nicht mit den übrigen Ressorts abgestimmten – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorgelegt.

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) und der Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (Online-SatCab-RL). Außerdem reagiert der Entwurf auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pelham („Metall auf Metall“) vom 29. Juli 2019 (C‐476/17, Rn. 56 ff.), wonach die Bestimmung des § 24 UrhG a. F. mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sei.

Das ist ein umfangreiches Paket. In der Diskussion in Deutschland werden dabei drei Themen besonders diskutiert, nämlich das Leistungsschutzrecht der Presseverleger, die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter und das Urhebervertragsrecht. Das EMR will in einer Reihe von Online-Seminaren diese Themen behandeln.

Angesprochen sind nicht nur Juristen in den einzelnen Häusern, sondern auch Kreative, die Inhalte erstellen, sowie die Programmleitungen und Geschäftsführungen. Das Online-Format ist bewusst kein juristisches Symposium, mit denen das EMR sonst Gesetzesvorhaben dieser Art begleitet. Die Online-Veranstaltungen wollen zu den einzelnen Themen die wesentlichen Diskussionspunkte und die unterschiedlichen Standpunkte offenlegen.

URHEBERVERTRAGSRECHT

Donnerstag, 26. November 2020, 10:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr

Es ist inzwischen knapp 20 Jahre her, dass in Deutschland das Urhebervertragsrecht gestaltet wurde, die letzte Novelle stammt aus dem Jahr 2017. Kernstück ist der Anspruch auf angemessene Vergütung der Kreativen, auf den nicht vorab verzichtet werden kann. Kollektiv bestimmbare Regeln zur Angemessenheit sind in gemeinsamen Vergütungsregeln möglich. Für viele andere europäische Länder gibt die DSM-RL erstmals derartige Regelungen vor. Das deutsche Recht wird in einigen aus Sicht der Praktiker wichtigen Punkte angepasst. Der Auskunftsanspruch der Kreativen soll in eine Transparenzpflicht der Verwerter umgewandelt werden, die durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt wird. Details sind umstritten. Die Verbände der Kreativen sollen diese Verpflichtungen im Wege des Verbandsklagerechts durchsetzen können, was den Klagemöglichkeiten von Verbrauchverbänden im Wettbewerbsrecht nachempfunden ist. Der Referentenentwurf will Pauschalvereinbarungen weiter zurückdrängen, um die angemessene Vergütung entsprechend dem Beteiligungsgrundsatz des Urhebers an der Verwertung seines Werks zu stärken.

Einführung
Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht

Sichtweise der Kreativen
Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht an der Universität zu Köln

Sichtweise der AV-Medien
Dr. Carrie Krogmann, Justitariat des ZDF

Sichtweise der Presse
Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

HIER GEHT’S ZUR ANMELDUNG

Moderation: Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR)

 

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