Datum/Zeit
Date(s) - 14/02/2022
16:30 - 18:30
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Zahlen mit Daten – Analyse der neuen §§ 327 ff BGB mit Bezug zu DSGVO und TTDSG
Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.) und Kristin Benedikt
14. Februar 2022, 16:30 bis 18:30 Uhr, Online
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Der deutsche Gesetzgeber hat im BGB neue Regelungen zu Verträgen über digitale Produkte geschaffen. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022 und gehen auf die Digitale-Inhalte-Richtlinie zurück. Damit ist klar, dass der Nutzer mit „seinen Daten bezahlen“ kann. Seine Rechte als Verbraucher werden geschärft. Aber auch Unternehmen werden lernen, die Regeln für ihre Geschäftsmodelle zu nutzen.
Das Gesetz lässt viele Fragen offen. Was fällt unter den Begriff des digitalen Produkts? Die Begründung nennt Computerprogramme, Apps, Videodateien, Audiodateien, Musikdateien, digitale Spiele, elektronische Bücher und andere „elektronische Publikationen“ – welche Websites und Angebote etwa der Medienunternehmen sind betroffen? Und wann wird – konkludent – ein Vertrag über so ein Produkt abgeschlossen? Die Begründung formuliert im Konjunktiv, für einen Vertrag könnte der Einsatz von Tracking-Technologien und die nachfolgende Anzeige personalisierter Werbung sprechen – eine breite Praxis im Netz.
Wenn in einem Vertrag mit Daten bezahlt wird, kann dann die Verarbeitung personen-bezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSG-VO gestützt werden? Oder ist doch eine Einwilligung nötig, die sozusagen die Vertragserfüllung durch den Nutzer darstellt? Wie ist das Verhältnis zu § 25 TTDSG, der ab 1. Dezember 2021 neben der DSGVO die Speicherung von Daten auf dem Device des Nutzers regelt – ist jedenfalls hier keine Einwilligung notwendig? Das stellt die Frage, ob der Telemediendienst des TTDSG mit dem digitalen Produkt des § 327 BGB nicht nur begrifflich, sondern auch in der praktischen Ausgestaltung deckungsgleich ist.
Das sind nur wenige Fragen aus einem breiten Spektrum von offenen Details, die es mit Blick auf die praktische Anwendung zu klären gilt.
Digitale-Inhalte im europäischen Recht und im deutschen Zivilrecht
Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.)
Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien, Stellvertretende Institutsvorständin am Institut für Digitalisierung und Recht und Scientific Director des European Law Institute
Umdenken im Datenschutzrecht beim Recht der digitalen Inhalte?
Kristin Benedikt
Datenschutzbeauftragte und Richterin am Verwaltungsgericht, Mitglied des Vorstandes des EMR
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