Die europäische Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) stellt hohe Anforderungen an Medien als Werbeträger. Das verdeutlichte Dr. Sandra Schmitz-Berndt LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin des EMR, in einem Webinar am 19. Mai 2026.

Die Definition politischer Werbung mit ihren Rückausnahmen ist zentral für die Anwendung der Regulierung. Es handelt sich um eine Botschaft, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen einer politischen Werbekampagne erfolgt. Dabei regelt die Verordnung nicht, welche Inhalte als politische Werbung zulässig sind, sagt nichts zur Finanzierung solcher Kampagnen und sie enthält keine Verbote oder Beschränkungen politischer Werbung – all das verbleibt im Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates, in Deutschland etwa den Bestimmungen des MStV.

Die Verordnung nimmt Anbieter politischer Werbedienstleistungen in den Blick, also beispielsweise Agenturen. Hier gilt das allgemeine Diskriminierungsverbot, Transparenz- und Sorgfaltspflichten sowie Einschränkungen im zeitlichen Abstand vor Wahlen oder Referenden. Für „Herausgeber“ – Publisher auch im deutschen Sprachgebrauch der Branche – gilt darüber hinaus, dass sie umfangreiche Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten zu erfüllen haben, dass sie das zukünftige europäische Archiv für politische Anzeigen befüllen, umfangreiche Berichterstattungspflichten einschließlich im Zusammenhang mit ihren Jahresberichten erfüllen, ein Beschwerdemanagement vorhalten und zusätzlich weitergehende Verpflichtungen und Transparenzhinweise beim Targeting erfüllen müssen. Die Darstellung dieser Anforderungen war Schwerpunkt des Webinars.

Am Ende griff Schmitz-Berndt den in Deutschland diskutierten Entwurf eines Gesetzes auf, das die Durchsetzung der Verordnung bei den Datenschutzbehörden und beim Digital Service Coordinator ansiedelt, wobei weitere Zuständigkeiten der Landesdatenschutzbehörden und der Landesmedienanstalten bestehen können. Sie bezeichnete es als Herausforderung, den Rechtsrahmen der TTPW-VO mit anderen Normen und bestimmten Anwendungsfällen wie Influencern oder Online-Archiven zum Ausgleich zu bringen.

Das Video und die Präsentation des Webinars sind hier dokumentiert.