In einer nun veröffentlichten Entscheidung vom 04. Dezember 2018 zum Verfahren Bild GmbH & Co. KG und Axel Springer gegen Deutschland (Anträge Nr. 62721/13 und 62741/13) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Anträge der Bild zurückgewiesen.

Die Rechtssache betraf eine Anordnung eines deutschen Zivilgerichts an die Bild über ein Verbot der Veröffentlichung und Verbreitung eines Fotos des bekannten Schweizer Journalisten Jörg Kachelmann, welches diesen während seines Aufenthalts in Untersuchungshaft zeigt. Nach Ansicht des Gerichtshofs sei das Foto zwar nicht diffamierend, es sei jedoch in einer Situation entstanden, in der der Moderator nicht hätte erwarten können, fotografiert zu werden.

Die Richter in Straßburg kamen zu dem er dem Schluss, dass die deutschen Gerichte in ihren Entscheidungen ordnungsgemäß zwischen dem Recht der Klägerin auf Meinungsfreiheit und dem Recht auf Privatsphäre des Fernsehmoderators abgewogen hätten.

 

Die Pressemitteilung des EGMR ist in englischer Sprache abrufbar unter:

http://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-6293546-8211214