Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, referierte heute im Rahmen der ersten Veranstaltung der Reihe des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken im Jahr 2020 zum Thema „Strukturfragen des Datenschutzes“. In diesem Rahmen veranschaulichte er die verschiedenen Bereiche aus Wirtschaft und Gesellschaft, in denen der Datenschutz im Lichte von Digitalisierung und Globalisierung seine Anknüpfungspunkte findet.

Prof. Dr. Kugelmann identifizierte dabei insbesondere vier große Themenbereiche, die den Datenschutz zur Zeit als Strukturelement fordern: Arbeit, Mobilität, Gesundheit und Sicherheit. Ein bereichsübergreifendes Thema von enormer Relevanz sei dabei auch die Künstliche Intelligenz, die – auch in den genannten Bereichen – datenschutzrechtliche Lösungen verlange. Hier müsse ein Ausgleich zwischen Wirtschaft und Innovation einerseits und Datenschutz andererseits gefunden werden. Und wenn im Einzelfall die Innovation zurückstehen müsse, weil Prozesse auf keinem denkbaren Wege zu einer datenschutzrechtlichen Vereinbarkeit zu führen seien, dann sei das der Preis, der für die Wahrung unserer demokratischen Grundsätze und Grundrechte notwendigerweise zu zahlen sei. Rechtsfragen, die im Bereich KI vor allem eine Rolle spielen, seien die Vereinbarkeit des Grundsatzes der Datenminimierung mit der Erhebung von Daten für das Trainieren von Algorithmen, Fragen der Verantwortlichkeit für die Verarbeitungsprozesse, die Zweckbestimmung, Transparenzfragen, die Anonymisierung und Pseudonymisierung von Daten sowie die Möglichkeit der Durchführung und Ergebnisse von Datenschutzfolgeabschätzungen.

Gefundene Lösungen könnten dann der Rechtsdurchsetzung zugeführt werden, die in einem internationalen Blickwinkel zu betrachten sei. Politisches Kernziel bei der Einführung der DS-GVO sei gewesen, das Vollzugsdefizit zu vermindern. Daher seien die Rolle und Ausstattung der Datenschutzbehörden weitgehend bereits auf europäischer Ebene harmonisiert worden, auch, um die Umgehung von Regeln etwa durch das sog. „forum shopping“ zu vermeiden. Daher müsse auch in Zukunft ein europäischer Weg gegangen werden, der vor allem auf einer engen Kooperation der Datenschutzbehörden in der EU gründe. Denn Datenschutz, so Prof. Dr. Kugelmann in seinem Fazit, idt Daueraufgabe mit gesellschaftlicher Funktion

In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion mit den Hörern wurde insbesondere das Thema KI im Zusammenhang mit privacy by design und by default vertieft.

 

Das Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK) versteht sich seit seiner Gründung im Jahr 2014 als ein Forum für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in der Praxis tätige Juristinnen und Juristen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Vortragenden sind namhafte Juristinnen und Juristen, aber auch Vertreter anderer Disziplinen. Als Veranstalter fungieren die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes und das Institut für Europäisches Medienrecht e.V. Das Kolloquium gehört auch zu den beiden Schwerpunktbereichen „Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht“ sowie „IT-Recht und Rechtsinformatik“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.