Mit dem heute veröffentlichten Beschluss (2 BvQ 90/18) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD abgelehnt. Mit dem Antrag wollte die AfD dem Bundesinnenminister verbieten lassen, in seiner Eigenschaft als Minister bestimmte in einem interview enthaltene Äußerungen zu tätigen. Zudem sollte ein Interview von der Homepage des Ministers entfernt werden. In dem betreffenden Interview hatte der Bundesminister erklärt, die AfD stelle sich gegen den Staat und verhielt sich staatszersetzend.

Der Senat begründete die Entscheidung insbesondere damit, dass kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht. Die getätigten Aussagen seien bereits von der Internetseite des Ministeriums entfernt. Zudem bestünden aktuell keine Anhaltspunkte für eine Wiederholungsabsicht.

 

Der Beschluss ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/qs20181030_2bvq009018.html;jsessionid=5343B5035F3FEEF2F4F166691DF1DDF2.1_cid383

 

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-079.html

 

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