Am 29.11.2016 hat die britische Königin ihre Zustimmung zur umstrittenen Investigatory Powers Bill erteilt und ihr damit Gesetzeskraft verliehen. Mit dem Gesetz werden die Überwachungsbefugnisse staatlicher Stellen neu geregelt und deutlich ausgeweitet. Trotz erheblicher Kritik an der Weite der Bestimmungen waren im Gesetzgebungsprozess nur marginale Änderungen am Entwurf vorgenommen worden.

Das Gesetz verpflichtet u. a. Internetzugangsanbieter zu speichern, welche Webseiten ihre Kunden in den vergangenen zwölf Monaten besucht haben, und die Daten auf richterliche Anordnung den Behörden zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können Gerätehersteller gezwungen werden, ihre Geräte mit Hintertüren auszustatten oder Sicherheitsmaßnahmen zu schwächen, um staatliche Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Zudem müssen Technologieunternehmen auf Anordnung die Behörden dabei unterstützen, in die Geräte einzubrechen.

Das Gesetz ersetzt den Data Retention and Investigatory Powers Act (DRIPA), der 2014 in Kraft getreten war, um die Vorratsdatenspeicherung wiedereinzuführen, nachdem die frühere Regelung durch das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union in Digital Rights Ireland (C-293/12 und C-594/12, siehe MMR-Aktuell 2014, 412) nicht mehr als unionsrechtskonform anzusehen war. Gleichzeitig gestattete DRIPA auch erstmals explizit geheimdienstliche Praktiken, die im Zuge der Snowden-Enthüllungen ans Licht gekommen waren. Der Investigatory Powers Act erweitert diese Befugnisse nun.

 

Der Investigatory Powers Act ist (auf Englisch) abrufbar.

Ursprünglich erschienen im EMR-Newsletter 02/2017; Autor ist Rechtsanwalt Sebastian Schweda