In dem Beitrag „Datenschutz ohne Grenzen? Zum Verhältnis von Datenschutz-Grundverordnung der EU zur Novelle des Datenschutzrechts des Europarates“ aus der Reihe „EMR – Das aktuelle Stichwort“ widmet sich das geschäftsführende Vorstandsmitglied des EMR, Dr. Jörg Ukrow, unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen geographischen, personellen, sachlichen und funktionalen Anwendungs- und Geltungsbereich dem Verhältnis zwischen der DS-GVO und der Datenschutzkonvention des Europarates in der Fassung des jüngst verabschiedeten Änderungsprotokolls (vgl. hierzu auch die konsolidierte Fassung des EMR). Vergleichende Bezugnahmen zur Situation auf dem Feld der Regulierung audiovisueller Mediendienste zeigen auf, inwieweit ein aufsichtsrechtlicher Gleichklang zwischen EU- und Europaratsrecht auf dem Feld der datenschutzrechtlichen Durchsetzung von Gemeinwohlinteressen hinaus erreicht wurde. Abschließend wird erörtert, inwieweit der globale Orientierungsanspruch des Protokolls auf dem Feld des Datenschutzes auch mit Blick auf den anstehenden Brexit bedeutsam sein kann.
Wir wünschen eine interessante Lektüre des Beitrags, der demnächst auch in englischer Sprache erscheint.