Anlässlich ihres 30-jährigen Jubiläums im Jahr 2022 präsentiert die Europäische Rechtsakademie ERA jeden Monat eine Auswahl von Podcasts zur Rechtsprechung des EuGH aus den letzten 30 Jahren. Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, spricht zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Oktober 2004 in der Rechtssache C-36/02 – Omega. In der bedeutenden Entscheidung ging es um ein Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland: Den Betrieb des „Laserdromes“ – eine Anlage, in der Spieler sich gegenseitig mit maschinenpistolenähnlichen Laserzielgeräten auf von ihnen getragene Westen mit Sensorempfängern „beschießen konnten – hatte eine Behörde untersagt. Das spielerische Töten verstoße gegen die Menschenwürde. Vor dem EuGH ging es die Vereinbarkeit dieser Untersagungsverfügung mit der Dienstleistungsfreiheit.
„Das Gemeinschaftsrecht steht einem nationalen Verbot einer in der gewerblichen Veranstaltung von Spielen mit simulierten Tötungshandlungen an Menschen bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit, das zum Schutz der öffentlichen Ordnung wegen einer in dieser Tätigkeit gesehenen Verletzung der Menschenwürde ergeht, nicht entgegen.“
– so damals der EuGH.