„Das Unionsrecht steht einem Vorhaben des nationalen Gesetzgebers nicht entgegen, eine Regelung gerichtlich angeordneter Accountsperren einzuführen.“ – unter anderem zu diesem Ergebnis kommen Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, und Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur., geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR, in dem heute veröffentlichen Gutachten zu dem Thema „Der EU Digital Services Act und verbleibende nationale (Gesetzgebungs-) Spielräume“. Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim EMR beauftragte Gutachten analysiert ausgewählte Fragen mitgliedstaatlicher Regulierungsmöglichkeiten im Kontext eines “Digitalen Gewaltschutzgesetzes“, wie es im Eckpunktepapier der Marie-Munk-Initiative Ende letzten Jahres vorgestellt wurde.
Dennoch hat der nationale Gesetzgeber, wenn er ihm verbleibende Gestaltungsspielräume in diesem Zusammenhang ergreift, bestimmte Bedingungen aus dem Primär- und Sekundärrecht zu wahren. Vor diesem Hintergrund analysieren die Autoren insbesondere mögliche Sperrwirkungen des DSA und deren potentielle Reichweite, unionsrechtliche Vorgaben in gerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Diensteanbieter sowie grundrechtliche und grundfreiheitliche Rahmenbedingungen. Auch wird auf die Frage mitgliedsstaatlicher Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Umsetzung und Gestaltung einer Verbandsklagebefugnis eingegangen.
Weitere Informationen zum Kontext der Analyse finden Sie in der Mitteilung der GFF.
Das Gutachten Der EU Digital Services Act und verbleibende nationale (Gesetzgebungs-) Spielräume steht auf der Webseite der GFF zum Download zur Verfügung