In einer Pressemitteilung vom 04.12.2017 stellt das Bundeskartellamt klar, dass im Rahmen des Verfahrens gegen CTS Eventim wegen des Verdachts des Missbrauch der martkbeherrschenden Stellung des Unternehmens, das Schließen von Exklusivverträgen untersagt wurde.
CTS Eventim ist Anbieter des größten Ticketsystems Deutschlands. Der Vertrieb läuft hauptsächlich über die Vertriebsseite des Unternehmens „eventim.de“. Über dieses System laufen ca. 60 -70 % aller Ticketsystemverkäufe in Deutschland. CTS Eventim veranstaltet einige Konzerte und Festivals auch selbst (darunter „Rock am Ring“ und „Rock im Park“). Zusätzlich hat das Unternehmen sogenannte Exklusivverträge mit Unternehmen aus den Segmenten Live Entertainment und Vorverkauf geschlossen, die teilweise eine unbestimmte Laufzeit besaßen und einen Vertrieb von Tickets nur über die Kanäle von CTS Eventim zuließen.
Das will das Bundeskartellamt zukünftig unterbinden. CTS Eventim muss bei Verträgen mit einer Laufzeit von 2 Jahren und länger dem Vertragspartner die Möglichkeit einräumen wenigstens 20 % ihres jährlichen Ticketvolumens auch über andere Wege zu vertreiben. Damit sei sichergestellt, dass der Markt für Konkurrenten nicht noch weiter abgeschottet wird. Und es soll darüber hinaus vermieden werden die marktbeherrschende Stellung durch Exklusivverträge nicht noch weiter auszubauen (vgl. Tipping).
Anfang des Jahres 2017 hatte das Bundeskartellamt noch eine Fusion von CTS Eventim mit einem weiteren Anbieter erlaubt. Aber am 23.11. 2017 hat das Bundeskartellamt eine weitere Fusion von CTS Eventim dieses Mal mit Four Artists untersagt. Es ist anzunehmen, dass jede weitere Fusion von CTS dessen marktbeherrschende Stellung stärken und die Position weiter in Richtung eines Monopoles treiben würde.
Die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 04.12.2017 finden Sie hier. Die Kurzmitteilung über die Untersagung vom 23.11.2017 finden Sie hier.
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