In seiner Reihe „das aktuelle Stichwort“ hat das Institut für Europäisches Medienrecht heute den Beitrag Paradise Papers, parlamentarische Informationsansprüche und staatliche Auskunftspflichten gegenüber den Medien. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 zu Informationsrechten des Deutschen Bundestages von Dr. Jörg Ukrow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR, veröffentlicht.
Der Beitrag zeigt auf, dass mit Blick auf die gemeinsamen Kontrollfunktionen von Parlament und Medien das weite Verständnis der Informationsrechte des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung in dem Urteil des BVerfG auch für die Auslegung der Auskunftsansprüche der Medien bedeutsam ist – nicht nur mit Blick auf Enthüllungen wie bei den Paradise Papers.