Der Wahlkampf zu der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 hat dem BVerfG Gelegenheit gegeben, seine Judikatur zu Wahlwerbung in Bezug auf die Werbung in neuen sozialen Medien fortzuentwickeln. Die Judikatur ist ein weiteres Moment, dass für eine grundlegende Überarbeitung bisheriger regulatorischer Steuerungsinstrumente zur Herstellung eines kohärenten, die veränderte Medienlandschaft stärker berücksichtigenden Regulierungsrahmens für Fragen an den Schnittstelle von Medien- und Wahlrecht spricht. Ob ein solcher Reformbedarf besteht, wird auch im Nachgang zu Äußerungen der CDU-Bundesvorsitzenden am Tag nach der Europawahl kontrovers diskutiert.

Die Reihe „Impulse aus dem EMR“ trägt der Rolle des EMR als Forum insbesondere für medien- und informationsrechtliche Debatten an der Schnitte von Rechtspolitik und Rechtsdogmatik Rechnung. Auf der Grundlage eigenständiger Erfahrungen und Expertise der Impulsgeber werden hier persönliche Diskussionsbeiträge veröffentlicht. Die Beiträge geben keine Position des Instituts wieder und binden nicht dessen Mitglieder.

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