In Brüssel wird derzeit kontrovers über eine Reform des Urheberrechts für den digitalen Binnenmarkt diskutiert. Anlass, im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums Saarbrücken (IMK) am 10. Januar 2019 über den Stand der Reform zu informieren und zu fragen, was sich in Brüssel tut, und was der deutsche Gesetzgeber noch regeln kann, wenn Brüssel entschieden hat. Hierzu stellte Matthias Schmid, Referatsleiter Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Entstehung des geltenden Rechtsrahmens für das heute digitale Urheberrecht sowie dessen Entwicklungen vor, insbesondere im Hinblick auf das aktuelle Trilog-Verfahren.

 

Der vollständige Bericht über den Vortrag ist abrufbar unter:

http://imk.emr-sb.de/190110.html

 

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