Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt strebt die EU u. a. eine Modernisierung des Urheberrechts an. Mit der am 07. Februar 2017 erzielten Einigung zwischen dem maltesischen EU-Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments zur Portabilität ist die EU diesem Ziel ein Stück näher gekommen. Verbraucher sollen die Möglichkeit erhalten Online-Inhaltedienste, die sie abonniert haben, auch im EU Ausland zu nutzen, wenn sie sich dort nur vorübergehend aufhalten.
Weitere Informationen: Pressemitteilung des Rats der EU vom 07.02.2017.