Das Europäische Parlament hat heute final über die reformierten Regelungen der AVMD-Richtlinie abgestimmt, wobei der Text, auf den sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat Anfang des Sommers im Rahmen des Trilogverfahrens geeinigt hatten, mit 452 gegen 132 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen wurde.
Eine der umfangreichsten Änderungen des aktualisierten Regelungswerkes betrifft die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auch auf Video-on-Demand- und Video-Sharing-Plattformen wie Netflix, YouTube oder Facebook. Diese werden zukünftig namentlich im Bereich des Jugendschutzes und der Vermeidung von Rassenhass vergleichbaren Schutzstandards genügen müssen wie Fernsehanbieter und Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf. Hiermit hat sich das EMR bereits innerhalb der Reihe ‚EMR Impuls‘ im Rahmen eines Beitrages zum Anwendungsbereich einer novellierten AVMD-Richtlinie befasst.
Ein weiteres Anliegen der Novelle war zudem die Verstärkung der Vorschriften zum Jugendschutz, die Anbieter dazu verpflichten, geeignete Maßnahmen gegen Gewalt, Hass und Terrorismus zu ergreifen. Grundlose Gewalt und Pornografie in audiovisuellen Inhalten unterliegen dabei den strengsten Regeln (Vgl. hierzu auch den Beitrag „Por-No „Go im audiovisuellen Binnenmarkt? – Jugendmedienschutz im Level-Playing-Field und die geplante Abkehr vom absoluten Pornographieverbot im Fernsehen?“ aus der EMR Impuls-Reihe). Insbesondere Video-Sharing-Plattformen werden dabei nach den neuen Regeln erstmals auf der Grundlage von Recht der EU in die Verantwortung genommen, indem sie zu einer schnellen Reaktion verpflichtet werden, wenn Inhalte von Nutzern als schädlich gemeldet oder gekennzeichnet werden. Hierzu müssen effiziente und transparente Mechanismen eingerichtet werden.
Neu sind auch strengere Regeln zur Werbung und Produktplatzierung insbesondere in Kinderfernsehprogrammen. Demgegenüber hat in Bezug auf die quantitativen Werbevorschriften eine gewisse Liberalisierung stattgefunden, die neue Bestimmungen zu Werbegrenzen im Rahmen der täglichen Sendezeit etabliert. Mit den Hintergründen des Reformprozesses in Bezug auf die Werbung hat sich das EMR ebenfalls bereits in der Reihe EMR Impuls unter dem Titel „Zwischen Fernsehen ohne Grenzen und Werbung ohne Grenzen – Kommerzielle Kommunikation nun lieber liberal?“ befasst. Schließlich sollen durch die AVMD-Reform auch europäische Inhalte stärker gefördert werden, was durch eine Quotenregelung umgesetzt wird, die Anbieter von Video-on-Demand-Plattformen dazu verpflichtet, in ihren Angeboten 30% europäische Inhalte bereitzustellen.
Alle weiteren Änderungen und die Prozesse ihrer Entwicklung im Rahmen des Trilogs können auch der AVMD-Synopse entnommen werden, mit der das EMR das Trilogverfahren begleitet hat und die online zur Verfügung steht. Diese werden wir als Serviceleistung des EMR nochmals aktualisieren, sobald der Text der novellierten AVMD-Richtlinie offiziell im Amtsblatt der EU erscheint.
Die novellierte AVMD-Richtlinie muss nun allerdings noch vom Rat genehmigt werden, bevor sie durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten kann. Danach verbleiben den Mitgliedstaaten 21 Monate zur Umsetzung der Richtlinie in ihre nationalen Rechtsordnungen. Auch diesen Prozess wird das EMR begleiten, wie es auch schon den Prozess der Reformierung begleitet hat.
Unter anderem auf dem Europatag im Rahmen der Medientage München (26. Oktober 2018), der vom EMR in Kooperation mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) organisiert wird, werden sich Vertreter aus der Medienbranche und -politik auf dem Panel „Nach der Einigung ist vor der Umsetzung – Herausforderungen der AVMD-RL für das nationale Recht“ mit entsprechenden Fragestellungen beschäftigen.
Am 26. November 2018 schließt sich – sozusagen als österreichischer Zwilling des Europatages – eine Fachveranstaltung in Wien an, die das EMR gemeinsam mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) organisieren wird. Diese steht unter dem Titel „Europas digitaler Binnenmarkt. Österreichische Impulse zwischen der Umsetzung der AVMD-Richtlinie und Allianzen für nachhaltige Vielfalt“ und soll, nach einer Einführung in den Stand der Finalisierung und Umsetzung der novellierten AVMD-Richtlinie, zum einen die zukünftige Regulierung von Videosharing-Plattformen, nicht zuletzt mit Blick auf den Jugendschutz sowie das Instrument regulierter Selbstregulierung, zum anderen die Bedeutung mediengattungsübergreifender wie auch grenzüberschreitend ausgerichteter europäischer Allianzen in den Blick nehmen.