Das Amtsgericht Mannheim hat am 07. Januar 2019 den Betreiber eines Blogs zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Dieser hatte im März 2018 einen Beitrag publiziert, in dem ein Terroranschlag mit 136 Toten beschrieben wurde. Dabei sei nicht für jeden Leser ersichtlich gewesen, dass der Anschlag frei erfunden war. Eine entsprechende Information sei laut Medienberichten erst hinter einer Bezahlschranke lesbar gewesen. Für die Staatsanwaltschaft war der Beitrag so geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, § 126 Strafgesetzbuch (StGB).

Der Blogbetreiber hat bereits angekündigt in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seite Drucken