Am Montag, den 02. Dezember 2019, wurde das Gutachten des EMR „Die Neuregelung des Artikel 7b Richtlinie 2010/13/EU (AVMD-RL) – Spielraum und zu beachtende Vorgaben bei der mitgliedstaatlichen Umsetzung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/1808“ veröffentlicht. Der Autor, Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, zeigt unter Mitwirkung von Christina Etteldorf und Jan Henrich, wissenschaftliche Mitarbeiter am EMR, auf, welche europäischen Vorgaben bei der Umsetzung des neuen Artikel 7b der reformierten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) beachtet werden müssen.
Das Gutachten wurde im Auftrag von ANGA – Verband der Kabelnetzbetreiber, bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien, eco – Verband der Internetwirtschaft und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie erstellt. Es leistet einen Beitrag zu einer juristisch fundierten Versachlichung der Diskussion um die nationale Umsetzung der Vorgaben des EU-Rechts aus Art. 7b AVMD-RL , indem es Mindestanforderungen und Grenzen der Ausgestaltung für ein grundrechtswahrendes und -optimierendes Überblendungsregime im Medienrecht aufzeigt. Dabei werden beispielhaft verschiedene Ausgestaltungsfragen vor dem Hintergrund der die Interessen aller beteiligten Interessenträger berücksichtigenden Zielvorgaben der AVMD-RL näher beleuchtet , die bei der innerstaatlichen Diskussion wichtig sind.
Die Pressemitteilung der Verbände ist unter anderem abrufbar unter https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-Neuregelung-Artikel-7b-AVMD-Richtlinie
Das Gutachten steht ihnen hier zum Download zur Verfügung Die Neuregelung des Artikel 7b Richtlinie 2010/13/EU (AVMD-RL)