Ein Übergang zu einem umfassend indexgestützten Modell der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der in verschiedenen Ausformungen auch unter dem Oberbegriff „Vollindexierung“ diskutiert wird, steht auch im Nachgang zu hieran geäußerter rechtlicher und politischer Kritik im Ergebnis der Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz am 21. März 2019 weiterhin auf der medienpolitischen Tagesordnung. Die Reserven gegenüber einem solchen Ansatz, der je nach Ausformung mit einer „Entpolitisierung“ und/oder einer Rücknahme bisheriger Kontrollmöglichkeiten der KEF verbunden wäre,  sind im Länderkreis allerdings, wie der erteilte Prüfauftrag belegt, auch noch nicht abschließend ausgeräumt. Der Schwebezustand in Bezug auf die zukünftige Ausgestaltung der Finanzverfassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauert damit an.

Das Aktuelle Stichwort des EMR, das dessen geschäftsführenden Vorstandsmitglieds, Dr. Jörg Ukrow, verfasst hat, zeigt vor dem Hintergrund des Unionsrechts auf, welche Gefährdungen damit verbunden wären, wenn die Politik Verantwortung an Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks delegieren würde und ob bzw. inwieweit eine fortbestehende Kontrolle der KEF (auch) europarechtlich erforderlich sein könnte. Dabei geht es nicht um eine abschließende Klärung, sondern um eine Beschreibung von Risiken, die die deutschen Länder als für eine auch unionsrechtskonforme positive Ordnung des Rundfunks Verantwortliche bei einer Fortentwicklung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beachten haben.

 

Das Stichwort ist abrufbar unter:

EMR-Aktuelles Stichwort-Indexierung