Am 1. März 2018 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über den Umgang mit illegalen Online-Inhalten (C(2018) 1177 final) veröffentlicht, in der sie stärkere Maßnahmen gegenüber terroristischen Inhalten, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen im Netz ankündigt. 

Die Empfehlung richtet sich primär sowohl an große als auch an kleine Plattformen, wobei in Bezug auf letztere unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten deren begrenzte Ressourcen und Sachkenntnisse bei angedachten Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Kommission erwartet von diesen die Unterbindung, Erkennung und Entfernung aller Formen illegaler Online-Inhalte und stellt hierzu Vorgaben für einzurichtende Mechanismen wie Melde- und Abhilfeverfahren oder „Uploadfilter“ auf. Eingeleitete Maßnahmen sollen jedoch allgemein angemessen und umsichtig sein sowie in concreto bei automatisierten Löschverfahren menschlich überprüft (human-in-the-loop) werden, um die Grundrechte zu wahren. Letzteres will die Kommission in ihrer Empfehlung unter anderem durch ein Gegendarstellungsrecht der von einer Löschung eines Inhalts betroffenen Person umgesetzt wissen. Zudem fordert sie zu einer Reihe von Transparenzmaßnahmen auf, über deren Umsetzung und Entwicklung die Plattformen regelmäßig gegenüber den Regulierungsstellen und auch der Öffentlichkeit berichten sollen. 
In der Empfehlung werden jedoch auch die Mitgliedstaaten zur Mitwirkung aufgerufen. Insbesondere sollen sie geeignete Regelungen erlassen, die Plattformbetreiber und andere online agierende Unternehmen dazu verpflichten, Inhalte, die den Verdacht auf eine schwere Straftat oder eine Gefahr für Leben oder Sicherheit beweisen oder nahelegen, unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden zu melden. 

In Bezug auf terroristische Online-Inhalte, die als besonders schwerwiegendes und dringliches Risiko ausgemacht werden, sollen darüber hinaus verschärfte Maßnahmen eingreifen. Solche Inhalte sollen spätestens eine Stunde nach ihrer Meldung gelöscht werden. Was die Erkennung terroristischer Inhalte anbelangt, sollen automatisierte Erkennungsverfahren, verbesserte Meldesysteme und eine regelmäßige Berichterstattung nach Ansicht der Kommission zu Verbesserungen beitragen. 

Die auf der Basis dieser Empfehlung ergriffenen Maßnahmen will die Kommission überwachen, insbesondere sollen Plattformbetreiber gegenüber der Kommission innerhalb von drei Monaten über ihre Fortschritte bei der Bekämpfung terroristischer Inhalte bzw. innerhalb von sechs Monaten bei anderen illegalen Online-Inhalten berichten. Dann soll entschieden werden, ob eventuell weitere, unter Umständen auch regulatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen. 

Die Mitteilung über den Umgang mit illegalen Online-Inhalten der Europäischen Kommission ist abrufbar (englisch) unter:

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/commission-recommendation-measures-effectively-tackle-illegal-content-online

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission ist abrufbar unter: 

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1169_de.htm

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