Nachdem sich Europäisches Parlament, Rat und Kommission am 13. Februar 2019 (Vgl. unsere Meldung vom 13. Februar) auf einen Kompromiss in der Urheberrechtsreform geeinigt hatten, hat das Europäische Parlament nun heute final den Vorschlag angenommen. Mit 348 zu 274 Stimmen stimmten die Abgeordneten für die Reform. 

Die Reform sieht unter anderem Änderungen im Urhebervertragsrecht, die europaweite Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger, die Privilegierungen für sogenanntes Data-Mining und eine stärkere Verantwortung von Content-Sharing-Plattformen bei Urheberrechtsverstößen vor. Das Urheberrecht soll damit nach Aussage der Kommission angepasst werden an eine moderne Medienwelt, in der Musik-Streaming-Dienste, Video-on-Demand-Plattformen und Online-Inhaltsweitergabedienste zum wichtigsten Zugangspunkt für kreative Werke und Presseartikel geworden sind.

Verhandelt wurde zuletzt insbesondere über die umstrittene Regelung des Artikel 13 der Richtlinie. Dieser sieht eine Haftung bei Urheberrechtsverletzungen für bestimmte Diensteanbieter der Informationsgesellschaft vor, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder öffentlich zugänglich machen. 

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