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Datum/Zeit
Date(s) - 12/06/2014
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Veranstaltungsort
Campus der Universität, Gebäude B4 1 (Audimax-Gebäude)

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Informations- und Medienrechtliches Kolloquium Saarbrücken

Vortragsankündigung

 

Richterin am Bundesgerichtshof Vera von Pentz:

Verantwortlichkeit des Websitebetreibersfür Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Donnerstag, dem 12. Juni 2014, ab 16 Uhr c.t.

Campus der Universität

Gebäude B4 1 (Audimax-­‐Gebäude), Fakultätssitzungssaal

 

In einer Reihe von Entscheidungen hat sich der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit mit der Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetseiten für Persönlichkeitsrechtsverletzungen befasst. Besondere Aufmerksamkeit erlangte die das Urteil in der Rechtssache „Google Autocomplete“, der zufolge Suchmaschinen mit automatisch angezeigten Wortkombinationen rufschädigend wirken und deshalb Unterlassungs- und möglicherweise auch Schadensersatzansprüche auslösen können. Die Referentin ist Richterin am VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der unter anderem für den Schutz des Persönlichkeitsrechts zuständig ist. In ihrem Vortrag in Saarbrücken wird sie die Leitlinien der Rechtsprechung des Senats vorstellen und auf aktuelle Rechtsentwicklungen eingehen, die für Forschung und Lehre, aber natürlich auch für die juristische Praxis von Bedeutung sind. Ihrem Vortrag schließt sich eine Diskussion an, in der die Referentin auch für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung steht.
Zur Vortragenden: Vera von Pentz studierte Rechtswissenschaften in Göttingen, Genf und Heidelberg. Nach Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden‐Württemberg im Jahre 1994 war sie als Staatsanwältin und als Richterin am Amtsgericht und am Landgericht tätig. In den Jahren von 2000 bis 2004 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin im VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Als Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe sammelte sie ab 2005 weitere Erfahrungen auf dem Gebiet des Medienrechts. Im Januar 2009 wurde Frau von Pentz zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie ist Mitherausgeberin der Fachzeitschrift Archiv für Presserecht (AfP). Das Informations und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK Saarbrücken) ist seit dem Sommersemester 2014 ein neues Forum für Studierende, Wissenschaftler, in der Praxis tätige Juristen und alle, die Interesse an Rechtsfragen der Informationsgesellschaft haben. Es wird von der Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (Saarbrücken) gemeinsam veranstaltet. Das Kolloquium gehört zum Schwerpunktbereich „Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht“ der Abteilung Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, auf dessen Lehrplan gleichermaßen zivilrechtliche wie öffentlich-rechtliche Fragen der Informationsgesellschaft stehen. Organisiert und moderiert werden die Vorträge von den Fakultätsangehörigen Prof.Dr.Thomas Giegerich, LL.M., Prof. Dr. Jan Henrik Klement, Prof. Dr. Stephan Ory und Dr. Christopher Wolf.
Die Veranstaltungsreihe wird im Wintersemester 2014/15 fortgesetzt.
Weitere Informationen erteilen:

Lehrstuhl für Staats‐ und Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Jan Henrik Klement), Campus, Gebäude B4 1, D‐66123 Saarbrücken, Tel. +49 681/302‐2104, a.dakhil@mx.uni-saarland.de

Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (Prof. Dr. Stephan Ory), Franz-Mai‐Straße 6, D‐66121 Saarbrücken, Tel.: +49 681/99275‐11, emr@emr‐sb.de