EMFA

European Media Freedom Act

Die Medien- und Informationslandschaft befindet sich in einem ständigen Wandel, der sich insbesondere im 21. Jahrhundert stark beschleunigt hat. Dies betrifft die fortschreitende Konvergenz, neue Verbreitungstechnologien und -arten, neue Akteure sowohl auf Seiten der Inhalteersteller als auch der Vermittler und damit verbunden neue Möglichkeiten des Konsums von meinungsbildungsrelevanten Inhalten – und dies alles mit einer zunehmend grenzüberschreitenden Dimension. Internationale Krisensituationen wie die Covid-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben sowohl die Sensibilität und Bedeutung dieses Sektors und seiner Regulierung unterstrichen, aber auch Schutzlücken aufgezeigt. Hinzu treten weitere Entwicklungen, die im Hinblick auf die Gewährleistung der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte Besorgnis erregen, wenn es um die Stellung der Mediendienste geht.  Unter anderem gehören hierzu der Schutz von Grundrechten Medienschaffender und von Medienkonsumenten, Pluralität, politische Unabhängigkeit und soziale Inklusion der Medien, die Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörden sowie Hindernisse im Zusammenhang mit der Transparenz von Medieneigentum.

Am 16. September 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU veröffentlicht. Dieses Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act, EMFA) soll eine Reihe der genannten Probleme adressieren, die die Kommission in Bezug auf das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste und die Tätigkeit der Mediendiensteanbieter festgestellt hat. Der EMFA ist Teil des umfassenderen Ansatzes, den die EU mit ihrem Aktionsplan für Demokratie verfolgt, der wiederum darauf abzielt, freie und faire Wahlen und eine starke demokratische Beteiligung zu fördern, freie und unabhängige Medien zu unterstützen und Desinformation durch verschiedene Initiativen zu bekämpfen. Der Vorschlag steht auch in engem Zusammenhang mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, da er diese nicht nur ändern würde, sondern mit dem institutionellen System verwoben ist und auch in den materiellen Bestimmungen Überschneidungen aufweist. Begleitet wurde der Vorschlag von der Empfehlung (EU) 2022/1634 der Kommission vom 16. September 2022 zu internen Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum, die sich mit unmittelbarem (aber wegen des Empfehlungscharakters nicht rechtsverbindlichem) Effekt vor allem an Mediendienstanbieter richtet und diese zur Einrichtung von bestimmten Schutzmechanismen ermutigt.

Die materiellen Bestimmungen der EMFA decken eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche ab. Während sich im Allgemeinen alle Vorschriften um den Schutz der Medienfreiheit und des Pluralismus drehen, reagieren sie dennoch auf sehr spezifische Aspekte, die in Bezug auf aktuelle Entwicklungen als problematisch angesehen werden. Sie reichen von der Einführung eines – zumindest als solchen umschriebenen – “Rechts” von Rezipienten auf vielfältige und aktuelle Nachrichten und Inhalte, über Garantien für die Unabhängigkeit und redaktionellen Freiheiten von Medien und Journalisten sowie entsprechenden Pflichten bis hin zu Vorschriften für Online-Plattformen und in Bezug auf Medienmarktkonzentrationen.  Daneben enthält der EMFA auch institutionelle Bestimmungen, in deren Mittelpunkt die Einrichtung eines Europäischen Gremiums für Mediendienste steht. Dieses Gremium soll die unter der AVMD-Richtlinie etablierte European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) ablösen und wird mit verschiedenen Befugnissen ausgestattet. 

WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE DES EMR ZU DSA/DMA UND DEREN HINTERGRÜNDEN


 

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