Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) hat heute eine Studie über die Umsetzung einer spezifischen Bestimmung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) veröffentlicht. Die Studie behandelt die Grundprinzipien, die bei der Ausarbeitung der Leitlinien für die Anwendung von Artikel 13 Absatz 6 AVMSD durch die Europäische Kommission zu berücksichtigen sind, sowie die Kriterien für die Freistellung bestimmter Dienstleistungen von den Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke. Die Studie „Guiding Principles in establishing the Guidelines for Implementation of Article 13 (6) AVMSD – Criteria for exempting certain providers from obligations concerning European Works“ wurde vom wissenschaftlichen Direktor des EMR, Professor Dr. Mark D. Cole, erstellt und soll zur aktuellen Diskussion darüber beitragen, wie eine der wichtigsten Änderungen der neuen Richtlinie (EU) 2018/1808 am besten umgesetzt werden kann.
Die am 28. November 2018 veröffentlichte Änderungsrichtlinie (ein Überblick über den Verhandlungszeitraum mit einer Zusammenfassung der verschiedenen Fassungen des Vorschlags ist in der Synopse des EMR zu finden), die von den Mitgliedstaaten bis September 2020 umgesetzt werden muss, sieht für On-Demand-Dienstleister einen Anteil von 30 % an europäischen Werken vor, die in ihre Kataloge aufgenommen werden müssen, sowie eine Verpflichtung, diese Werke besonders herauszustellen. Darüber hinaus ist den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, in ihrem Ermessen linearen und non-linearen Anbietern eine Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung an der Produktion europäischer Werke aufzuerlegen, einschließlich Angeboten solcher Anbieter, die nicht in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind, sondern sich an Staaten außerhalb ihres Herkunftslandes richten. Wegen der zusätzlichen Belastung, die mit solchen Verpflichtungen verbunden wäre, sieht die Richtlinie Ausnahmen für Mediendiensteanbieter mit geringen Umsätzen oder geringen Zuschauerzahlen vor. Ein Definitions- oder Berechnungsmodell für diese Kriterien fehlt jedoch und wird einer Konkretisierung in Leitlinien überlassen, die von der Kommission nach Anhörung des Kontaktausschusses herausgegeben werden. Die aktuelle Studie bietet einen Interpretationsrahmen für diese Kriterien und überprüft ein konkretes Modell, das im Konsultationsprozess vorgeschlagen wurde, auf seine Kompatibilität mit den Kriterien.
Bereits im Dezember 2018 beschäftigte sich Professor Cole im Rechtsgutachten des EMR zum Thema „Die AVMSD-Rechtsprechungskriterien für Anbieter audiovisueller Mediendienste nach der Reform 2018“ mit der Interpretation neuer oder überarbeiteter Bestimmungen in der überarbeiteten AVMD-Richtlinie. Diese neue Studie über die Leitlinien für die Umsetzung der Bestimmungen zur Förderung europäischer Werke fügt eine weitere Ebene hinzu, indem sie auch die Frage der Rechtsqualität solcher Leitlinien analysiert und untersucht, wie sie zur Erreichung der Ziele der Richtlinie beitragen. 30 Jahre nach der Schaffung der ursprünglichen Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen im Jahr 1989 ist die Veröffentlichung der beigefügten Studie ein weiterer Beitrag des EMR, das damals vor dem Hintergrund dieser Richtlinie gegründet wurde, zur laufenden Beobachtung und Analyse der Richtlinie und ihrer nationalen Umsetzung. Die Studie erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem die Mitgliedstaaten die Umsetzungsrechtsakte für die neue Richtlinie vorbereiten.
Die Studie steht Ihnen hier zur Verfügung: Study AVMSD guidelines Art 13