Am 20. Juni 2018 hatte das Europäische Parlament gemeldet, dass es zu einer Einigung in der EU-Urheberrechtsreform gekommen sei, in deren Rahmen sich der EP-Rechtsausschuss mit 14 zu 9 Stimmen auf eine Position geeinigt hat. Hierüber hatte das EMR in einem Beitrag berichtet, aus dem sich auch der Inhalt des Einigungsvorschlags entnehmen lässt.

Um in die Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Kommission treten zu können, hätte die Entscheidung des Rechtausschusses allerdings in einer Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments noch bestätigt werden müssen. In seiner heutigen Sitzung vom 05. Juli 2018, hat das Europäische Parlament sich allerdings mit 318 Stimmen zu 278 Stimmen, bei 31 Enthaltungen gegen die Erteilung eines Verhandlungsmandats für das vom Rechtsausschuss vorgeschlagene Paket ausgesprochen. 

Das Parlament will die Urheberrechtsreform nun im September überarbeiten, um den verschiedenen Interessenspositionen Rechnung zu tragen und gleichzeitig das Urheberrecht an das moderne digitale Umfeld anzupassen.
 
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments ist abrufbar unter:

http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180628IPR06809/parlament-will-urheberrechtsreform-im-september-uberarbeiten