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Datum/Zeit
Date(s) - 24/05/2018
10:30 - 15:15

Veranstaltungsort
Vertretung des Saarlandes beim Bund

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Ab 25. Mai 2018, 00:00 Uhr, gilt in ganz Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In wesentlichen Bereichen des Datenschutzes haben damit europaweit alle Unternehmen und Institutionen einheitliche Regelungen zu beachten. Zwar hat man in Deutschland bereits bislang ein hohes Schutzniveau zu beachten, gleichwohl hatten sich die Verantwortlichen auf ein neues Recht vorzubereiten. Es bleiben, wie so oft bei Rechtsänderungen, Zweifelsfragen offen. Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) und der Deutsche EDV-Gerichtstag (EDVGT) wollen in einer gemeinsamen Veranstaltung beispielhaft zwei unterschiedliche und im jeweiligen Zusammenhang bedeutende Detailfragen erörtern. Vorangestellt ist ein Überblick über die Regelungen der DS-GVO durch den wissenschaftlichen Direktor des EMR, Prof. Dr. Mark D. Cole.

Journalisten tragen Informationen zu einzelnen Personen zusammen, sie erheben und verarbeiten mithin personenbezogene Daten. Die Spielregeln für die Tiefe der Recherche und die Zulässigkeit der Veröffentlichung finden sich im Äußerungsrecht. Für die elektronischen Medien haben der 21. RÄndStV und die  Umsetzungsgesetze der Länder beim Medienprivileg insbesondere bei der Aufsicht Neuerungen mit sich gebracht. Privatfunk, Rundfunkanstalten und Presse sind dabei verfahrensmäßig unterschiedlich geregelt, sollen materiell aber gleichen Standards verpflichtet sein. Dem geht das EMR am Vormittag nach. Die DS-GVO beschreibt die Rechte der Betroffenen, deren persönliche Angaben verarbeitet werden. Sie haben unter anderem ein Auskunftsrecht, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche das sind und welchem Zweck die Speicherung dient.

In der Justiz fallen vielfältig personenbezogene Angaben an. Hier bestehen in den einzelnen Prozessordnungen klare Regeln, wer unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt Akteneinsicht erhält. Am  Nachmittag geht der EDVGT daher der Frage nach, wie die Betroffenenrechte und die Prozessordnungen zueinander im Verhältnis stehen.

Am Ende der Veranstaltung soll ein Ausblick auf die weitere Entwicklung des europäischen Rechts gegeben werden. So sollte die ePrivacy-Verordnung ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft sein, was aber wohl nicht passieren wird – am Vorabend dieses Termins wird auf der gemeinsamen Veranstaltung von EMR und EDVGT informiert, wie es unter anderem auf diesem Gebiet weitergeht.

Programm

10:30 Begrüßung
RA Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR und Vorsitzender des EDVGT, Saarbrücken
10:45 Am Vorabend der DS-GVO – wo stehen wir, was wird sich ändern?
Prof. Dr. Mark D. Cole, wissenschaftlicher Direktor des EMR, Saarbrücken
11:15 Medienprivileg in der DS-GVO und im deutschen Medienrecht
Prof. Dr. Jan Oster LL.M. Universität Leiden, Lehrbeauftragter für Telekommunikationsrecht und internationales Medienprivatrecht am Mainzer Medieninstitut, Mainz
11:45 Praxis: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Anke Naujock, Datenschutzbeauftragte des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Berlin
12:00 Praxis: Privater Rundfunk
Dr. Joerg Ukrow, stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland, geschäftsführendes Vorstandsmitglied EMR, Saarbrücken)
12:15 Praxis: Selbstregulierung der Presse einschließlich Online-Presse
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer Deutscher Presserat, Berlin
12:30 Diskussion – Unterschiedliche Aufsicht – gleicher Maßstab?
12:45 Mittagessen
13:30 Betroffenenrechte in der Justiz – auf Konfrontationskurs mit der Prozessordnung?
Prof. Dr. Stephan Weth, Direktor des Insituts für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr, Saarbrücken
14:15 Datenschutz-Grundverordnung und wie geht es weiter?
Video-Interview, Jan-Philipp Albrecht MdEP, ehemaliger Berichterstatter zur DS-GVO
14:45 Datenschutz im Kanzleialltag der Anwaltschaft
Corinna Lapp, Rechtsanwältin, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit) und im Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. (DGM)., Frankfurt am Main
15:15 Diskussion – Datenschutz in der Justiz
15:30 Ende der Veranstaltung


Anmeldungen bitte unter anmeldung@emr-sb.de.