Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (EAI)

Eine langjährige Partnerschaft besteht zwischen dem EMR und der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI), Straßburg. Bereits im Jahre 1994 wurde im Rahmen von EUREKA Audiovisual erstmals ein Partnerschaftsabkommen unterzeichnet. Die seit dem Jahre 1992 bestehende Europäische Audiovisuelle Informationsstelle gehört zum Europarat in Straßburg, Frankreich. Ihre Hauptaufgabe besteht in dem Erfassen und Verbreiten von Informationen über die europäische audiovisuelle Industrie mit dem Ziel, deren Funktionsweise transparenter zu gestalten.

Im Fokus der gesammelten Informationen stehen die audiovisuellen Märkte in Europa und deren Finanzierung. Im Rahmen des Partnerschaftsabkommens obliegt es dem EMR, die medienrechtlichen und -politischen Entwicklungen in Mittel- und Osteuropa zu beobachten. Die gewonnenen Informationen stellt es der EAI dann in aktuellen Kurzbeiträgen zur Verfügung. In Absprache mit der EAI fertigt das EMR auch wissenschaftliche Untersuchungen mit europäischem und medienrechtlichem Bezug. Diese Forschungsergebnisse werden anschließend in der IRIS-Reihe publiziert.

Als Partnerorganisation ist das EMR auch Mitglied des „Beratenden Ausschusses“ der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle. Der „Beratende Ausschuss“ besteht aus Fachleuten bedeutender europäischer Fach- und Berufsverbände aus Bereichen der audiovisuellen Industrie. Er unterstützt die Arbeit der Informationsstelle bei der allgemeinen Ausrichtung, der Organisation und sorgt für die Qualität der verbreiteten Informationen.

Zugleich gehört das EMR auch dem sogenannten “Editorial Board“ der EAI an. In diesem Ausschuss steht die Besprechung der aktuellen publikationsrelevanten Themen im Vordergrund. Die Arbeit des Ausschusses ist daher mehr inhaltlich ausgerichtet.

Von der erfolgreichen Zusammenarbeit mitumfasst sind auch gemeinsame Veranstaltungen wie beispielsweise die Organisation von Workshops zu aktuellen Fragen des europäischen Medienrechts samt verwandter Rechtsgebiete wie dem Datenschutz-, Datensicherheits- und Wettbewerbsrecht oder die aktive Teilnahme an Fachtagungen im Rahmen von Podiumsdiskussionen.

Europäische Rechtsakademie (ERA)

Eine weitere Partnerschaft des EMR besteht mit der Europäische Rechtsakademie (ERA).

Im Rahmen ihrer Partnerschaft organisieren die ERA und das EMR gemeinsam, die alljährlich stattfindende Veranstaltung mit dem Titel „Annual Conference on European Media Law“ (Jahreskonferenz zum Europäischen Medienrecht). Mit der mehrtägigen Tagung sollen Praktiker einen aktuellen Überblick über die jüngsten politischen Entwicklungen, Gesetzesinitiativen und Rechtsprechung erhalten. Die Europäische Rechtsakademie wurde im Jahre 1992 als eine öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts auf Initiative des Europaparlaments in Trier gegründet. Trier wurde, wohl wegen seiner Nähe zu Luxemburg, bewusst als Sitz der Akademie gewählt. Außerdem wird ein Büro in Brüssel unterhalten.

Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit

Die Idee, ein Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (engl. European Centre for Press and Media Freedom, ECPMF) zu gründen, fand seinerzeit Anklang beim Europäischen Parlament, so dass die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig als Konsortialführer gemeinsam mit Partnern aus drei weiteren europäischen Staaten darunter auch dem EMR, eine Ausschreibung der Europäischen Kommission in Höhe von 749.000 Euro gewinnen konnte. Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) wurde am 24.06.2015 von Medienunternehmen und –gewerkschaften, Vertretern von 20 europäischen Journalistenorganisationen sowie Medienwissenschaftlern und -anwälten aus zahlreichen europäischen Ländern in Leipzig gegründet. Im ersten Jahr nach seiner Gründung erhielt es nicht nur eine Förderung der Europäischen Kommission sondern auch eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Leipzig, des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland, der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig und des Freistaats Sachsens. Im Mittelpunkt der Arbeit des ECPMF steht der Schutz der Presse- und Medienfreiheit sowie die praktische Unterstützung bedrohter und verfolgter Journalisten. Nationale als auch internationale Angriffe auf die Presse- und Medienfreiheit abgewehrt werden. In dem Sinne will das ECPMF Medien, Presseorganisationen und Hochschulen verbinden, Aktivitäten von europäischen Medienfreiheitsinitiativen und –akteuren koordinieren und unterstützen sowie Arbeitsgruppen organisieren. Im Fokus steht der Aufbau einer Datenbank für die Pressefreiheit in Europa. Diese Bibliothek trägt den Namen „Media Freedom Resource Centre“. Die Verletzungen der Pressefreiheit und die Verfolgung von Journalisten werden europaweit dokumentiert.

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen dem EPMF und dem EMR ist der Direktor des EMR ein Mitglied des „Legal Affair Commitees“. Dieser hilft zum Beispiel Journalisten, Bloggern, und Organisationen der freien Meinungsäußerung, welche in Ländern tätig sind, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und Medienfreiheit beschränken, eine juristische, kompetente und angemessene rechtliche Unterstützung zu bekommen. Die Aufgabe dieses Rechtsausschusses des ECPMF ist es, jeden Antrag zu prüfen und zu entscheiden, ob und wie Unterstützung gewährt wird. Bis April 2017 unterstützte das EMR die Organisation aber auch grundsätzlich bei rechtlichen Fragen zum Thema Pressefreiheit und erstellt für die Rubrik „Legal News“ fortlaufend rechtliche Kurzberichte mit internationalem presserechtlichem Bezug für den regelmäßig erscheinenden „Newsletter des ECPMF“. Hierfür kann es auch auf sein weltweites Korrespondentennetzwerk zurückgreifen.