Vergleichbar zum Presserecht bezeichnet der Begriff des Rundfunkrechts all jene rechtlichen Regularien, die sich mit einem bestimmten Teilbereich des Medienrechts beschäftigen – hier nun namentlich dem Rundfunk. Somit umfasst das Rundfunkrecht die rechtlichen Rahmbedingungen der Rundfunkveranstaltung. Wann es sich bei einem Angebot um Rundfunk handelt und somit die einschlägigen Regularien einzuhalten sind, ist im Einzelfall nicht unproblematisch. Insbesondere bei über das Internet verbreiteten Angeboten muss man sich die Frage stellen, inwiefern diese die seitens des BVerfG für unabdingbar angesehene Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft als Merkmale aufweisen. Nur für den Hörfunk hat der Gesetzgeber dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung durch einen Verzicht auf ein Zulassungsverfahren für Rundfunkveranstalter, deren Angebot ausschließlich über das Internet verbreitet wird, Rechnung getragen. Ebenfalls nicht unstrittig, insbesondere im Zusammenhang mit der Frage des Auftrags der ARD-Anstalten und des ZDF, ist die Abgrenzung zur Presse. Der Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge) definiert den Rundfunk in § 2 Abs. 1 als ein „ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind. Telemedien sind dagegen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.“
Das grundgesetzliche Fundament des Rundfunkrechts ist die Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Wie die anderen Kommunikationsfreiheiten soll sie den Prozess der Meinungsbildung der Bürger schützen und den notwendigen Raum hierfür geben. Darauf aufbauend sowie aufbauend auf dem verfassungsrechtlichen Gebot einer positiven Ordnung des Rundfunks wird das Rundfunkrecht in rundfunkrechtlichen Staatsverträgen (RStV, JMStV, ARD-StV, ZDF-StV, DLR-StV, RFinStV, RBStV) sowie in den Rundfunk- und Mediengesetzen der Länder konkretisiert.
Beispiele für die sich aus den genannten Regularien ergebenden Regelungsbereiche sind die Programmgrundsätze, die quantitativen und qualitativen Regelung der Rundfunkwerbung und die Übertragung von Großereignissen.
In Deutschland bilden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen mit den privatrechtlichen Rundfunkveranstalter gemeinsam das sogenannte duale System. Die Besonderheit dieses System ist, dass sich die Anforderungen als Ausformung für beide Pfeiler des Systems z.T. deutlich unterscheiden.
EMR veröffentlicht Anmerkungen von Dr. Jörg Ukrow zur Sicherung regionaler Medienvielfalt aus Anlass des Fussl-Urteils des EuGH
Das Fussl-Urteil des EuGH vom 4. Februar 2021 (Rs. C-555/19) hat Erstaunen ausgelöst. Der EuGH versäumt es in seinem Urteil der klaren Analyse und den Ergebnissen des Generalanwalts Szpunar in seinen Schlussanträgen zu folgen. Dieser hatte die Unionsrechtskonformität...
BVerfG lehnt Anträge der ARD-Anstalten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rundfunkbeitragsstreit ab
Zur Begründung führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2020 aus, dass die beschwerdeführenden ARD-Anstalten nicht in der den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise dargelegt hätten, dass...
EMR-Gutachten zur Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Mediensektor veröffentlicht
Wie von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer ersten Rede zur Lage der Union angekündigt, soll die EU „fit für das digitale Zeitalter“ gemacht werden. Das umfasst eine Reihe verschiedener Initiativen in Form von geplanten Legislativakten und koordinierenden...
EMR Tätigkeitsbericht 2020 veröffentlicht
Auch in dem durch die Corona-Pandemie besonderen Jahr 2020 untersuchte das EMR...
Neuer Medienstaatsvertrag in Deutschland im November in Kraft getreten
Am 7.11.2020 ist der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag in Deutschland ablöst. Darin werden nicht nur die Anforderungen der durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2018/1808 reformierten AVMD-Richtlinie in nationales Recht...
“Aktive Sicherung von lokaler und regionaler Vielfalt – ein coronafestes, mit EU-Recht vereinbares Gebot des Verfassungsrechts” – Ein Gastbeitrag von Dr. Jörg Ukrow im Geschäftsbericht 2019 der TLM
Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) veröffentlichte ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2019 unter dem aktuellen Jahresthema "Kompetenzen fördern - Strategien entwickeln - Innovationen wagen". In einem informativen Gastbeitrag von Dr. Jörg Ukrow,...
Focus Session anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: Time to reflect – approaches for a new EU media policy
VoD und Tagungsbericht: Der neue Medienstaatsvertrag – digitaler Workshop vom 23. Juni 2020
Am 5. Dezember 2019 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den neuen Medienstaatsvertrag (MStV) verabschiedet, der den Rundfunkstaatsvertrag ablösen wird. Nicht nur der neue Name trägt dabei der zunehmenden Konvergenz der Medienwelt und den...
EMR-Gutachten zur Frage des Gestaltungsspielraums der EU-Mitgliedstaaten bei Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit mit dem Ziel der Medienvielfaltssicherung
Eine der wichtigsten Bereiche des EU-Rechts, in dem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in den letzten Jahrzehnten durch seine Rechtsprechung wesentliche Klärungen herbeigeführt hat, betrifft die mitgliedstaatlichen Handlungsmöglichkeiten bei der...
VoD und Tagungsbericht: NetzDG 2.0 – Überforderung für den Rechtsstaat
Das Zeitalter der Digitalisierung hat für Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur Vorteile hervorgebracht, sondern uns auch mit zahlreichen Negativphänomenen konfrontiert, die vor allem in der Online-Umgebung gedeihen. Hierzu gehört auch die Verrohung des öffentlichen...