Der Vorstand des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und mindestens sechs weiteren Mitgliedern.

Er ist neben der Mitgliederversammlung ein Organ des Instituts und wird von dieser für die Dauer von vier Jahren gewählt. Seine plurale Zusammensetzung reflektiert den neutralen, Mediensektoren übergreifenden Ansatz des Instituts. Die einschlägigen Fachkenntnisse, Erfahrungen und Interessen der Mitglieder untermauern auch den Ruf des EMR als renommierte Forschungs- und Beratungseinrichtung auf dem Gebiet von Medienrecht und –politik in Europa samt verwandter Rechtsgebiete die mit dem Mediensektor Berührungspunkte aufweisen.

Zur Führung der laufenden Geschäfte beruft der Vorstand ein dreiköpfiges Direktorium, bestehend aus dem Direktor, dem Wissenschaftlichen Direktor und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied, welches ihn in jeder, der mindestens vierteljährlich stattfindenden Vorstandssitzungen über die laufenden Geschäfte und die Entwicklung des Instituts informiert. Der Vorstand kann zudem einen Forschungsbeirat und/ oder einen Beirat der Förderer des Instituts bestellen.

Der derzeitige Vorsitzende des Vorstandes ist:

Die aktuellen Mitglieder des Vorstandes sind: